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347 1847.) des Börsenvereines als Vorsteher leitete und überdies seit zwei Jahren ein Mitglied der Prüfungs-Commission ist. 8) Zwar wird uns schließlich „eine ausführlichemotivirte Erklärung" zugesichert und ich kann sie als höchst schätzbaren Bei trag für meinen in der General-Versammlung abzuhaltenden Schluß bericht nur willkommen heißen, allein zur Rechtfertigung der stattge habten Gewaltmaßregel vermag sie nimmermehr zu dienen. 9) Ich bedaure, dem „Stuttgarter Vereine" mit aller Bestimmt heit erklären zu müssen, daß ich ohne Verletzung meiner Pflicht bei der statistischen Rechenschaftslegung über den Erfolg des „Provisorischen Stimmzettels" jene ordnungswidrige Abstimmung unbeachtet lassen und um wirkliche Einsendung dieses ausgefüllten Stimmzettels ersuchen muß, wofern die betreffenden Herren Stimmgeber nicht geneigt sein sollten, der diesjährigen General-Versammlung zur Leipziger Jubilate- Messe beizuwohnen, was jedoch nach der bisherigen so zahlreichen Be schickung und Besuchung derselben von Seite der angesehensten Stuttgarter Buchhandels-Firmen kaum vermurhet werden darf. In diesem Falle aber ist der hier gerügte Vorgang um so unumwundener für das zu erklären, als was er sich ganz unzweideutig von selber her ausstellt, nämlich als ein Einschüchterungsversuch gegen die der Abrech nungsverlegung Geneigten. 10) Ihr Alle, meine sehr verehrten Collegen in ganz Deutschland, ob Ihr nun zufällig Besitzer größerer oder kleinerer Handlungen seid, laßt Euch jedoch durchaus nicht in Euerer freien Willensentscheidung beirren; jeder Einzelne von uns erfreut sich bei Beschlüssen über ge meinsame Buchhandels-Angelegenheiten der gleichen Berechtigung und des gleichen Werthes seines Votums! Versäume ferner wo möglich Keiner, die diesjährige General-Versammlung zur Leipziger Jublilatc- Messe persönlich zu besuchen, denn noch ein anderer, für die Meisten unter uns hochwichtiger Gegenstand: die Buchhändler-Witwen- und Waisencassen-Angelegcnheit wird daselbst zur Erledi gung kommen und überhaupt die Jubilate-Messe 1847 jedenfalls einen neuen Abschnitt in der Geschichte des deutschen Buchhandels beginnen, es möge nun zur Abrechnungs-Verlegung kommen oder nicht, denn die Ursachen, welche den Wunsch danach so viel Raum und Macht ge winnen ließen, werden sich nicht mehr ad aota legen lassen, weder still schweigend noch zufolge einseitiger Abstimmungen. Ausdrücklich verwahre ich noch mich selber gegen die mögliche Unterschiebung, als sei ich persönlich für die Abrechnungs-Verlegung*) und habe deshalb Einspruch gegen den sie verwerfenden Stuttgarter Vereins-Beschluß erhoben; — o nein!, es hätte dieser Beschluß für die Verlegung lauten können und ich hätte mich als Commissions- Referent ganz eben so verpflichtet gefühlt, im vollen Bewußtsein des moralischen Rechtes auf meiner Seite gegen eine Verletzung der ver fassungsgemäßen Ordnung mit aller Entschiedenheit aufzutreten, denn die Eintracht, als erste Bedingung alles Gedeihens, wird nur durch die strenge Beobachtung jener gesetzlichen Formen ermöglicht, wie sie vom Börsenvereins-Statute vorgeschrieben sind, das uns mit der Wohlthat einer organisch gegliederten Verfassung für die deutsche buch händlerische Gesammtheit beschenkte. Dieses kostbare Gut uns zur Förderung des Gemeinbesten sorgsam zu erhalten, ist eine Pflicht, welche sowohl von Einzelnen, als von den verschiedenen Buchhänd *) Eben so wenig gegen! wie paradox dies auch klingen möge- Die Erläuterung dafür findet sich in vielen Stellen des „Vorläufigen Be richtes." Jede der beiden Hauptparteicn lag mir gleich sehr am Her zen und mehr noch der sehnliche Wunsch, durch die gefundene Wahrheit ihnen zu nützen, allein ich brachte cs trotz aller Bemühung in der prakti schen Anwendung des Satzes: „^micus Plato, smicus Oicer», «es ms- ßis smics veritss" nur bis zur ersten Hälfte, denn die amics veritas blieb in diesem Falle, wie cs die Natur der Sache freilich mit sich brin gen mußte, eine mir verhüllte Göttin, die nur einige Fgjten ihres Ge wandes als juste Milieu mir zu erhaschen gestattete. ler-Vereinen nicht nur negativ durch Enthaltung vom moralischen Faustrechte, das oft nicht minder gewaltsam ist, als das physische, sondern auch positiv ausgeübc werden soll durch muthigcn Widerstand gegen dergleichen Versuche (ob unabsichtlich, ob ihres Zieles bewußt, gilt hinsichtlich der Nachtheile für das Gesammtwohl ganz gleich!) Im Geiste höre ich auch Manchen ausrufen: „Da sehe man den Beginn der von mir vorhergesagten Zerwürfnisse in Folge der Ab rechnungs-Frage!" Nicht doch! die Abrechnungs-Verlegung ist an der Stuttgarter Vereins-Abstimmung und dem durch sie hervorgcrufc- nen Aufsatze ganz unschuldig; zu Bcidcm bot sie nur die Veranlas sung, ohne darum die Ursache zu sein, welche vielmehr auf jener Seite in einem hoffentlich nur augenblicklichen Vergessen der dem Bör senvereins-Statute schuldigen Rücksichtnahme gesucht werden muß und bei jeder andern allgemeinen Buchhandels-Frage eben so hätte stattsin- den können; der hier erhobene Einspruch aber ist nur als die von der Stuttgarter Abstimmung hervorgerufcne Gegenwirkung zu betrachten. Für das Urtheil der buchhändlerischen Gesammtheit liegen übrigens die Acten beiderseits klar vor, — kein Deuteln vermag am Sinne dersel den etwas zu ändern, gern will ich jedoch glauben, daß die Hitze des Partei-Eifers den Stuttgarter Verein verhinderte, sich dieser unver meidlichen Auslegung seines vielleicht harmloser, als cs eben aussieht, gemeint gewesenen kriegerischen Manifestes sogleich bewußt zu werden und noch viel lieber traue ich dem Stuttgarter Vereine die moralische Größe zu, sich von den Einflüsterungen einer vielleicht gekränkten Eigenliebe nicht dazu bestimmen zu lassen, diesen Aufsatz als einen feindseligen zu behandeln. Indem ich mir im tröstlichen Bewußtsein redlich er füllter Pflicht diesen Nachtheil müßte gefallen lassen, würde ich jedoch in keinem, selbst nicht im Falle persönlicher Angriffe, weiter etwas erwicdern, da es mir gar nicht um meine Person, sondern lediglich um die Sache zu thun war, welcher das ihr gebührende Recht hier durch gewahrt worden ist. Prag, 24. März 1847. A. Borrosch, als Referent der Prüfungs-Commission in Betreff der Abrechnungsverlegung. Rcmlttciidcn-Calamität. Es ist wirklich unverantwortlich, nicht selten sogar— empörend,, inwelcher Verpackung (man kann es kaum Verpackung nennen) und in welchem Zustande von manchen (sogar sonst sich doch was wis senden) Seiten die Rcmittenden eingehen — beschmutzt, ge-, ja zer lesen, zerdrückt, aufgelöst, u. s. w. u. s. w., so daß man das Rückkom mende fast nur noch als Makulatur betrachten kann. — Man liest die Edicte mancher Verleger in dieser Beziehung auf und neben den Re- mittenden-Facturen wahrlich nicht mit Vergnügen — es herrscht darin nicht selten ein seltsam- (anticollegialischer) Ton, wie etwa aus dem Kabinet des Groß-Moguls; aber man kann ihnen nicht ganz Unrecht geben. — Es ist dies auch ein — die Ehrenhaftigkeit und den Ge mein ge ist scharf berührender Punkt. — Sollte es nicht wirken, wenn das Börsenblatt (allenfalls auf Vorlegung des Oorpus äolieti) stets Diejenigen namhaft machte, die s o gegen die Achtung und die Sorgfalt, welche man fremdem Eigenthume schuldig ist, verstoßen? — Oder würde sich die Scham auch in diesem Falle verleugnen! — Zur Kenutniß der Preuß. Preßpolizei-Derwaltung. Im Dezember v. I. reichten wir dem hiesigen König!. Ober- Präsidio mehrere außerhalb Preußens in polnischer Sprache erschienene Schriften Behufs Ertheilung der Debitserlaudniß ein. Etwa 8 Wo chen später erhielten wir diese, jedoch ohne die eingereichten Exemplare. Auf eine an das König!. Oberpräsidium eingereichte Bitte um Retra- dirung der Werke erhielten wir folgenden Bescheid: Der Scherk'schen Buchhandlung erwiedere ich auf das Gesuch vom 15. v. M., daß nach einer Benachrichtigung des Kdrngl- Ober- Censurgerichts vom 2. d. M. VII. 46 von denjenigen Schriften, für