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18752 Börsenblatt (. b. Ltfchn. KuchhmüÄ. Amtlicher Teil. «Hr 295. 21. Dezember ISIS. Emil Roth, Berlagsbuchh. in Gießen. Biermer, Pros. vr. Magnus: Sammlung nationalökonomischer Auf sätze u. Vortröge, in zwangloser Reihenfolge Hrsg. II. Bd. 8. Heft. Die indirekte u. die direkte Wcrtzuwachssteuer. <88 S.) '10. I." Scheitlin, Spring L Eie. in Bern. 1'ros, vr. Vuärv. 8tejn. gr. 8". b-bop-ninnisr» V-rNältnr- -nr S-WirlalU-. I. L. Schräg in Nürnberg. Lpnst, Lor.-Lrrt vr. i?r.: kiönixf Vuärvixtjuslls (Ilmsoblng: vürtb- Hürnbsrg). Lulkaiisobe ilobiensnuro Xoobsnls-I'bsrws m. vrom- u. loä-Oellalt, Xrrtlicii bogatnobtet. (22 8. m. 2 Int.) 17,5X 24 am. l'IV.1 I. — E. A. Seemann in Leipzig. Walhalla. Kulturbilder aus der deutschen Vergangenheit u. Gegenwart. Begründet u. Hrsg. v. vr. Ulr. Schmid unter Mit- wirkg. v, Historilern u. Künstlern. S. Jahrg. (XI, 318 S. m. Abbildgn.) gr. 8". 'IO. geb. in Halbleinw. 6. — Hermann Seemann Nachfolger in Berlin. Siesta. Bibliothek beliebter zeitgenöss. Erzähler, kl. 8°. jeder Bd. —. 30 Lagerlöf, Selma: Die Kassette der Kaiserin. Erzählung. (Deutsch v. Milly Eiefart.) — Heinz, M.: Leibeigen. 3.—7. Aufl. (87 S.) ('10.) Verlag des ComitSS „ConfessionSloS" (Otto Lehmann) in Berlin-Schmargendorf. (Nur direkt.) Flugschriften des Comit6s »ConfessionSlos«. gr. 8". BerlagSanstalt Emil Abigt in Wiesbaden. Berlin, H., u. Schwester Elfriede: Die Kochkunst der Neuzeit. Großes Handbuch des gesamten Küchenwesens. Für den ein fachen u. feinen Tisch. Unter Berücksicht, aller Fortschritte auf dem Gebiete des heut. Küchenwesens. (XXXX, 732 S.) 8°. ('10.) geb. in Pappbd. 6. —; in Leinw. n. 7. — BerlagSanstalt Benziger «L Co., A.-G., in Einsiedeln. Sonnenschein. Geschichten f. Kinder u. ihre Freunde kl. 8". geb., jedes Bdchn, 1. — 7. Mittler, Elisab.: Elternsegen. Erzählung. Mit (2) färb. (Boll-)Bildern v. M. Annen. (130 S.) '10. 8. Haza-Radlttz. Hedw. v.: Bunte« Bölkchen. Erzählungen. Mit (3) färb (Voll-)Bildern v. M. Annen. (131 S.) '10. Verzeichnis von Neuigkeiten, die in dieser Nummer zum erstenmal angeknndigt stnd. (Zusammengestellt von der Redaktion des Börsenblatts). * — künftig erscheinend. 17 -- Umschlag, I. I. «rnd in Leipzig. IS76S "Das große illustrierte Sportbuch, herausgegeben unter Mit- wirkg. v, Biedenkapp, Borrmann, Boxhammeru.a, Geb, 20 S. Brauner »erlag in Berlin. IS782 Deutsche Verlagb-Anstalt in Stuttgart. I.77SZ »Soergel: Rechtsprechung 1910 zum gesamten Zivil-Handels- und Prozeßrecht. II. Jahrg, S Finanz-Verlag in Berlin. IS7Si I E. HinrlchS'sche Buchhandlung in Leipzig. 1578t 'v. Garnier: Freuet euch in dem Herrn allewege! Geb. etwa 3 80 Rofenbaum L Hart in Berlin. 15764 »Vo ltepetitenr« 1911. kko. I. kro (juartnl l ^41 20 »Ido kopeatsr« 1911. Xo. 1. ?ro (jaartal t X 20 -j. Georg Thicme in Leipzig. IS762 Leopold Botz in Hamburg. I57S2 Nichtamtlicher Teil, Das Kurpfuschergesetz und der Buchhandel. Von Justizrat vr. Fuld in Mainz. (Vgl. Nr. 285 d. Bl.) Von der Redaktion des Börsenblatts bin ich ersucht worden, die Bestimmungen des sogenannten Kurpfuschergesetzes unter dem Gesichtspunkt der Interessen des Verlagsbuch handels, insbesondere auch der Zeitschristenverleger, einer Er örterung zu unterziehen. Wenn der Zeitungsverlag, soweit er sich mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs bislang beschäftigt hat, einstimmig sich dahin geäußert hat, daß seit dem Erlaß des Paßgesetzes die Freiheit des Preßbetricbs und dessen Entwicklungs möglichkeit in solcher Weise noch niemals gefährdet worden sei, wie dies durch den Gesetzentwurf gegen die Mißstände im Heilgewerbe geschieht, so kann sich der Zeitschriften- verlag jedenfalls zum guten Teile diesem Urteil anschließen. Aber auch für den Buchverlag können und werden sich schwere Gefahren aus dem Inhalt des Gesetzes ergeben, sofern es nicht gelingen wird, eine ganze Anzahl von fast grundlegenden Vorschriften desselben umzugestalten. Zunächst kommt auch für den Verlagsbuchhandel ß 6 in Betracht, Dieser Paragraph ist von besonderer Bedeutung mit Rücksicht auf die fast uferlose Blankovollmacht, die er dem Bundesrat gibt. Der Bundesrat kann u. a. den Berkehr mit Arzneien, Apparaten und anderen Gegenständen beschränken oder untersagen, die zur Verhütung, Linderung oder Heilung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Men schen oder Tieren dienen sollen, sofern von ihrer Anwendung eine Schädigung der Gesundheit zu befürchten ist, oder wenn sie in einer auf Täuschung oder Ausbeutung der Abnehmer ab zielenden Weise angepriesen oder vertrieben werden. Das gleiche gilt von Kräftigungsmitteln für Menschen oder Tiere sowie von Säuglingsnährmitteln, Die Übertretung des Verkehrsverbots und der Verkehrsbeschcänkung wird nach Z 13 des Entwurfs mit Strafe bed:oht. Derselben Strafe unter liegt derjenige, der Gegenstände, die von solchen Verkehrs oerboten oder Verkehrsbeschränkungen betroffen stnd, öffentlich ankündigt oder anpreist. Schon diese Bestimmung kann dem Verlagsbuchhandel Schwierigkeiten bereiten; der Verleger einer populär-medizinischen Schrift, in der ein von dem Bundes rat mit dem Verkehrsverbot belegtes Mittel lobend erwähnt oder behandelt wird, würde auf Grund desselben bestraft werden können. Wohlgemerkt: es handelt sich hierbei keineswegs lediglich um solche Mittel, deren Nichtanpreisung oder Nichtankündigung erwünscht ist; der Buchhändler kann sich auch dann strafbar machen, wenn ein durchaus ernsthaftes, in andern Ländern