Volltext Seite (XML)
?»r Erscheint werktäglich. Für Mitglieder de» Dörsenvereins »z Die ganze Seite umsapt 360 viergespalt. -petttzeilen. die Seile s » ;>st der Dozugsprois im Mitglied»be,trag ^einAes^l^sen^ r. oder der^n Raum ko^te^301)k. De^ eigenen Anzeigen zahlen N ^ ! jährlich frei Geschäftsstelle oder 36 Mark bei Dostü^erweisting N sü!?''stat,8 M.^Äe^lengej^uche'we?1 en mit'10 -p^. pro ZZ »innerhalb des Deutschen Reiches. Richtmitglieder im^ Seile berechnet. — 2n dem illustrierten Teil: für Mitglieder 3 L i Dci^sche^n Reichs zahle^ für je^s Exemplar 36 Mark bez. 3 des Dörsenvereins die vier^espaltene «petitzeile oder deren Z 3rüber Leipzig oder durch Kreuzband, an Richtmitglieder inZZ Mitglieder 40 ^>s^ Ni M.. tzo 2^. wd^ri. ^Deilagen"w?rden ^ diesem Falle gegen 5 Mark Zuschlag für jedes «xemplar.** nicht angenommen. -D«iderseitigerErfüllungsort ist Leipzig H 22 Nr. 4t. Leipzig, Freitag den 19. Februar 1915. 82. Jahrgang. Redaktioneller Teil Verein Dresdner Buchhändler. Eingetragener Verein. Organ des Börsenvereins Deutscher Buchhändler. Einladung zur 33. ordentlichen Hauptversammlung des Vereins Dresdner Buchhändler Donnerstag, den 35. Februar 1915, abends >^9 Uhr im Restaurant Vtktoriahaus, Ringstraße 18. Tagesordnung: 1. Bericht über das Vereinsjahr 1914. 3. Rechenschaftsbericht über das Vereinsjahr 1914. 3. Bericht über die Unterstützungskasse 1914. 4. Voranschlag für das Vereinsjahr 1915. 5. Vorstandswahlen: Es scheiden aus die Mitglieder des Vorstandes Herren E. Pahl und A. Kaufmann, die satzungsgemätz wieder wählbar sind; ferner aus dein Beirat Herr L. Ungelenk, der ebenfalls satzungsgeinäß wieder wählbar ist. 6. Wahl des Geschäftsführers für die Unterstützungskasse und der Mitglieder des Schiedsgerichts. 7. Wahl des Vereinsvertreters für die Wahlen des Ver einsausschusses in Leipzig. 8. Beseitigung der seit Kriegsausbruch bei Anrollung der Bücherballen ausgetretenen Mißstände. 9. Die diesjährige Ostermetz-Abrechnung und Maßnahmen zu ihrer ordnungsgemäßen Abwicklung. 10. Das diesjährige Schulbüchergeschäft. 11. Versendung von Liebesgaben an unsere im Felde stehen den Berufsgenossen. 12. Verschiedenes. Etwaige Anträge sind mindestens 3 Tage vor der Haupt» Versammlung beim Vorstand anzumelden. Indem wir unsere Mitglieder zu dieser Hauptversamm lung hierdurch einladen und aus die Wichtigkeit der Verhand lungsgegenstände Hinweisen, bitten wir unter ausdrücklichem Hinweis aus A 18 der Vereinssatzungen um zahlreiches und um pünktliches Erscheinen. Mit kollegialer Begrüßung Dresden, den 19. Februar 1915 Der Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler. E. Pahl. M. Leithold. H. Focken. A. Kaufmann. Allgemeiner Deutscher Luchhandlung» - Gehilfen - Verband. Für die drei Fonds unserer Unterstützungskasse wurde uns von der Firma Koch LOetinger in Stuttgart die Summe von 306 M. 95 Pf. als Anteil am Ergebnis der Versteigerung des historischen Federhalters durch Herrn Otto Petters-Heidelberg, sowie der von der Fa. Koch L Oetinger veranstalteten Nachlese überwiesen. Die Summe wurde bestimmungsgemäß den drei Fonds überwiesen. Den freundlichen Spendern sagen wir für die hochwillkommene Zuwendung unfern herzlichsten Dank! Leipzig, 11. Februar 1915. Der Vorstand. Otto Carlsohn. Mich. Hintzsche. Wold. Egert. Ostermeß-Abrechnimg. Viele Besitzer und Geschäftsführer von Sortiments geschäften sind zu den Fahnen berufen worden, und wenn es auch den zurückgebliebenen Ehefrauen und jüngeren Gehilfen, die mit Mut und Arbeitsfreudigkeit den geschäftlichen Kamps ausgenommen haben, gelingt, den täglichen Betrieb schlecht und recht im Gange zu erhalten, so wird doch in manchem dieser Geschäfte eine ordnungsgemäße O.-M.-Abrechnung kaum möglich sein. Die hierzu erforderliche Arbeitsleistung ist eine zu große und zu viele, nur dem Geschäftsleiter eigentüm- liche Kenntnisse sind dazu nötig. Wenn nun auch das Gesetz vom 4. August 1914, betreffend den Schutz der infolge des Krieges an der Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Per sonen, die zum Kriegsdienst einberufenen Inhaber solcher Firmen vermutlich vor den schlimmsten Konsequenzen einer mangelhaften O.-M.-Abrechnung schützen wird, so könnte keine oder eine ungenügende Abrechnung doch viele Verleger veran- lassen, solchenFirmen den Kredit und den zukünftigen Neuigkeiten vertrieb zu beschränken. Eine solche Schädigung vermag kein Gesetz abzuwenden. Es liegt also sicher sowohl im Interesse dieser Sortimentsgeschäfte wie auch der Verleger, wenn bei zeiten solchen Übelsländen vorgebeugt wird. Die buchhändlerischen Vereine (Börsenverein, Deutscher Verlegerverein usw.j sind nun leider nicht in der Lage — wie der Staat es ja Gott sei Dank allenthalben zur Ab wendung der durch den Krieg entstehenden Schäden tun kann —, durch praktische Krtegsgesetze solche Ausnahmezustände zu regeln. Unsere buchhändlerischen Gesetze können nur nach langen Vorbereitungen, Beratungen und Abstimmungen in Hauptversammlungen zustande kommen und dann auch nur sehr bedingt in die Rechte der einzelnen untereinander ein- gretfen. Bei solchen Schwierigkeiten ist also nicht damit zu rechnen, daß von den Vereinen allgemein gültige Regeln aufgestellt werden können, die für die O.-M.-Abrechnung in solchen Ausnahmefällen für alle als zwingendes Recht gelten. Eine jede Handlung, der aus den oben angegebenen Gründen eine ordnungsgemäße O.-M.-Abrechnung unmöglich ist, wird also trotz des Schutzgesetzes für die Kriegsteilnehmer oder auch des in Österreich bestehenden Moratoriums gut tun, wenn sie sich mit jedem einzelnen Verleger oder wenigstens mit den wichtigsten Verlegern über eine Ausnahme für die O.-M. 1915 verständigt. Viele Verleger dürften sich einer solchen Verständigung sicher dann nicht ver schließen, wenn ihnen annähernd der ihnen ver mutlich zukommende Saldo bezahlt wird. Der Ver leger hat zur O.-M. genau so wie der Sortimenter 213