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Redaktioneller Teil. 300, 26. Dezember 1916. Im Interesse der Firmcnwahrheit wäre es erwünscht, wenn auch die deutsche Gesetzgebung dieser Frage mehr Aufmerksamkeit zuwenden würde als bisher. Einzelne Negisterrichter erheben zwar auch bei uns Einspruch gegen Firmenbezeichnungen, die nicht oder nicht in vollem Einklang mit den tatsächlichen Verhältnissen stehen und ge eignet sind, eine falsche Vorstellung über die Größe und Bedeutung des Unternehmens hervorzurufen. Fm allgemeinen aber sind der Willkür und phantasievollen Begabung hier Tür und Tor geöffnet, und wenn auch der gewiegte Geschäftsmann sich nicht von dem Schein großspuriger Firmenbezeichnungen blenden läßt und namentlich bei mancher neuen Firma der Annahme znneigt, daß die bombastische Be nennung in umgekehrtem Verhältnis zu der Bedeutung des Unterneh mens stehe, so verfehlt doch die »Aufmachung« selten ihren Eindruck auf das Publikum. Das gilt nicht nur von der Ausschmückung der Firmen namen durch territoriale oder nationale Beiwörter, gegen die sich der Beschluß des schweizerischen Bnndesrats wendet, sondern in gleicher Weise von allen Firmen-Zntaten, die geeignet sind, über die Bedeutung eines Unternehmens falsche Vorstellungen zu erwecken und dadurch Ge schäftswelt und Publikum irrezuführen. Eine neue Akademie für Vcrwaltungswissenschaft. — In Det mold wird in nächster Zeit die »Fürst Leopold-Akademie für Ver- ivaltnngswissenschäften« eröffnet werden, aus der in vier bis sechs Semestern und mit Ablegung einer Diplomprüfung hauptsächlich in valide Offiziere für eine mittlere gehobene Vcrwaltnngslaufbahn (Bürgermeister kleinerer und mittlerer Städte, Amts- und Gemeinde vorsteher, Polizei-Inspektoren und Kommissare bei städtischen Verwal tungen, Leiter der Fürsorge-Abteilungen bei großen industriellen Un ternehmungen, Syndici bei Handelskammern und Handwerkskammern mittleren Umfangs und bei freien Jnteressenverbänden, Archiv- und Bibliotheksbcamte nsw.) vorgebildet werden sollen» Dem Lehrkörper gehören angesehene akademische Lehrer an, und einem unter dem Vorsitz des Fürsten Leopold zu Lippe der Akademie übergeordneten »Ehren- ausschuß« sind führende Männer unseres öffentlichen Lebens, auch des Reichstags und aus der öffentlichen und privaten Verwaltnngspraxis beigetretcn. Deutsche Postwertzeichen für Belgien. Postwertzeichen »Deutsches Reich- mit dem Überdruck der Franken-Währung in »F.« und »Cent« sind von der Heeresverwccktung für den von ihr eingerichteten Ein wohnerpostverkehr im Etappengebiete in Belgien in folgenden Sorten ansgegeben worden: Freimarken zu -3, 5, 7)^, 10, 15, 20, 30, -10, 00, 80 1 und 2 Postkarten zu 7^ und 10 Antwortkarten zu 71H-l-7^ und 101-10 Kartenbriefc zu 15 .F und Zivilarbeiter postkarten zu 10 Zu Sammelzwecken sind die Wertzeichen seit 22. De zember bei der Kolon ial-Wertzeichenstelle des Briefpostamts Berlin 0. 2, Königstraße 61, zum Verkauf gestellt worden. Versendung von Büchern und Drucksachen au Kriegsgefangene Im Reichsanzeiger vom 18. Dezember lesen wir: Vor einiger Zeit ist unter »Keine Drucksachen, keine Aufzeich nungen bei Liebcsgabensendungcn an Kriegsgefangene« darauf hinge wiesen worden, daß es verboten Ist, in Liebesgabcnpakete für deutsche Kriegsgefangene Zeitungen und andere Drucksachen hineinzulegen oder als Packmaterial zu verwenden. Dies hat zu der irrtümlichen Auffassung geführt, daß die Ver sendung jeglicher Drucksachen an Kriegsgefangene verboten sei. Des halb wird ergänzend hinzugefügt, daß der Versendung von Büchern nichts im Wege steht, sofern der Inhalt nicht zu Anständen für die Zensur Anlaß gibt und wenn die im Merkblatt des Hamburgischen Landcsvereins vom Noten Kreuz, Ausschuß für deutsche Kriegsge fangene, vom Oktober 1016 enthaltenen Bestimmungen über den Ver kehr mit in Rußland gefangenen Angehörigen des Heeres und der Marine befolgt werden. Auskunft über den genauen Inhalt dieses Merkblattes geben die in allen Gegenden auf dem Gebiete der Ge fangenenfürsorge wirkenden Hilfsvereine. (Vgl. hierzu auch den Ar tikel: »Die Bestimmungen über Bücherverseudung an Kriegsgefangene in Rußland« von Heinrich Minden in Nr. 273 des Bbl.) Wilhelm Noeldechen s. Der Jugendschriftsteller Sanitatsrat Or. Wilhelm Noeldechen, früher langjähriger Arzt an der Anstalt Schulpforta, ist in Naumburg a. S. im 78. Lebensjahre gestorben. Noeldechen war der Verfasser einer Reihe von Jugendschriften aus der brandcnburgischen und deutschen Geschichte, die früher viel gelesen wurden und auch jetzt noch gelesen zu werden verdienen, z. B. »Unter dem roten Adler«, »Wolf v. Wolfskehl«, »Die Zwillingsbrüder«, »Lambert Hadewart«, »Unter dem eisernen Kreuz«. Sprechfaul. Zur Erweiterung des Büchermarkts. <Vgl. Nr. 281—28S.> Die Anmerkung der Schriftleitung zu der Abhandlung über den Artikel »Zur Erweiterung des Büchermarktes« in Nr. 292 des Bbl. wird in den weitesten Kreisen als eine gebotene Abwehr Beifall finden. Der von begrüßenswertem Nachdenken über Lebens fragen des deutschen Buchhandels zeugende Aufsatz des Herrn Zimmcr- mann, den eingehend zu beantworten mir die Zeit mangelt und der von den Vertretungen des Buchhandels noch eingehend besprochen wer den dürfte, verdient die sorgfältigste Beachtung, namentlich des für das gedeihliche W e i t e r b e st e h e n kämpfenden und sorgenden Sor timents! Wenn auch der Wert des Werdens der verschiedenen Berufs- und sonstigen Vereinigungen für das Buch und damit für die Volksbildung zu würdigen ist, so darf doch nicht unterlassen werden, auf die e r n sten Gef a h r e n für den Buchhandel durch das Wachsen derartiger ständiger Geschäftsvereinigungen mit allem Nachdruck hinzuwcisen. Die Organisatinonen sollen, das stimmt, »die gegebenen Führer zum Buch« sein, aber auch Mittelsleute zum Sorti ment, das gerade durch sein vielseitiges Wirken der Allgemeinheit und der Volksbildung am besten nützen kann! Aber nicht allein ans diesen ethischen und praktischen Gründen sollte die Arbeit des Buch handels von ihnen gefördert werden, sondern auch in der Erwägung, daß die Organisationen, die ja selber ihre berechtigten Bc- rufsintcressen wahren, auch denen d e s S o r t i m e n t s die wohl- berechtigte Rücksichtnahme zuteil werden lassen müssen. Gilt es doch, die Vergesellschaftung in manchen Fällen in allen Ehren, die Einzel betriebe, das Werk eigener Kraft und Verantwortung zu erhalten, mit einem Wort, den gesamten Mittelstand vor dem Untergang zu bewahren, dieses für die Zukunft, die gedeihliche Entwicklung des deutschen Volkes so wichtigen, bedeutungsvollen Standes! Auf jeden Fall: »Die Augen ans!« Mögen vor allem die berufenen Vertre tungen unseres Standes zu den in dem genannten Aufsatz dargelegten Anschauungen Stellung nehmen! Für den Sortimenter aber erwächst natürlich die Pflicht, soweit es ihm seine Zeit gestattet, mehr Fühlung mit der Öffentlichkeit zu nehmen, sei es durch Mitarbeit in Körperschaften nsw., sei es durch fortgesetzte Pflege der Beziehungen zu diesen: so ist er in der Lage, stets rechtzeitig am Platze zu sein, wenn es gilt, die berechtigten Interessen des Buchhandels zu wahren, sowohl in der Gewinnung neuer Freunde, in der Verhinderung schädlicher Maßnahmen, wie in der Aufklärung über das Wesen des Betriebs, namentlich gegenüber Vorurteilen verschiedener Art. Gegenüber den einzelnen Organi sationen gilt cs, den besonderen literarischen Bedürfnissen tunlichst nachzukommcn, ohne damit die Interessen der Allgemein heit aus den Augen zu verlieren. Bestehen Zweck- und allgemeine Buchhandlungen zugleich, so laufen letztere vor allem Gefahr, daß manche oder gar viele Zweck-Kunden sich daran gewöhnen, auch ihren allge meinen Bedarf bei ihren V e r e i n s b n ch h a n d l n n g e n zu decken, -und wohl vielfach den Weg zu ihrem alten Sortiment oder den privaten Sortimenten nicht mehr zurückfinden. Zwei brücken. Jacob P e t h. Personaiimchrichtta. Gefallen: ans dem rumänischen Kriegsschauplätze Herr A n g u st Wolf im 2. Bayr. Jägerbatl. Der Verstorbene war als Lehrling und später als Gehilfe in I. Kellncr's Buch- und Kunsth. (Otto Tzschaschel) in Würzburg tätig gewesen und trai dann bei seinem Bruder Otto Wolf, Inh. der Fa. Willy Walter in Aschaffcnburg, als Gehilfe ein. „Zur Klarstellung". Wie uns auf unsere Anfrage in Nr. 295 aus dem Leserkreise mit geteilt wird, hat der dort erwähnte (Felix) Egcrndörfer, an geblich Redakteur des »St. Josefs-Glöckleins« in Stein b r u ck. Post Raubling (Obcrbaycrn), buchhändlerische Firmen wiederholt auf die verschiedenste Weise geschädigt. Anscheinend betreibt E. den Krcdit- schwindel in großem Umfange, so daß nur dringend vor jeder Ge schäftsverbindung mit ihm gewarnt werden kann. Red. 1560