Volltext Seite (XML)
300, 28. Dezember 1016. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Lang, F., (Karl Wehlc ), Wien. Der Inh. Karl Wehle ist ver storben. (Dir.) L u b a h n , Julius, B >l ch v c r s a li d für 6 u t e Literatur. Berlin-Steglitz, wurde im Adreßbuch gestrichen. jB. 296.) ''Mocfsert, Paul, Löbau (Westpr.). Buch-, Kunst-, Musik.-, Pup.- u. Schreibmh. u. Buchb. Gegr. 1880. Leipziger Komm.: Streller. (Dir.) '-"Petsch, Bernhard, (I. R. 3- Thomsens Nächst., H o h e n w e st e d t (Holstein). Buchh. Gegr. 1871. Leipziger Komm.: Giegler'S Sort. (Dir.) T h o in seu , I. N. I., H v h e n w c st e d t (Holstein), ging au Bern hard Petsch über, der firmiert Bernhard Petsch (I. N. I. Thom- scus Nächst.). sDir.) Vereinigte K u n st a u st a l t e u A. - G., Zürich. Der bisherige Prokurist Hans Wilhelm ist zun» Geschäftsf. ernannt, in welcher Eigenschaft derselbe Kollcktivunterschrift führt an Stelle der bis herigen Prokura. s.H. 16. XII. 1916 s *V c r l a g »Die Islamische Welt«, Berlin ^V. 15, Kon- stauzerstr. 5. Gegr. 1./XII. 1916. Inh.: Scheich e! Schanisch u. Harusa Ben. Leipziger Komm.: Fleischer. sB. 296.) Windolff, C., A u g e r m ü n d c. Dem Redakteur Karl Windolsf ist Prokura erteilt. s.H. 20./XII. 1916.) Mir die buchhändlerische Fachbibliothek. Vorhergehende Liste 1916, Nr. 295. Bücher, Broschüren uslv. (Zuor-16". 19 m. ^ Bericht, 6., der Feldspende des ll l l st e i n - P e r s o n a l s. Weihnachten 1916. Lcr.-8". 16 S. H e i m a t, Aus de r, und dem Felde. Berichte der Westermänner von drinnen und draußen in den KriegSjahren 1914—16. Num mer 7, Weihnachten 1916. Druck von Georg Westermaun in Braun schweig. Lex.-8°. 8 S. Vorlr, 241, West 371b Street. ^Vus dem Inkalt: Xraiilc X. kaura Orover Smitk: ^ likrar^ in Illumina. Literatur, Die schöne. Beilage zum Literarischen Zentralblatt für Deutschland. Herausgeber: Pros. !)r. Ed. Zarncke ill Leipzig. 17. Jahrg. Nr. 26, 23. Dezember 1916. Leipzig, Verlag von Ed. Avenarius. Inhalt: Besprechungen. Schoetr, Richard, Verlagsbuchhandlung, Berlin: Zur Ge schichte des Hauses von G. Reich. 8". 35 S. mit 4 Porträts. (juer-16°. 11 Llatt. Zeitschriften- und Zeitungsaufsätze. Ebner, A.: Die amtlichen Bekanntmachungen. Zeitungs-Verlag. 17. Jahrg., Nr. 51, 22. Dezember 1916. Expedition: Magdeburg, Bahnhofstr. 17. Lage, Die technische, der mittleren und kleineren Z e i t u n g s d r u ck c r e i e u. Zeitungs-Verlag. 17. Jahrg., Nr. 51, 22. Dezember 1916. Expedition: Magdeburg, Bahnhofstr. 17. duelüianclel. 11. Oakr^., Xr. 22/23, 20. Ilerember 1916 6e- Ootka: Oesekäkts-kvriekt vom 1. Ouli 1915 dis rum 30. duni 1916. E,r. 8°. 9 8. Antiquariats-Kataloge. Mine Mitteilungen. Rechnungsstempc? in Österreich. — In der »Qstcrrcichisch-ungar Buchhäudler-Eorrespondenz« vom 20. Dezember erläßt der Vorsteher der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- u. Musikalienhändler fol gende Bekanntmachung: Wir bringen dxn Mitgliedern unserer Korpo ration zur Kenntnis, daß wir eine Zuschrift des t. t. Zentraltax- und Gcbührcnbcmcssungsamtes erhalten haben, »ach welcher das Finanz ministerium unserer Bitte willfahrt und unser Übereinkommen be treffend die Pauschalierung des Bücher- und Ncch- n ungSstcmpels bis 3 0. I uni 1917 verlängert hat. Die Mit glieder unserer Korporation, die diesem Übereinkommen beigetretkn sind, werden jedoch mit Rücksicht auf die Erhöhung der Nechnuugs- stempelgebühren eine höhere Quote als bisher zu bezahlen haben. Sie wird für dieses halbe Jahr ungefähr 5 Prozent des Erwcrb- stenersatzes betragen. Weitere genauere Mitteilungen werden nach der nächsten Vorstehungssitzung verlautbart werden. Die Ausführung des HilsSdicnstgcsej.es. Der BundeSrat hat mit Zustimmung des Reichstagsausschusses für das Hilfsdicnstgeseti eine weitere Verordnung erlassen, die Ausführnugsbestimmnugen für die Errichtung, Zusammensetzung und Tätigkeit der in dem Gesetz vorge sehenen Zentralstelle und Ausschüsse. Die meisten dieser neuen Maß nahmen sind ihrem Inhalt nach schon bei den Ausschußberatungen be kannt geworden. Tie Verordnung bestimmt, daß die Zentralstelle und die Ausschüsse vom Kricgsamte errichtet werden, in Bayern, Sachsen und Württem berg bildet das Kriegsministcrium die Ausschüsse im Einvernehmen mit dem Kricgsamte und bestimmt ihren Bezirk und Sitz. Die Vorschriften regeln weiter die Bestellung von Stellvertretern für die Zentralstelle und die Ausschüsse, die persönlichen Voraus setzungen für die Bestellungen als Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer vertreter, die Voraussetzungen, unter denen die Übernahme des Amtes eines Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertreters abgelehnt wer den kann, die Geldstrafen, die über solche Vertreter wegen unbegrün deter Ablehnung dieses Amtes oder wegen Pflichtvcrsäumnis verhängt werden können, die Tagegelder und Aufwandsentschädigungen der Arbeitgeber- und *Arbeitnehmervertrcter (15 Mark Tagegeld, Kahr- kostcn zweiter .Klasse für Eisenbahn-, erster Klasse für Schiffsbenutzung), die Strafen bei Zuwiderhandlungen gegen die Amtsverschwiegenheits- Pflicht sowie die Pflicht, den Behörden und behördlichen Einrichtungen, dem Kricgsamt, der Zentralstelle und den Ausschüssen Rechtshilfe zu leisten. Es sind ferner zum Schutz der Arbeitnchmerverrreler Bestimmun gen vorgesehen, wonach ihr durch Teilnahme an Sitzungen der Zen tralstelle oder eines Ausschusses veranl^ßtes Fernbleiben von der Arbeit bei unverzüglicher Anzeige dem Arbeitgeber keinen wichtigen Gruno zur Löjung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist gibt und ihnen wegen der Übernahme oder Ausübung des Amts als Arbeitnchmervertreter keinerlei Nachteil von dem Arbeitgeber zugcfügt werden darf. Vor Erlaß der Entscheidung, ob ein Berns oder Be trieb als zum Vaterländischen Hilfsdienst gehörend anerkannt wird und ob und in welchem Umfange die Zahl der in einem Betriebe usw. beschäftigten Personen das Bedürfnis übersteigt, ist die Gemeinde behörde und nach Lage des Falles die zuständige amtliche Vertretung der Industrie und des Handwerks, der Landwirtschaft oder anderer Berufsstände von dem Ausschuß zu hören. Spätestens bis zum 1. Februar sollen die ordentlichen Ausschüsse überall eingerichtet sein: mit diesem Tage tritt deshalb die Verordnung außer Kraft. Die Inschrift am NcichStagsgebäude. Herr Kommerzienrat Friedrich Soennccken -Bonn schreibt uns zu der Auslassung in Nr. 293: Für die Inschrift am Neichstagsgcbäude Fraktur zu verwenden, dagegen erhob ich meine wohlbegründeten, von der Kunstakademie und anderen vorurteilslosen Kennern beifällig begrüßten Bedenken. Schrift und Vaterlandsliebe haben nicht das geringste miteinander gemein. Weil ich es gewagt hatte, trotz der patriotischen Bemäntelung der Schristfrage vorzuschlagen, diese Frage rein vom praktischen Gesichts punkte aus zu lösen, hielt ich es für meine Pflicht, der Presse auch das Endergebnis mitzuteilen. Entweder: man hat den Mut, dem Volke zu sagen: An das Neichstagsgcbäude gehört lediglich die einfachste und deutlichste aller Schmuckschriftcn, die Antigua, jede andere Entscheidung ist ein Irrtum, oder man schmeichelt dem Fanatismus laienhafter Schriftgelehrter« und nennt die gewählte Schrift »ttnzial-Fraktur«. Diese Bezeichnung besagt dasselbe wie der »eckige Kreis«. Zur Firmen-Bczeichnung in der Schweiz. — Wie der »Anzeiger für den Schweizerischen Buchhandel« mitteilt, hat der Bundesrat einen Beschluß gefaßt gegen die fälschliche Verwendung von territorialen - der nationalen Beiwörtern (z. B bernijch oder schweizerisch) bei Firmenbezeichnungen. Firmen, die solch-.' falsche Bezeichnungen wäh- .len, wird die Eintragung ins Handelsregister verweigert, und sie werden, wenn sie entgegen diesem Beschluß die Bezeichnung beibehalten, unter Strafe.geteilt. 1'.' 0