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166. 20. Juli 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. DtschN. Buchhandel. 7839 Für Kasse ^ L 62 900.— 4U österr. Kronenrente fl. 20 700.— gemeinsame Rente L 882.31 in barem; für Kaffe L L 16 900.— 4A österr. Kronenrente fl. 5 200.— gemeinsame Rente L 259.15 in barem. Auszug des Kassa- und Kapitalkontos 1907/08. Kassakonto. «aff- ^ «aff- S Rubrik Soll sür Gehilfen für Hilsiarb. Toiale X X X An Saldovortrag 1. Juni 1907: a) Kasse 355.87 4.28 b) Kreditanstalt . . . . 281.55 129.64 „ Jnkassi vom Juni 1907 bis einschließlich Mai 1908 . 6 172.— 1 663.50 lZ „ Zinseneingängen .... 4 055.46 1 062.31 0 „ Spenden, Widmungen usw. 172.51 172.51 11 037.39 3 032.24 14 069.63 Rubrik Haben X X X I. An Anlagekonto, Ankauf von Wertpapieren" 8 352.76 2 063.32 II. „ Unterstützungskonto . . . 1 500.- 630.— III. Spesen- und Gebührenkonto 302.32 79.77 „ Barübertrag: a) Kasse 605.86 205.44 d) Kreditanstalt . . . . 276.45 53.71 11 037.39 3 032 24 14 069.63 Kapitalkonto. Kaffe ^ Kaffe L für für Soll 1907. 1. Juni. Vortrag von Wertpapieren. L 54400.—4 A österr. Kronenrente fl.20700.—gemeinsame Rente. . L 14800.—4 A österr.Kronenrente fl. 5200.—gemeinsame Rente. . Gehilfen Nominale L 54 400.— 41 400.— Hilssarb. Nominale L 14 860.— 10 400.— Totale X Ankauf von Wertpapieren: L 8500.— 4 A österr. Kronenrente L 2160.— 4A österr. Kronenrente 8 500.— 2100.— 104 300 — 27 300.— 131 600.— Haben 1908. 31. Mai. Übertrag auf 1908/09: Nominale X Nominale X Totale X L 62 900.—4 A österr. Kronenrcnte fl.20700.— gemeinsame Rente. . L 16900.- 4A österr.Kronenrente fl. 5200.—gemeinsame Rente. . 62 900 — 41 400.— 16 900.- 10 400.— 104 300.— 27 300.— 131 600.— ' Deutscher Journalisten- und Lchriftstellertag. — Der 15. Delegiertentag des Verbandes deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine am 29. und 30. Juni 1908 in Worms hat folgende Resolutionen angenommen: -Der Verbandstag bedauert, daß durch die jetzige Zusammen setzung der preußischen königlichen literarischen Sachver- ständtgenkammer die sachverständige Beurteilung der tatsäch lichen und der Rechtsverhältnisse der Presse nicht in dem wünschenswerten Grade erzielt wird, weil in ihr fast kein Mitglied Sitz und Stimme hat, das aus eigener noch aktiver Berufstätigkeit in einer Zeitungsredaktion die Eigen schaft eines Sachverständigen in Anspruch nehmen könnte. Der Verbandstag erachtet die Errichtung einer besonderen Ab teilung für Preffeangelegenheiten innerhalb der Kammer und ihre Besetzung mit Sachverständigen und im Beruf tätigen Re dakteuren, Verlegern, freien Mitarbeitern oder Herausgebern von Zeitungskorrespondenzen auf Grund von Vorschlägen der zustän digen Berufsorganisationen für ein dringendes Bedürfnis.» — »Der Verband deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine empfiehlt den Verbandsoereinen die Einsetzung ständiger Schiedsgerichte zur Schlichtung von zivilrechtlichen Zwistig keiten, die aus der Berufstätigkeit von Journalisten und Schrift stellern hervorgegangen sind. Die Schiedsgerichte sollen nament lich über solche Fälle entscheiden, bei denen es sich um Anstellungs verhältnisse, Honoraransprüche und Konkurrenzstreitigkeiten handelt. Da an einer außergerichtlichen Regelung derartiger Angelegen heiten nicht nur die Redakteure, ständigen Mitarbeiter (oder Her ausgeber von Korrespondenzen) und freien Schriftsteller, sondern auch die Verleger interessiert sind, so ist Vertretern der Ver leger Sitz und Stimme in den Schiedsgerichten einzuräumen. Für die Zusammensetzung der Schiedsgerichte und für ihre Tätigkeit sind von den Verbandsvereinen Satzungen sest- zustellen, denen das dem Delegiertentage unterbreitete Muster statut für Einzelvereine als Grundlage dienen soll. Die Verbandsvercine haben dem Verbandsvorort von der Bildung der Schiedsgerichte und von dem Ergebnis der Schiedsrichter- wahlen binnen vier Wochen nach der Konstituierung Mitteilung zu machen und in der gleichen Frist die eintretenden Verände rungen bekanntzugeben.- — -Der Verband deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine empfiehlt, gemäß seinen früheren Beschlüssen, den Mitgliedern der Verbandsvereine, Honorarforderungen gegen Zeitungen und Zeitschriften im allgemeinen nur auf zivilrechtlichem Wege geltend zu machen. Es ist wünschenswert, daß vor Einleitung eines Zivilprozesses die Vermittelung des Vereinsvorstandes, der Rechts- und Urheberrechtskommission in Anspruch genommen oder die Einleitung des schiedsgerichtlichen Verfahrens beantragt wird. Die Stellung eines Strafantrages soll als das äußerste Mittel angesehen werden, also nur dann in Betracht kommen, wenn eine gütliche Verständigung nicht her- betzuführen ist und die beklagte Partei es abgelehnt hat, sich einem schiedsgerichtlichen Verfahren zu unterwerfen. Durch die so fortige Stellung eines Strafantrags werden die Standesintercssen nur dann nicht verletzt, wenn die beklagte Partei den Autor durch Ehrverletzungen gekränkt hat. In diesen Fällen ist jedoch von dem Antragsteller, innerhalb einer Woche nach Einreichung des Strafantrages, dem Vorstand des Verbandsoereins, dessen Mit glied er ist, der Sachverhalt darzulegen. Wenn der Angeklagte bis zum Schluß des Plaidoyers in der Hauptoerhandlung erster Instanz Abbitte leistet, so ist die Vertagung des Termins zu be antragen. Kommt der Angeklagte innerhalb einer Woche seiner Honorarverpflichtung nach und hinterlegter zugleich einen Betrag, durch den die sämtlichen Kosten des Verfahrens gedeckt werden, so ist der Strafantrag zurückzuziehen. Der Verband betrachtet es als ein nicht standesgemäßes Verhalten, wenn ein Autor Zeitungen oder Zeitschriften mit Strafanträgen verfolgt, obwohl seine Honoraransprüche erfüllt worden sind und keine Ehrenkränkungen vorliegen, insbesondere wenn Urheber lediglich deshalb die Ver urteilung von Redakteuren herbeiführen, um diese zu -belehren». Die Redakteure sind ohnehin weit mehr als die Angehörigen eines jeden anderen Berufes Prozessen ausgesetzt, und es ist daher be dauerlich, daß sich Autoren finden, die mit Strafanträgen in rigoroser Weise gegen Redakteure selbst dann Vorgehen, wenn es sich um geringfügige Verstöße gegen das Urhcberrechtsgesetz handelt«. Zum Vorort wurde München, zum nächstjährigen Tagungsort Breslau bestimmt. * Balzac - Museum. — Seit dem 16. d. M. hat Paris ein neues Museum: das Balzac-Museum. Dieses wurde letzten Donnerstag in einem Hause der Vorstadt Passch eröffnet, wo der berühmte französische Romanschriftsteller Horrors de Balzac in den Jahren 1842 bis 1847 gewohnt hat. Das Haus liegt in der kas ka^noaarä, einer dem tzuai äs kaesz? und der Seine parallel laufen den alten Straße, nicht allzu weit vom Trocadero, deren Anwesen infolge ihrer erhöhten Lage eine schöne Aussicht auf die Stadt bieten. Das Balzac-Haus ist das Nebengebäude eines Landsitzes, den ein reicher Finanzmann, Jean de Jullienne (Direktor der damals königlichen Gobelin-Manufaktur), im Jahre 1753 errichtet hat, denn damals war Passy noch Dorf und lag außerhalb Paris. Cs wurde jedoch erst im Anfang des vorigen Jahrhunders von dessen Nachfolger Bortin erbaut und ist noch in seinem ursprüng lichen Aussehen erhalten geblieben. Ein Komitee von Verehrern Balzacs hat es gekauft, um ein Museum daraus zu machen, und nun ist diese Absicht Wirklichkeit geworden. Das neue Museum enthält allerhand Erinnerungen an Balzac, darunter verschiedene Arbeiten des Bildhauers Rodin. 1022»