Nrstiibllltt siir dt« Ailtscheil ^llchlilliiilel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmilglieder Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umsaßt 252 dreigespaltcne Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 98. Leipzig, Montag den 29. April >9l2. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vvrsenvrrein der Deutschen Buchhändlerzu Leipzig. Bekanntmachung. Zu dem Punkt 4a der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, veröffentlicht im Börsenblatt vom 12. und 25. April 1912, ist von den Herren Anton Hvffmann in Stuttgart und Gen. folgender Antrag beim Vorstand des Börsenvereins eingegangen: »Die Hauptversammlung wolle die in Nr. 8S des »Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel» vom 11. April 1912 veröffentlichten neuen Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes nur mit folgenden Änderungen genehmigen: 1. In Z 4, Absatz 1, Zeile 3 ist einzuschieben: »Sind mehrere Angehörige einer Firma Mitglieder des Börsenvcreins, so kann das zweite und etwaige weitere Mitglied auf die Zusendung des Börsenblattes verzichten, wofür dem betreffenden Mitglieds ^ 15.— seines Jahresbeitrags zu>ückvergütet werden.» 2. A 9 L, 1. Absatz soll lauten: »Für die Abteilungen »Geschäftliche Einrichtungen«, »Fertige Bücher«, »Künftig erscheinende Bücher und -Vermischte und Familien-Anzeigen- sind ein-, zwei- und dreispaltige Anzeigen zulässig, für alle anderen Abteilungen im Z 2 II8 nur einspaltige. Anzeigen ohne Vorschrift werden einspaltig abgesetzt. Die erste Umschlagseite wird nur ungeteilt vergeben. Auf der zweiten Umschlagseite werden nur viertel-, halb- und dritteiseitige Anzeigen aufgenommen.« 3. Z 9 8, Absatz 2 und folgende soll lauten: »Mitglieder des Börsenvereins und dis nach tz 18 der Satzungen anerkannten buchhändlerischen Vereine zahlen für ihre eigenen Anzeigen im Börsenblatt mit Ausnahme des »Illustrierten Teils« und der 1. und 2. Umschlagseite 12 H für die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum. Wenn Mitglieder Anzeigen für Nichtmitglieder aufgeben, so haben sie für diese 36 H für die Petitzeile zu zahlen, für Nichtmitglieder oder Nichtbuchhändler beträgt der Anzeigenpreis 36 H. In der Abteilung -Gesuchte Stellen« lostet auch für Nichtmitglieder des Börsenvereins die Petit zeile nur 12 H. Für Anzeigen, in denen die Geschäftsstelle des Börsenvereins zur Annahme von Angeboten genannt wird, ist eine einmalige Gebühr von 25 H zu entrichten. Bekanntmachungen der in 8 2 I unter 2 genannten llnterstützungsvereine werden einmal unberechnet ausgenommen; unberechnete Wiederholungen derselben Anzeige bedürfen der Genehmigung des Ausschusses. In dem -Illustrierten Teil- beträgt der Zeilenpreis für Mitglieder 20 für Nichtmitglieder 50 H. Für die erste Seite werden nur ganzseitige und halbseitige Anzeigen ausgenommen. Der verfügbare Raum gilt als volle Seite. Die erste Umschlagseite kostet für Mitglieder 100 für Nichtmitglieder 150 Auf der zweiten Umschlagseite zahlen Mitglieder 60 ^ für eine ganzseitige, 32 für eine halb-, seitige, 22 ^ für eine drittelseitige Anzeige, Nichtmitglieder 90 SO ^ und 35 Anzeigen auf der dritten und vierten Umschlagseite werden wie Anzeigen im Börsenblatt selbst berechnet Eine ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Börsenblatt für de» Deutsche» Buchhandel. 79. Jahrgang. Wg