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Nichtamtlicher Teil. ^ 22. 28. Januar 1910. 1,6 6akLo, 6b., Vsntoss. 18°. 3 kr. 50 o. Lakikts L 6is. in karis. ^uoss eoeis-Is intsrnationLle. 8°. 9 kr. Ickörioauk in karis. Vouest, 3., 1s. LIIs äs Llsuon. 8°. 1 kr. 50 e. k'IsisebinLon, 8., äosspbins inüäöls. 18°. 3 kr. 50 e. Lliolisl in karis. Eorrsrä, 1'öeols äss rusit-rsssss. 8". 95 o. ILsrtiQ-vupont, IV., k'rs.n^ois ksbslsis. 8°. 5 kr. Schutz der Jugend vor Gefährdung der Sittlichkeit durch Schrift- und Bildwerke. Verhandlungen der Bürgerschaft zu Hamburg am 1., 15., 22. und 29. Dezember 1909. (Nach dem stenographischen Bericht.) 36. Sitzung, Mittwoch den !. Dezember 1909, abends 7 Uhr. Präsident: Wir kommen zu Nr. 12 der Tagesordnung: Bericht des Ausschusses (Nr. 36) zur Prüfung der Frage, durch welche Maßregeln die Jugend auf öffentlicher Straße vor Schrift- und Bildwerken, die die Sittlichkeit gefährden, bewahrt werden kann. Der Ausschuß stellt einstimmig die folgenden Anträge: 1. Die Bürgerschaft beschließt und ersucht den Senat um seine Mitgenehmigung dazu, daß in die hamburgische Straßen- ordnung der folgende § 62 a eingefügt werde: Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, die in sittlicher Beziehung Ärgernis zu geben oder durch Überreizung der Phantasie die gesunde Entwicklung der Jugend zu gefährden geeignet sind, dürfen weder auf öffentlicher Straße noch in Schaufenstern oder sonstigen Auslagen an öffentlicher Straße ausgelegt werden. Eine Schrift, Abbildung oder Darstellung kann nicht wegen ihres politischen, religiösen oder konfessionellen Charakters als unter diese Bestimmung fallend angesehen werden. 2. Die Bürgerschaft ersucht den Senat, veranlassen zu wollen, a) daß durch Vermittlung der Oberschulbehörde alljährlich allen Zöglingen hamburgischer Schulen Merkblätter mit einer eindringlichen Warnung vor Schmutz- und Schundliteratur zur Weitergabe an die Eltern eingehändigt werden, b) daß die Schülerbibliotbeken vermehrt und reicher ausgestattet werden, e) daß allen Zöglingen hamburgischer Schulen mindestens ein mal während der schulpflichtigen Zeit eine Jugendschrift oder ein sonstiges gutes Buch als Eigentum überreicht werde, ä) daß dem Hamburger Jugendschriftenausschuß für die vou ihm veranstalteten Sonntagsunterhaltungen für Arbeiter und ihre Familien öffentliche Räume, speziell die Aulen der höheren Schulen, möglichst oft kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Herren vr. Hermann M. Popert, Krause, Pape, v. Rode, Ruwolt, M. Callenberg beantragen: Annahme der Ziffer 1 des Ausschußantrags in der folgenden Form: I.Die Bürgerschaft beschließt und ersucht den Senat um seine Mitgenehmigung dazu, daß in die hamburgische Straßen ordnung der folgende § 52 a eingefügt werde: Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, die in sittlicher Beziehung Ärgernis zu geben oder durch Überreizung der Phantasie die gesunde Entwicklung der Jugend zu gefährden geeignet sind, dürfen weder auf öffentlicher Straße noch in ^ Ibo^^k^^o. 0'' ^ "6^ vonackwu. ,1802). äs ls. Uoneisrs, 6b , Listoirs äs Irr rasrins krs-n^siss. IV. 8°. 12 kr. La Rsuai8saQos kranyams in Vari8. LiäsFkin, 3., uns eonspirg-tion 80U3 Is troisisins rspudligus. 18° 3 kr. 60 e. k. Ro^sr L OLs. in kari8. Lwsnrnsnxsr, 6., 1s. pb^slgus. 8°. 4 kr. Schaufenstern oder sonstigen Auslagen an öffentlicher Straße ausgelegt werden. Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, ist auf Ersuchen der Polizeibehörde durch einen Ausschuß fest zustellen. Dieser Ausschuß besteht aus 5 Personen, die von der Bürgerschaft auf 6 Jahre gewählt werden. Eine Schrift, Abbildung oder Darstellung kann nicht wegen ihres politischen, religiösen oder konfessionellen Charakters als unter die Bestimmung des Absatzes 1 fallend angesehen werden. Die Herren vr. Knauer, vr. Dücker, Sauer, vr. Rob. Völckers, vr. Stemann, Otto Patow, Rud. Sieverts, E. Meerwein, Otto Fahr, vr. Pfeiffer, Henry Bieber, vr. Voller, vr. Ed. Brackenhoeft, Krauel beantragen: Zurückverweisung an den auf 12 Personen zu verstärkenden Ausschuß. Die Herren vr. F. Philippi, vr. Braband, vr. Nöldeke, Beit, vr. A. L- Wex, vr. Leistikow, vr. Petersen, Mathies, Ehr. Koch beantragen: Die Bürgerschaft wolle unter Abweisung der Ausschuß- anträge beschließen: Die Bürgerschaft ersucht den Senat, es veranlassen zu wollen, daß die schulpflichtige Jugend und deren Eltern bei jeder geeigneten Gelegenheit vor der Schmutz- und Schund literatur eindringlich gewarnt werden, daß der Jugend von Seiten der Schule gute Bücher in reichlichem Maße zur Verfügung gestellt werden, und daß die privaten Be strebungen zur Verbreitung guter Literatur unter der Jugend vom Staate in jeder Weise gefördert werden. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Herr vr. Popert. vr. Popert: Meine sehr geehrten Herren! Ich kann mich in der Sache selbst in diesem Augenblick der Debatte auf den Bericht beziehen. Ich habe nur weniges hinzuzufügen. Es liegt Ihnen ein Amendement vor, an dessen Spitze mein Name steht. Dieses Amendement dient lediglich dem Zweck, solchen Herren, die grundsätzlich der Polizeibehörde vermehrte Machtbefugnisse nicht geben wollen, einen andern Weg zu zeigen, der praktisch zu dem gleichen Ziele führt. Meine persönliche Sympathie ist allerdings bei dem unveränderten Ausschußantrag. Ferner: Ich bin gebeten worden und komme dieser Bitte gern nach, als Bücher, die geeignet wären, den unter b und o der Ziffer 2 des Ausschußantrages genannten Zwecken zu dienen, die Bücher von Hermann Paetel und die der Deutschen Dichter-Ge- dächtnis-Stiftung zu nennen. Und dann noch eins, was in diesem Moment an dieser Stelle erwähnt werden muß: das ist die Versammlung des »Vereins der Zeitungsstand-Jnhaber zu Hamburg«, die am 29. Juni d. I. unter dem Vorsitze des Herrn W. Behr, Alter Steinweg 57, stattgefunden hat. Wir sind es diesen Zeitungsstand- Inhabern schuldig, hier in Hamburgs Bürgerschaft festzustellen, welchen Beschluß sie damals gefaßt haben. Ich bitte daher, den Punkt 3 ihrer einstimmig angenommenen Resolution verlesen zu dürfen. Er lautet: