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Freitag, den 28. Januar 1910. Umschlag zu 22. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in de» Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen L>alt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch- nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buch Handel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonder beitrag an, der Mitglied des D. K. V. ist. Der D. Ä. V. umfaßt z. Jt. 125000 Mitglieder, darunter etwa 2500 vom Buchhandel. Verbandsbeitrag 1.50 M. monatl. Als größter kaufmännischer Verein der Wett, wie infolge seiner vielseitigen Beziehungen zum Gesamthandel, ist der D. H. V. in der Lage, dem Buchhandel und verwandten Zweigen zur Besetzung offener Stellen geeignete Gehilfen für Laden, Kontor, Lager, Reise, Versands Buch führung, Abschluß, deutschen und fremdsprachigen Briefverkehr, Herstellung, Vertrieb, Aus lieferung, Kurzschrift, Maschinenschreiben, Anzeigen-, Mahn- und Klagewesen usw. kostenfrei in Vorschlag zu bringen und strebsame Gehilfen in gutberufenen Geschäftshäusern unterzu bringen. (Neueintretende Mitglieder haben bei Benutzung der Stellenvermittlung M 2.— als Ersatz für notwendige Auslagen zu zahlen.) Man verlange kostenfreie Zusendung der erforderlichen Papiere zur Besetzung oder Erlangung einer offenen Stelle. gewährt schon nach zweijähriger Mitgliedschaft klagbares Recht auf Rente. Die Löhe der Renten richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft; sie beginnt mit 42 Mk. monatlich (Mindestdauer der Rentenzahlung bis zu 3 Monaten) und steigt mit weiteren Mitgliedsjahren nach und nach bis zum Höchstbetrage von 100 Mk. monatlich (Nentenbezug bis zur Höchst dauer von 12 Monaten). Die Stellenlosenkaffe ist dem Kaiser!. Aufsichtsamt für Privat versicherung unterstellt und ist die erste und einzige Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Bisher ausgezahlte Renten 420000 Mk.! Kein Sonderbeitrag! bietet den Mitgliedern in Fällen dringender und unverschuldeter Not, nach zweijähriger Verbandszugehörigkeit Hilfe und Darlehn. (Bisher ausbezahlt: 95 000 Mark). bietet den Mitgliedern Veranlassung und Gelegenheit zur sicheren Anlage ihrer Spargroschen. Einlagen von 5 Mk. an auf Sparbuch mit4 7o Zinsen bei monatlicher Kündigung. Kleinere Beträge auf Sparkarte durch 50 Pfg.-Sparmarken. Eine Million Mark wurden in 1Fahren angelegt. gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Vetriebskrankenkapen. Kein Kaffenarztzwang. Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel, 52 Wochen 28 Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mark Begräbnisgeld. — Mitgliederzahl: 20000. — Vermögen: 280 000 Mark. Summe der Kaffenleistungen seit 1899: rund 2 Millionen Mark. — Satzungsauszüge und Anmeldevordrucke umsonst. Daneben ist den verheirateten Mitgliedern noch durch eine besondere gleichfalls bei voller Freizügigkeit im Deutschen Reiche, Gelegenheit geboten, auch Frau und Kinder in die segensreiche Einrichtung einer Krankenversicherung einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Nähere Unterlagen für diese Familienversicherung ebenfalls auf Verlangen kostenfrei. Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Vortrags abende, Höhere Handels-Lehranstalt, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Ausbildung zu Unterrichtsleitern und Rednern, Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. auf Verbandssatzungen, Papiere der buchhändlerischen oder kaufmännischen Stellenvermittlung, Satzungen der Verbandskrankenkaffe wie der Familien-Kranken-Unterstützungskaffe, Anfragen sowie Beitrittserklärungen sind zu richten an die Geschäftsstelle der veuttchnaNonalen kuchhanillungsgedMeiilchalt, Leipzig,