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2SS, 24. Dezember 1S12. Nichtamtlicher Teil. «Irirndial! I. d. Dllchn. «Achh»nd-I. 1K2S3 Äraspsliri, ^atarstu^isn im Oarten lb-eipri^, 8. O. ^eubvsr.) Kpene^lllll'L, K. HpupvAL vi. cssy. LsoiLKi o rxnvomoui. n pacis- 16°. kstsrsburZ, k. vovrisud. IV, 235 8. mit ^bbilckZu. 5100 Lx. 75 Lop. 280 8. mit ^lrbildxv. 5200 kx. 80 Lop. I^LZZLlls. 6»8 ^i-bsitorproAramm. I^Lgsalls, k. krogram raboknilLÜiv. 0 8L02686lli6j3L^m L^i^rlru 1^8.^ 25^ll.^^ ^ 8 Lrskau. l2L88st 6io Linäloin /u mir lcommon! (OöktinAOn, Vanäonliooolc L Ruprsokt.) 32°. Likolai-Warsokau, L. Aliarlca. 96 8. 16 c^. War8odau, Osbstdnsr L Wollt. 88 8. L 1.60. N. 8polir.) Nalm^o"'^?^^ I0 000^Lx^^LO^'6^0 2/lanii, l'd., ^ovellon. l^IanQ, 1k. Lovell^. kreloLila 266vlra Lostivslcü. 16°. krax, 6. Otto. 160 8. 40 k. Iv ,,8vötovä Irniliovna", Lr. 1017—1018. Uarm, Id., 1ri8tan. I^ovollon. (Koriin, 8. k'welior.) AIs-vn Id., Iristan. Losrtolärr^i v. koräLtaoa. 8°. Ku6apsst. In „Aloäsrn IrÖQ^vtär", Lr. 168. Narlitt, 6io I'rau mit 6on LartnnlcolZteinon. (8tuttxart, Union.) LlLpxuri.. L. A(6smllsa ei. pySmiLLiv. ko^Lüi.. Ü6p. 3»6xonKoii. LsL- /I- ^»n^oLoil, 3-6. 16°. Noskg-u. 351 8. 3000 kx. L. 1.60. ^m kio 6o 1a klata. (kroibnrxs, ^6118601616.) Lla^, L. La6 Lio 6s la. klata. koivioäL po6r6Liiio2a r illugtr»- o^ami. 8°. Ksmderg. 523 8. L 6.50. W OOO^x^ 20°Lop. sts s u Z. 11- 8 ^bbiläß (8elilu88 kolßt.) Kleine Mitteilungen. Auf dem Wege zur Leipziger Paket-Bestellanstalt (vgl. Nr. 295). — Der Verein der Buchhändler zu Leipzig versandte unterm 17. De zember das nachstehende Zirkular an seine Mitglieder: »Hierdurch teilen wir Ihnen mit, daß die interimistisch im Buchhändlerhanse eingerichtete Paket-Bestell-Anstalt morgen, Mitt woch, den 18. Dezember, mittags 11 Uhr geschlossen wird. Wir bitten alle unsere Mitglieder, nach diesem Termine keine Pakete (Mithin und Empfohlene) mehr einzuliefern, auch bitten wir alle durch die Kasse der P.B.A. erfolgten Anslagen bis dahin zu begleichen. Das Ausfahren der »Mithin-Pakete« am Vormittag und das Einholen der »Empfohlenen« am Nachmittag ist also in derselben Weise wie vor dem Streik wieder dnrchzuführen. Diejenigen Son- derabmachnngen, die zwischen einigen Verlegern und Kommissio nären bezüglich einer täglichen oder wöchentlichen Abrechnung der Barpakete getroffen worden sind, werden durch den Schlich der Aus tauschzentrale nicht berührt. Wir sahen uns zur Aufhebung des Provisoriums veranlaßt, da eine Anzahl Firmen, die sich ursprünglich zur Durchführung Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7S. Jahrgang. des Versuches bis Weihnachten bereit erklärt hatten, diesen Entschluß wieder änderten, andere Firmen hingegen ihre Pakete bet der An stalt einlieferten, ohne daß dies vorher bekanntgegeben werden konnte. Die dadurch entstandene Unsicherheit im Verkehr über die P.B.A. hängt allein mit den provisorischen Zuständen, mit denen bisher leider gerechnet werden mußte, zusammen. Es wäre durchaus falsch, hieraus etwa folgern zu wollen, daß das System selbst nicht geeignet ist, allen Beteiligten große Vor teile zu bringen. Der Unterzeichnete Vorstand und die zur Bera tung des Gegenstandes gewählte Kommission vertreten nach wie vor die Ansicht, daß es im Interesse des gesamten Leipziger Platzes und namentlich im Interesse der mittleren und kleineren Firmen drin gend geboten erscheint, der Paket-Bestell-Anstalt schnellstens einen Umfang und eine Form zu geben, denen die Mängel des Interimisti kums nicht mehr anhaften dürfen. Einer im Januar einzuberufenden außerordentlichen Haupt versammlung soll es deshalb Vorbehalten bleiben, zu entscheiden, ob der Leipziger Buchhandel sich eine solche Verkehrs-Einrichtung schaffen will. Es scheint möglich zu sein, daß die für diesen Zweck bereits vor Jahrzehnten gebauten Räume des Buchgewerbe-Hauses mietweise zur Verfügung gestellt werden können, so daß dem Verein für längere Zeit die Lasten und das Risiko eines Hausbanens erspart bleiben. Der Unterzeichnete Vorstand wird zusammen mit dem Haupt ausschuß des Vereins und der von ihm eingesetzten Kommission eine eingehende Denkschrift ausarbeiten, die als Unterlage für die von der Haupt-Versammlung zu fassenden Beschlüsse den Mit gliedern rechtzeitig zugehen wird.« Eine Gesetzesvorlage zur Bekämpfung der Schundliteratur. — Durch die Tagespresse werden die nachstehenden Ausführungen ver breitet: »Das Vorgehen gegen die Schmutzliteratur ist durch einen internationalen Vertrag, dem sich auch die Vereinigten Staaten an geschlossen haben, geregelt, und innerhalb des Reichsgebietes ist eine Zentralüberwachungsstelle eingerichtet worden, während bisher gegen die Schundliteratur noch nicht von Reichs wegen vorgegangen ist. Obwohl zwar infolge der vielfach getroffenen Bekämpfungs maßnahmen, die von kommunalen Körperschaften, Vereinen u. dgl. ansgehen, ein Rückgang im Vertrieb der Schundliteratur festzustellen ist, so erachtet man doch eine reichsgesetzliche Regelung der Materie für notwendig. Die Neichsregierung hatte sich, um Grundlagen für gesetzgeberische Maßnahmen zu erhalten, an die Bundesregie rungen gewandt, deren Äußerungen in der Mehrheit dahin gingen, daß ein schärferes Einschreiten erwünscht erscheint, wenn man der gesetzgeberischen Schwierigkeiten Herr werden könnte. Diese liegen auch in einer genauen Definition des Begriffes »Schundliteratur«. Im besonderen wurde in den Antworten der Bundesregierungen darauf hingewiesen, daß ein gesetzgeberisches Vorgehen durch Ab änderung der Gewerbeordnung zu befürworten sei, wonach die Kol portage derartiger literarischer Erzeugnisse auch innerhalb des Wohnortes verboten wird. Ebenso wurde die Beschlagnahme der artiger im Wege des Kolportagehandels vertriebener Drucksachen für wünschenswert erachtet, und ferner sollten die Strafbestim mungen für Zuwiderhandlungen in dieser Hinsicht eine Verschär fung erfahren. Die bisherigen Erörterungen zwischen den beteiligten Neichs- ressorts haben sich in dieser Richtung hin bewegt, und wie wir hören, haben die Verhandlungen über ein reichsgesetzliches Vorgehen auf diesem Gebiete in letzter Zeit wesentliche Fortschritte gemacht, so daß es nicht ausgeschlossen erscheint, daß dem Bundesrat noch während der jetzigen Tagung des Parlaments ein entsprechender Gesetzentwurf zur Durchberatung zugeht. Es ist auch der Vorschlag gemacht worden, ein Sachverständigenkolleginm nach dem Muster an derer Staaten einzurichten. Diesem Vorschläge wird aber bei der reichsgesetzlichen Regelung nicht Folge gegeben werden. Die jetzt geltenden einschlägigen Bestimmungen der Ncichsgewerbeordnung schreiben vor, daß in religiöser oder sittlicher Beziehung Ärgernis erregende Druckschriften und Bildwerke vom Feilbieten und von der Kolportage ausgeschlossen sind. Dagegen steht dem Verkauf der Er zeugnisse der Schundliteratur in Läden und ihrer Ausstellung in Schaufenstern keine gesetzliche Bestimmung entgegen.« Man kann nicht behaupten, daß sich diese Ausführungen im allgemeinen nnö im besonderen — um in ihrem Stile zu reden — durch Klarheit auszeichnen. Denn wenn im allgemeinen auf die 2119