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Seiner Majestät des Königs von Sachsen und der höchsten Beamten des Landes bei der Einweihung des neuen Buchhändlerhanses und durch die vortrefflichen, die erstrebte Besserung der tiefen Schäden des deutschen Sortiments so klar und bündig beleuchtenden feierlichen Ansprachen des Börsenvereinsvorstandes, an die durch so hohen Besuch aus gezeichnete Festversammluug. Dem ganzen Sächsischen Sortimentsbuchhandel wird das Erbetene bereit willigst gewährt und damit der Beweis beigebracht, daß diejenigen, welche immer behauptet haben, »die Regierung oder die Obcrrechnungskammer wird nie auf einen Rabatt von zehn Prozent verzichten,« sich gewaltig geirrt haben. Noch ist diese Thatsache nicht durch das Börsenblatt allgemein bekannt, da ändert derselbe Verein, der zuerst vorangegangen ist, dem wir nur gefolgt sind, seinen Entschluß und verzichtet auf eine vor wenig Wochen erst erbetene und bereitwillig gewährte Wohlthat. Es bedarf keiner Schilderung, in welches Licht durch dieses ebenso egoistische wie kurzsichtige Verfahren nicht nur der ganze sächsische Buchhandel, sondern auch der Börsenverein den hohen Behörden gegenüber gestellt worden ist. Mit dem Verein Leipziger Sortimentsbuchhandlungen in weitere Verhandlungen uns einzulassen, erscheint völlig aus sichtslos. Wir haben uns auch in letzter Zeit überzeugt, daß wir uns in einem bedauerlichen Irrtum befunden haben, wenn wir annahmen, es komme dem Verein Leipziger Soriimenter zu, die Verkaufsbedingungen für Leipzig scstzusetzen. Der Verein Leipziger Sortimentsbuchhandlungen ist vom Börsenverein nicht an erkannt und wird es wohl auch nicht werden, da der Börsenverein nicht mit zwei Lokalvereinen ein- und desselben Orts verhandeln kann. Der einzige in Leipzig als Organ des Börsenvereins anerkannte Verein ist der Verein Leipziger Buchhändler, und es ist daher seine Aufgabe, den nach tz 3 Ziffer 5 s. der Satzungen vom Börsenverein zu genehmigenden Diskont für den Vereins bezirk Leipzig zu bestimmen. An Ihren Verein richten wir dem nach das Ersuchen: »es wolle derselbe in kürzester Frist in dieser wichtigen Angelegenheit einen Entschluß herbeiführen und im Ein vernehmen mit unseren beiden Vereinen auch für den Vereins bezirk Leipzig nur einen Diskont von fünf Prozent bestimmen, welcher ja die Zustimmung der maßgebenden Kreise schon ge funden hat«. Es ist uns nicht zweifelhaft, daß der Verein Leipziger Buchhändler, welcher eine solche Fülle hoher buchhändlerischer Intelligenz und solche geschäftliche Bedeutung in sich begreift, nicht ein nur eingebildetes Lokalinteresse, sondern das In teresse des ganzen deutschen Buchhandels hierbei im Auge haben wird. Wir können daher auch darauf verzichten, unsere Bitte und Vorstellung weiterhin durch allgemeine Darlegungen zu begründen; nur aus einige Thatsachen wollen Sie uns freund- lichst gestatten noch Ihre Aufmerksamkeit zu lenken. Nach tz 3 Ziffer 5 der Satzungen des Börsenvereins sind bei Verkäufen die von: Verleger festgesetzten Ladenpreise ein zuhalten mit der Einschränkung, daß Orts- und Kreisvereine mit Genehmigung des Börsenvereinsvorstandes besondere Verkaufs normen für ihr Gebiet feststellen. Diese besonderen Verkaufsnormen bestehen für unser Vereins gebiet in einem Diskont von fünf Prozent. Dieser ist uns vom Börsenverein genehmigt, ebenso wie er bereits für Leipzig ge nehmigt und maßgebend wäre, wenn der Verein Leipziger Sor timentsbuchhändler ein vom Börsenverein anerkannter Ortsverein wäre. Wir unsererseits können also, auch wenn wir wollten — wir wollen aber vielmehr mit aller Energie an den gewährten Verkaufsnormen festhalten —, keinesfalls von fünf Prozent ab gehen. Dies hat zur Folge, daß jede Lieferung in unser Vereins gebiet seitens eines Börsenvereinsmitgliedes mit einem höheren Rabatt als fünf Prozent den Satzungen widerstreitet. Es ist uns unzweifelhaft, daß, wenn für Leipzig ein höherer Rabatt zulässig erklärt wird, es von bekannter Seite häufig ver sucht werden wird, auch in unser Vereinsgebiet mit höherem Rabatt, als er noch den Satzungen des Börsenvcreins zulässig ist, zu liefern. Nicht minder zweifelhaft ist es uns, daß es uns leicht werden wird, solche Fälle nacbzuweisen, und unser Interesse und unsere Pflicht wird es sein, gegen jeden solchen uns be kannt werdenden Fall die Hilfe des Vereinsausschusses und des Börsenvereins anznrufen und die Verfolgung des Schuldigen energisch zu verlangen Der Reibereien, der Kämpfe, des De- nunzierens wird kein Ende sein, ebenso wenig wie der Rekla mationen und Irrungen, wenn im Gebiet ein und derselben kontrollierenden Oberbehörde Bücher an staatliche Institute unter verschiedenen Bedingungen geliefert werden. Dieser unerfreuliche, ja trostlose Zustand wird sicher eintreten, wenn der Verein Leipziger Buchhändler nicht im Einvernehmen mit uns auch für Leipzig nur einen Diskont von fünf Prozent als zulässig erklärt. Andererseits können wir beim best-n Willen nicht erkennen, welche Vorteile andere Verkaufsnormen dem Leipziger Sortimenter bringen sollen Die großen Vorteile, welche die Leipziger Sortimenter vor denen anderer Orte voraus haben, be ruhen doch wirklich auf größeren und wichtigeren, Leipzig aus zeichnenden Momenten, als in dem Gewähren einiger höherer Prozente Dagegen ist es uns unzweifelhaft, daß, wenn die alten jammervollen Zustände des allgemeinen Unterbietens, des Kampfes aller gegen alle wieder eintreten, das ganze deutsche Provinzsortiment sich die Frage vorlegen wird: wie können bei diesen, kaum einen Verdienst zulassenden Schleuderpreisen, die uns von Leipzig oder Berlin aufgezwungen werden, die hohen Leipziger Kommissionsspesen vermindert oder umgangen werden? Auf alle mögliche Weise, durch gemeinsamen Bezug, durch Gründung von Vereinssortimenteu und gemeinsame Vertretung in Leipzig wird man dies zu erreichen suchen, und es ist uns ganz gewiß, daß Leipzig in seiner von uns hoch geschätzten Bedeutung als Mittelpunkt des deutschen Buchhandels, daß insbesondere das Leipziger Kommissionsgeschäft auf das tiefste geschädigt werden wird. Wir wiederholen also unsere Vorstellung und legen sie der verehrten Deputation zu einer baldigen Entscheidung vertrauens voll in die Hand. Dresden, den 29. Mai ll<88. In Verfolg unseres Schreibens vom 25. Mai dieses Jahres erwähnen wir heule noch zur Erläuterung unseres Verkehrs mit dem Verein Leipziger Sortimentsbuchhändler, daß in der gemeinsamen Besprechung am 8 März dieies Jahres ausdrücklich die Frage an die mitanwescnden Vorstandsmit glieder des Vereins Leipziger Sortimentsbuchhändler gerichtet worden ist, ob sie sowohl, als der Verein selbst in der Frage der Festsetzung des Lokalrabattes für Leipzig kompetent seien, einen endgültigen Beschluß zu fassen. Diese Frage ist uns seitens der Herren unbedingt bejaht und durch Vorlegung der Protokolle über frühere Beschlüsse des Vereins bestätigt worden Ein Zweifel diesen Erklärungen gegenüber konnte uns um so weniger beikommen, als der Ver ein der Buchhändler zu Leipzig den früheren Beschlüssen in der gleichen Sache des Leipziger Sortimentervercins nicht wider sprochen und dieselben somit als gültig anerkannt hat. Es wird dies dadurch bestätigt, daß Mitglieder des Vereins der Buch händler zu Leipzig, welche bei Begründung des Vereins Leip ziger Sortimentsbuchhändler diesem Verein beizntreten nicht für notwendig erachteten, sich veranlaßt sahen, dem Verein beizu treten, als sie erkannten, daß andernfalls die Zwangs- und Sperrmaßregeln, welche der Verein Leipziger Sortimentsbuch- händler gegen die ihm nicht angehörenden Firmen beschlossen hatte, gegen sie Anwendung finden würden. Es lag also für uns kein Zweifel vor, daß das Vorgehen