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1460 JL 89, 18. April. Nichtamtlicher Theil. und Zeit, welche zur Bewältigung einer solchen Arbeitslast erfor derlich war. Ja, Rist hatte Recht, wenn er mit Erstaunen auf Per thes' buchhändlerische Thätigkeit blickte und die in ihr sich vereini gende Masse von Einsicht, Kombination, Rührigkeit und Energie bewunderte. Der Segen, welcher auf allem mit reinem Sinne begonnenen und mit Treue und Umsicht fortgeführten menschlichen Wirken ruht, blieb auch bei Perthes nicht aus. Großes Vermögen zu erstreben und zu erwerben, lag nicht in seiner Natur, der es nicht schwer ge worden wäre, mit sehr Wenigem zufrieden zu leben. Aber der ma terielle Gewinn, der sich an seine Unternehmungen nothwendiger Weise knüpfen mußte, blieb nicht aus, trotzdem oder vielmehr weil er ängstliches Rechnen nicht kannte, wenn es sich um Herausgabe eines tüchtigen Werkes handelte. Sein gesammter Verlag, aber nicht jedes einzelne Werk müsse ihm, pflegte er zu sagen, den kaufmänni schen Gewinn bringen, der ihm gebühre. „Auch in unserm Ge schäfte", äußerte Frommann, „kann man durch richtiges Speculiren reich werden, aber einen Verlag wie den Cotta'schen, den Reimer'- schen und Perthes'schen bringen nur Männer zusammen, die bei ihren Unternehmungen einen andern Maßstab anlegen, als den des Einmaleins." Den schönsten Lohn fand Perthes in der Achtung und dem Ver trauen, welche ihm von Nah und Fern, aus gelehrten und ungelehr ten Kreisen entgegen gebracht wurden, und in besonderm Bezug auf seine Verlagsthätigkeit sich in dem Worte von Rist zusammenfassen lassen: „Es ist wirklich dahin gekommen, daß Manche schon deshalb Vertrauen zu Büchern haben, weil sie bei Perthes erschienen sind." Daß einem solchen Manne auch das Vertrauen und die Achtung seiner Bcrufsgenossen nicht fehlte, ist selbstverständlich. Und er hat sich diese durch die hingcbende und erfolgreiche Thätigkeit, welche er seit dem Jahre 1823 den allgemeinen Interessen des Buchhandels widmete, noch besonders und in hervorragender Weise erworben. Wie wir früher schon gesehen haben, sah Perthes nur in der einheit lichen Gestaltung des Buchhandels das Mittel zur Erfüllung der ihm gestellten Aufgabe. Und in diesem Sinne wirkte er unausge setzt auf die Vereinigung der sämmtlichen Buchhändler in allen deutschen Staaten zu einer einzigen großen Verbindung. Auf seine Aufforderung traten 1824 fast 200 Buchhändler zusammen und constituirten sich 1825, wenn auch zunächst nur zu einem einzelnen be stimmten Zweck, unter dem Namen des Börsenvcreins der deutschen Buchhändler als ein Verein, welcher von Jahr zu Jahr an Bedeu tung wuchs. Der im Frühjahr 1833 in der jährlichen Versammlung des Vereins zur Sprache gebrachte Bau einer Buchhändlerbörse in Leipzig zog ihn außerordentlich an und sein weitsehcnder Blick knüpfte an diesen Plan die Aussicht auf die Gründung einer Lehranstalt für Buchhändlerlehrlinge und eines Museums für die Geschichte des gesammten Bücherwesens, der Druckerei und der Papiermachcrkunst. Perthes' Einfluß ist es zu verdanken, daß der Börsenbau in der Ver sammlung von 1833 beschlossen und der inzwischen ausgearbeitete Plan im nachfolgenden Jahre genehmigt wurde. An den Verhand lungen über die Feststellung des literarischen Rechtszustandes in den deutschen Bundesstaaten hat er stets hervorragenden Antheil genom men und unausgesetzt auf die Anerkennung des Börsenvorstandes als des Vertreters der Buchhändler-Corporation hingearbcitet. „Als Mitstifter und Mitglied unseres Börsenvereins warPerthes", schrieb Frommann, „eine Reihe von Jahren hindurch, obschon er die Wahl zum Vorsteher stets ablehnte, dennoch der eigentliche Mittelpunkt der meisten Verhandlungen und Beschlüsse und oft der Vorkämpfer." Der Zweck dieser Zeilen ist erfüllt, wenn sie Vielen Veranlas sung werden, diese Darstellung einer einzigen Seite des inhaltsvollen und beneidenswerthen Lebens unseres Friedrich Perthes durch die von seinem vortrefflichen Sohne verfaßte Darstellung seines ganzem Lebens zu ergänzen und dadurch jenes Bild zu gewinnen, in dessen Anblick, wie im Eingang schon hervorgehoben wurde, sich zu vertie fen und in seinem Anschauen sich zu sammeln auch dem Buchhändler in dieser Zeit so heilsam und nothwendig ist. „Möge Perthes' Geist und sein Vorbild unter uns fortwirken und der Gang seines Lebens besonders die Jüngern unter uns er- muthigen, ihre Thätigkeit und ihre Mittel den höheren Interessen des Buchhandels mit rechter Treue zu widmen!" Weimar, den 14. April 1872. H. Böhlau. Misceüen. Berlin, 14. April. Gerade in dem Moment, wo aus meh reren Fractionen die Absicht verlautet, wegen des Reichspreß- gesetzes eine neue Anregung im Wege der Interpellation oder des Antrages zu geben, langt auch endlich die längsterwartete „Denk schrift über den Entwurf zu einem Reichspreßgesctze" — die nach trägliche Frucht des sechsten Deutschen Journalistentages — aus Breslau hier an. Sie enthält die beiden dem Journalistentage in seiner vorjährigen Sitzung zu Breslau unterbreiteten Entwürfe zu einem Reichspreßgesctze, den von Biedermann im Aufträge des Ausschusses verfaßten und den des Berliner Vereines Presse, der in den meisten Punkten mit jenem übereinstimmt, die dem erster» bei gefügten Motive, sodann ein kurzes Resume der Verhandlungen und zuletzt den Wortlaut des Gesetzes in der vom Journalistentage an genommenen Fassung. Der Bicdermann'sche Entwurf „beruht", wie im Eingänge der Denkschrift bemerkt ist, „auf dem Repressiv oder Justizsystem im Gegensätze zum Präventiv- oder Polizei system." „Wenn derselbe", heißt es daselbst weiter, ,,in einzelnen Punkten, wie von dem Verfasser selbst zugestanden wurde, noch einige Schritte hätte weiter gehen können, so war solches auf Grund des Wunsches unterblieben, etwas zu beschließen, wovon man mit Recht sagen können sollte, daß cs nicht nur für den Reichstag (in welchem freiere Anschauungen eher auf Zustimmung rechnen können), sondern auch im Bundesrathe, im Rathe der Regierungen annehm bar erscheinen dürfe." Ob dieser Zweck erreicht ist, muß sich erst zeigen; vorderhand hört man über den muthmaßlichen Inhalt des von den Regierungen vorbereiteten Prcßgcsetzcntwurfes sehr Wider sprechendes; die Einen wollen wissen, er sei leidliä, liberal angelegt, Andere fürchten das Gegentheil. (Dtsch. Allg. Ztg.) Aus dein Reichs-Postwesen. — Nachstehende Bekannt machung des General-Postamts, das Signiren der Pallete be treffend, ist durch die Zeitungen veröffentlicht worden: „Nach 8- D des Post-Reglements vom30.Nov. 1871 muß die Bezeichnung (Sig natur) eines Packeis die wesentlichen Angaben der Adresse enthalten, so daß nötigenfalls das Packet auch ohne den Begleitbrief bestellt werden kann. Zu einer solchen Bezeichnung gehört, daß im Falle der Frankirung des Packeis der Vermerk »frei«, im Falle der Entnahme von Postvorschuß der Vermerk »Vorschuß von « unter Angabe des Betrages auf der Signatur deutlich angegeben wird. Die Absender von Packetcn wollen hierauf gefälligst achten." — Fehlen die genannten Vermerke, so sind die Postanstaltcn angewie sen, den Einlicfercr auf die Unvollständigkeit der Signatur besonders aufmerksam zu machen und die Vervollständigung entweder von Sei ten der Postanstalt zu bewirken oder dem Einlieferer Gelegenheit zu geben, die fehlenden Angaben nachzuholen. Namentlich in der ersten Zeit sollen die Postanstalten sich der Vervollständigung der Signa turen bereitwilligst unterziehen; eine Gebühr darf dafür nicht in Anspruch genommen werden. Auch darf kein Packet deshalb, weil etwa jene Angaben fehlen, zurückgewiesen werden.