Volltext Seite (XML)
35, 23. März. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 587 Da nun, sobald ein Conto etwas abgibt, auch gleich ein an-, deres Conto wieder auflritt, welches es in Empfang nimmt, so wird , durch diese fortwährende Umgestaltung der einzelnen Besitztheile die Totalität nicht weiter berührt, bis endlich die Besitz-Conten die Re sultate der Geschäfte an die Rechnung über die Totalität abzuliefern haben, was bei dem Abschluß der Rechnung geschieht. Während der Dauer des Geschäftslaufes kommt also das Ca pital-Conto nicht weiter in Betracht. Da aber durch bestimmte Gewinne oder Verluste eine Zu- oder Abnahme des Besttzthums in > dieser Zeit stattsindcn kann, so läßt es sich durch gewisse Conten > vertreten, welche statt seiner hierüber die genau gesonderten Nach- ! weise übernehmen. Diese stellvertretenden Conten des Capital-Conto (Gewinn - und Vcrlust-Conto, Handlungsunkostcn-Conto ic.) füh ren auch endlich den wirklichen Abschluß mit den Besitz-Conten aus, nehmen von diesen die Ergebnisse der Geschäftsführung in Em pfang, und liefern das Schlußresulrat der Vermehrung oder Ver minderung des Bcsitzthums als reinen Gewinn oder Verlust an das Capital-Conto ab. Das Capital-Conto, welches hierdurch umgestaltet worden ist, muß nun mir der Rechnung über die einzelnen Besitztheile überein stimmen, wovon uns die Bilanz überzeugt. Wir müssen uns näm lich vorstellen, daß sämmtliche Conten der einzelnen Besitztheile den nach dem Abschluß verbleibenden Geldwcrth ihres Besitzthnms an das Capital-Conto zucückliefcrn, welches hier durch die Bilanz (oder durch das Bilanz-Conto) repräsentirt wird. Im Gegensatz zu der Eröffnung der Rechnung würde die Bilanz also für alle activcn Be sitztheile zu dcbitircn und für alle passiven Besitztheile zu creditiren sein. Die Differenz zwischen beiden bildet das reine Vermögen, welches mit dem Capital-Conto übercinstimmen muß, wodurch der Beweis geliefert ist, daß beide Rechnungen richtig geführt sind. Die Einfache Buchhaltung sucht dieses Resultat durch Aufstellung eines Jnventariums zu erreichen und erfährt durch Ver gleichung desselben mit dem Vermögensbcstande des vorhergehenden Abschlusses, um wie viel das Besitzthum zu- oder abgenommen hat Sic vermag aber weder die Ursachen der Vermehrung oder Vermin derung darzuthun, noch den mathematischen Beweis zu liefern, daß das gefundene Resultat vollkommen richtig ist. Man glaubt nun in der Regel, daß die Einfache und die Doppelte Buchhaltung zwei von einander ganz verschiedene Methoden seien, die sich gegenüber stehen und unter denen man zu wählen habe, während sic sich beide ergänzen und im Gcschäftslcbcn Hand in Hand gehen sollen. Die erstere bleibt in ihren Leistungen immer ungenügend, während die letztere die Mitwirkung der erstern nicht entbehren kann. Die Doppelte Buchhaltung bildet den Stamm und die Grundlage des Rechnungswesens, die Einfache dient zur Erläuterung und weiteren Ausführung desselben. Sie schließen sich also einander nicht aus, sondern ergänzen sich gegen seitig, und durch diese Vereinigung ist es auch nur möglich, von den Vortheilen, welche jede für sich darbielck, praktischen Nutzen zu ziehen. Ganz besonders segensreich tritt diese gemeinsame Anwend ung aber bei den Geschäften des Buchhandels' auf, dessen cigen- thümlicher Verkehr zum großen Thcil aus zablreichen einzelnen Rech nungsposten zusammengesetzt ist. Am deutlichsten wird uns die Be nutzung beider Methoden werden, wenn wir uns verstellen, daß die Einfache Buchhaltung während der Dauer der Geschäftsführung das gesammte Waarengeschäft besorgt und bei dem Abschluß der Rechnung die Ergebnisse an die Doppelte Buchhaltung abliefcrt. Die letztere übernimmt dagegen die Besorgung aller Art Geldge schäfte und liefert die Specialitätcn wieder an die Conten der ersteren ab, insoweit sie darauf Bezug haben. Die Einfache Buchhaltung hat also die Aufgabe, über die Verhältnisse, in welchen unser Besitz zu anderen Personen steht, Rechnung zu führen; die Doppelte Buchhaltung dagegen liefert uns den Nachweis, welche Umgestalt ungen mit den einzelnen Besitzthcilcn und also auch mit unserem ganzen Vermögen vorgegangen sind Wenn nun die erstere die Ergebnisse des Waarengcschäfls an letztere abgclicfert hat und diese dem dafür erhaltenen Acquivalcnt gegenübergcstcllt werden, so erfahren wir aus dem Resultate: 1) ob der Stand der Debitoren und Creditoren, wie ihn die Conten der Einfachen Buchhaltung Nachweisen, übereinstimmend ist, in diesem Falle also den Beweis der Richtigkeit; 2) wie groß unser Bcsitzthum gegenwärtig in seinen einzelnen Thcilcn und im Ganzen sowohl der Materie als dem Gcldwerthe nach ist, und 3) wie viel wir daran gewonnen oder verloren haben, und an welchen Besitztheilen dieser Gewinn oder Verlust stattgefunden hat. Es leuchtet wohl jedem Gcschäflsmannc ein, wie groß der Nutzen für ihn sein muß, wenn er durch die Einrichtung seiner Bücher in den Stand gesetzt ist, diese Fragen zu beantworten. Nach : jedem Bücherabschluß erfährt ec mit erreichbarer Sicherheit, wie viel sein Geschäft für ihn werth ist, was er in diesem Zeitabschnitt für ein Resultat erzielt hat, aus welchen einzelnen Theilen sein Besitz- khum besteht und welche Umgestaltungen diese durch das Ergcbniß der Geschäfte erfahren haben. Dieser Einblick in die staktgehabten Bewegungen aller einzelnen Besitztheile muß ihm von besonderem Interesse sein, denn durch ihn wird er den Maaßstab für die fernere Geschäftsführung finden. Er wird sich klar werden über den wirk lichen Stand seines Vermögens, über die Verhältnisse des Ertrags aller einzelnen Theilc und demzufolge über das Maaß, welches er für die weitere Speculation einzuhalten hat. Nach dieser allgemeinen Uebcrsicht werde ich cs versuchen, die praktische Anwendung der Buchhaltung auf die drei wichtigsten Zweige des Buchhandels, Verlags-, Sortiments- und Com missi o n sg c sch äf l e, in möglichst kurzen Umrissen darzulegen. „Des Pudels Kern." VI.") Unter dieser Ucberschrifl brachte das Börsenbl. eine Reihe von Artikeln, welche die bedauerliche Situation aus den Hauptgesichts- punktcn beleuchten. Daneben siguriren aber noch mehrere andere Aufsätze über das gleicheiThema und zuletzt bringt Nr. 32. des Bör senbl. einen Appell des rheinisch-wcstphälischen Kreisvereins an die Gcsammtheir der Buchhändler. —- Es ist wahrlich weit gekommen! Als ein Beitrag zur Klarstellung der Begriffe könnte inzwischen der nachfolgende Brief an einen Verleger dienen, der seinen Vcrlags- artikcl zu verbreiten, größere Vortheile bot, durch Ausbeutung der selbe» von Speculanten seinen Artikel öffentlich zu niedererem Preis angekündigt, also dcvalvirt sehen muß, der aber doch so höflich ist, zu bedauern, „daß eben dem Verleger kein Mittel gegeben sei, im Interesse der Benachtheiligten etwas zu thun". Unter Bcnach- thciligtcn hatte er sicher die Sortimenter gemeint. Ist cs gleich sehr löblich und dankenswcrth, daß er für diese etwas zu thijn bereit wäre, wie aus seinem Bedauern gefolgert werden kann, so braucht es dies vorerst nicht einmal; wenn er nur sich und seinen Artikel vor den Prcisdcvalvationcn schützt, dann hat er sich, den Sortimentern und dem Ansehen des Buchhandels genützt. „Ruf Ihr Geehrtes vom 10. v. M. in Sachen der Antiquarschleu- dcrei nur ein paar Worte über das Faccum und über principiclle Auf fassung. ' ,,N. N. muß 2ör Werk auf actio handelndem Wege beziehen; bei passiv antiquarischem Betrieb könnten so viele Eremplare nicht Vor kommen. 4 ) V. S. Nr. 28. 81*