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^ 251, 26. Woher 1912. Nichtamtlicher Teil. GörserME !- tz. Dgchu. Buchhandel. 13193 haben wollen, die wir Ihnen auch nicht versagen wollen, so gut möchten wir auch eine Garantie haben, und zwar aus folgendem Gedankengange heraus: Bis jetzt — das dürfen Sie nicht vergessen — sind wir absolut frei in unseren Ge schäften, kein Mensch hat das Recht, uns hineinzureden, und wir können es auch künftighin ablchncn, daß uns jemand hineinredet. Es würde dann vielleicht ans einen Kampf an kommen, dessen Chancen ich nicht untersuchen will, denn das wäre ziemlich zwecklos. Auf der andern Seite verschiebt sich für uns die Situation sofort, sobald wir Ihnen oder einem Tritten zugcstehen, über unsere Geschäfte Bestimmungen zu erlassen. Wir begeben uns dann für die Zukunft absolut des Rechts, dagegen Einspruch zu erheben, wenn nun aus der Sache einmal etwas werden sollte, was uns nicht paßt. Dann vergessen Sie bitte nicht, daß wir Zwischenhändler stets in der Minderheit sein werden, und daß, wenn Sie uns übers Jahr oder in zwei Jahren verschiedene Kategorien herausstreichen, wir juristisch nichts machen können, weil jeder sagen wird: du hast der andern Seite das Recht einmal ein geräumt, und wenn sie auf legalem Wege eine Bestimmung ändert, mußt du dir das gefallen lassen. Daher möchten wir bitten, daß keine Änderung an diesen Grundlinien, zu denen wir uns bereit erklären, vorgenommen wird, refp. daß ohne die Zustimmung des Zwischenhandels eine Änderung un möglich ist, damit uns dafür eine Sicherheit gegeben wird, daß Sie uns nicht mit diesem Instrument später die Kehle zuschnüren. Herr Karl Siegismund, Berlin: Ich möchte zunächst ans ein Wort zurückgreisen, das Herr Streller vorhin hier geäußert hat. Herr Streller sagte: kein Mensch hat das Recht, einem Grossisten irgendwelche Vor schriften in der Geschäftsführung zu machen. Meine Herren, das möchte ich doch hier in diesem Kreise, im Kreise von Buchhändlern und von Mitgliedern des Börsenvereins, auf das entschiedenste zurllckweisen. Wie der Börsenverein das Recht für sich in Anspruch nimmt, den Sortimentern Vor schriften zu machen über die Abgabe von ihnen bezogener Werke, wie der Börsenverein den Verlegern Vorschriften macht über die Lieferung seiner Artikel an Sortimenter und an das Publikum, so wird Ser Börsenverein stets das Recht in An spruch nehmen, den Grossisten Vorschriften zu machen über die Weitergabe der mit buchhändlerischem Rabatt bezogenen Artikel. Meine Herren, die Sache drängt ja jetzt zu einer Ent scheidung (Sehr richtig!), und ich glaube, wir sind im gegen wärtigen Augenblick aus dem Zeitpunkt der Verhandlungen herausgekommen. Es heißt nun zu handeln. So wie die Sache sich jetzt entwickelt hat und wie sie in Leipzig in die Er scheinung tritt, geht es nicht weiter. Es geht auch deswegen nicht so weiter, weil die Herren Grossisten bis jetzt jedes Entgegenkommen dem Börsenverein gegenüber abgelehnt haben. (Ruse: Oho!) — Ich komme daraus noch nachher zurück, dann können Sic »Oho« rufen. — Ich freue mich, daß der Herr Referent zu seinen vorge tragenen sehr gemäßigten Vorschlägen gekommen ist, und ich freue mich auch, daß Herr Streller namens der Grossisten erklärt hat, bereit zu sein, aus dieser Grundlage weiter zu verhandeln. Er sagte ja in seinen Eingangsworten, er er- kläre sein Einverständnis mit den Grundsätzen, die Herr Nitschmann hier vorgetragen hat. Er führte natürlich nachher bei einzelnen Punkten an, daß es den Grossisten unmöglich sei, aus die in diesen enthaltenen Bedingungen einzugehen. Wir vom Börsenbereinsvorstande verhandeln mit den Gros sisten seit ungefähr zwei Jahren. Der springende Punkt, den wir gegenüber den Grossisten als Voraussetzung für jede weiteren Unterhandlungen bezeichneten, war doch der, daß wir Börsenblatt für d«, Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. Von ihnen auf alle Fälle forderten, uns Kenntnis zu geben, wer von ihnen als Wiederverkäufer betrachtet wird. Es ist ja erst in der allerletzten Zeit wieder vorgckommen, daß ein Bankbeamter, der sich nachher als junger Mann einer Großbank entpuppte, von einem Leipziger Grossisten als Wie derverkäufe! betrachtet wurde und buchhändlerische Bedin gungen gewährt erhielt. Es liegen auch andere Fälle vor, so z. B. hatte der Vorsitzende einer studentischen Verbindung die Möglichkeit, zu Wiedcrvcrkäuferbedingungcn Vonseiten der Grossisten Lieferungen zu erhalten. Das sind Zustände, die für die Folge nicht weiterbestehen bleiben dürfen. Der Börsenverein hat als seine erste Ausgabe zu betrach ten: Aufrechtechaltung des Ladenpreises, Regelung der Ver kehrsbestimmungen zwischen Buchhändlern und Publikum, zwischen Buchhändlern und Abnehmern, und er hat demnach auch unbedingt das Recht, hier in der Grossistenfrage einzu greifen. Die Verhandlungen, die wir mit den Grossisten ge führt haben, endigten damit, daß die Herren es strikt ab lehnten, uns einen Einblick in ihre Wiederverkäuferlisten tun zu lassen, daß sie uns jede Kontrolle über die Personen, die als Wiederverkäufer zu betrachten sind, eine Kontrolle, die wir vonfeilen des Börsenvereins als notwendig erachteten, rundweg verweigerten. Wohl aber verlangten die Herren, daß eine zu erlassende Wiederverkäuferordnung ebenfalls auch auf den Verlagsbuchhandel ausgedehnt werden müsse. Wir haben den Herren erklärt, daß ein derartiges Verlangen un möglich durchgeführt werden könne und daß, wenn die Herren die Forderung als Grundlage betrachten wollten für weitere Verhandlungen, wir eben sagen müßten: es wird Undurch führbares von uns verlangt, und wir sehen infolgedessen weitere Verhandlungen als aussichtslos an. Meine Herren, die Verhandlungen mußten abgebrochen werden. Ich hatte den Wunsch, nicht in einen Kampf mit den Grossisten zu kommen, sondern den Wunsch, die Herren möchten, die Verhältnisse klar übersehend, uns doch ein größeres Entgegenkommen beweisen, als es seither der Fall war. Das geschah nicht, und wir mußten nunmehr andere Schritte versuchen, um zu unserem Ziele zu kommen. Der Herr Referent hat ja bereits angeführt, was Vonseiten des Verlegervereins getan ist. Die erhaltenen und noch aus- stehenden Unterlagen werden bearbeitet werden, und ich hoffe, daß, wenn wir nicht gemeinschaftlich mit den Herren Grossisten zu einem Ziele kommen werden, wir schließlich durch Zwang die Herren veranlassen müssen, sich den Bedingungen, die die Allgemeinheit stellt, zu fügen. Das ist ein gutes Recht des Bör senvereins, und dieses gute Recht lassen wir uns nicht nehmen, die Verhältnisse in Leipzig sind derartig geworden, daß wir jetzt, wenn auch mit scharfer und rauher Hand, hier eingreifen müssen. (Bravo!) Wir sind Vonseiten des Börsenvereins willens, die Sache nicht weiter so fortgehen zu lassen, wie sie bisher gegangen ist. (Bravo!) Meine Herren, ich freue mich, daß, wie ich schon sagte, der Referent uns diese Vorschläge gemacht hat, der Börsen verein wird auf alle Fälle diese Vorschläge weiter zu ver folgen suchen, und ich hoffe immer noch, daß der Wunsch, den ich im vorigen Jahre in Gegenwart des Herrn Streller über diese Sache auf der Wartburg aussprach, wir möchten noch einen Weg zur Verständigung finden, in Erfüllung gehen werde. Geht er nicht in Erfüllung, müssen wir andere Wege beschreiten, so glaube ich, daß hinter uns ein großer Teil des Verlages stehen und uns in dieser Frage helfen wird. (Bravo!) (Fortsetzung folgt.) 1717