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<Z)(31235s I^vr6N2 L >Vi16tX6l, ^.IvLätzlliiseliö LuckkunälunA u. ^nti^uuriatz in prsiburA i. LrkisAU-ri. Loedsri orsokien; Llsinkacrli ksL Mudsu. Wichtig für fianülungen ües fteg.-Sez. Merseburg! Z) (31456; Zangerbaulen, im Zul, rssd- Soeben erschien in meinem Verlage eine Sammlung aer ******** 068eiiielis)6 6in68 krLniriseiiku Oork68 geltenden polizeivorschrlfien * * von vr. k. Ulbert, ^.rokivar an LrsiLurß i. Lrsis^an. X u. 181 Leiten 8". mit 15 ^.bbilduvAsn u. 1 (lomarknnAS-Karte. ^678 ^ ^ or-t/., 2 ^ SF netto. Oie Ossokiokts von 8teindae>i bei Bullau ist keine Ortsp-ssokivkts im ^swöduliolisn Linns. WokI bet sie in erster Reibe anek dis rein örtlioben Interessen im XuAS und suebt ibnen naek jeder kiobtun^ Rsoboun^ au tragen, aber awsi wsitsrs 6ssiobtspunkte kommen dadei doob überwiegend in Letrs,obt und anr Leitung. Einmal >8t es die /tbsivbt des durcb seine kesvbiebte der 8tsdt ksdoltreii s. 8. rübm- Ilebst bekannten Verfassers, eine ütusterform ru scbsffen, wie boksigesokiekte populär und wissensoksftiicb rugieiek gesobrieben werden soll. Dann aber ersokeint bier der lypus einer frankisvben Ortsgesebiokte, wie er treffiivker novk nirgends rur Darstellung gekommen sein dürfte. Das Luob ist also niobt bloss sin Volksbueb im besten 8inns des Wortes, sondern auob sin mustergiltig wisssnsobaftliobss Lock, das der kleine Rorsober nicbt entbsbrsn kann, der grosse niobt gern missen wird; sin Luob, ebenso notwendig für ötksntliobs, wie nütrliob für private Libliotbsksn. Wir bitten um tbütigs Verwendung und stellen Lxemplars in Komm gerne au Diensten. Verlangen 8is bitte auk beiliegendem Verlangaettsl. I'rvibnrx i. Lrvis^LU, äuli 1899. I^OIOIIX L VV iietxtzl Vtzi lriK. Verlag von üirseli^Llä in Lorliu. ^(31014) 8oebsn ist ersobisnsn: Hrrrr der KsMklimMWL uiul IlsgnIlkNiislöLk 1l6ra.U8A6§6b6Q von vr. OvorZ Liebk, vr. kau! «keodzolm, vr. keorM ßlkstzr. In 2vgj Lülläsu. Lr. 8°. ürstvr I«UN(I. (In awei Abteilungen komplett.) 20 .H. liund. Zweite Abteilung. 1. Lieferung. 9 NW" Dis erste Abteilung des aweiten Landes ist im Druok und wird demnäobst srsobsinsn, desglsioben die 8oblusslisfsrung. Ls war bisbsr kein Werk vorbandon, das dis Leistungen und Lestrsbungen der gesamten Xrankenfürsorgs vereinigt und das sowobl dem praktisoben Lsdürlnisss in bsrvoriagsndsr Weise Rsobnung tragt, als auob dis wisssnsobaftlioben Lrundlinisn für den weiteren Ausbau der gesamten XrankenVersorgung vorasiobnst. Dies Werk soll einerseits den Nediainal- und Vsrwaltungsbsamten, den Lranksnbaus- und Vsrsinsvorständen sin unsntbsbrliobss Hilfsmittel werden und anderseits den prak- tiseben Xeratsn auf einem Lsbists anr 8sits stebsn, für dessen vielseitige Anforderungen gerade in der Ksnasit sine siobers und auverlässigs Leitung in bobsm Orads srwünsobt sein dürfte. Das SanäkuoL clor Lrnnksnvsrsorgung und Lranksnpllsgs bat in den weitesten Lrsissn Vussicbt auf grossen Lrfolg, und bitten wir um gell, tbätigsts Verwendung. iierlill, im lull 1899. im Regierungsbezirk Merseburg * ein über 500 Druckseiten enthaltendes Handbuch für Behörden, Beamte, Rechts anwälte, Gewerbetreibende rc., bearbeitet von Bürgermeister 5t uhrmann zu Artern. Verfasser ist kein Neuling auf diesem Gebiete; er hat bereits in den Jahren (885 und (8^7 ein gleiches Werk für den Regierungs-Bezirk Erfurt geschrieben, das von der dortigen Königlichen Re gierung im Amtsblatte allen Behörden zur Anschaffung warm empfohlen worden ist und überall die günstigste Aufnahme gefunden hat. Im Jahre (885 ist die Arbeit des Herrn Stuhrmann sogar vom Herrn Minister durch die Gewährung von ZOO Mark aus Staatsfonds aus gezeichnet worden und der Herr Regierungs präsident zu Erfurt hatte eine größere Anzahl Exemplare für seine Bureaus und die Königliche Gendarmerie bestellt. Das mit einem ausführlichen, syste matisch geordneten Inhaltsverzeichnisse, einem alphabetischen und einem chrono logischen Sachregister versehene Handbuch entspricht zweifellos einem bestehenden Bedürfnisse, da alle vorhandenen ähnlichen Bücher infolge der ergangenen zahlreichen neuen und abändernden Bestimmungen veraltet und deshalb zum Gebrauche nicht mehr geeignet sind. Aber nicht nur für den Beamten, sondern auch für den Ge werbetreibenden, wie überhaupt für jeder mann dürfte das Buch bei den großen Anforderungen, die die Gesetzgebung gegenwärtig an jeden stellt, unentbehrlich sein, da es ihm über alle Vorschriften polizeilicher Natur zuverlässige Auskunft giebt. Preis ord tzeh. b 2N, Sek»»»11-Sir 0 AZ. 30 Geheftete Exemplare in Kommission mit 25"/», gegen bar mit ZOO/». Gebundene Exemplare nur gegen bar. Ich bitte die Handlungen um gefl. thätigste Verwendung. Ljochachtend Airgirft Sehireidev Verlagsbuchhandlung.