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.sji 167, 21. Jul, 1916. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. bon solchen, die in literarischen Dingen als urtcilssähig im Publikum bekannt sind. Aus diese Weise dürfte ein Inserat wirksamer für den beiressenden Ort zu gestalten sein, als ein allgemein gehaltenes Buchhändlerinserat. Ernst Filter (Bremen): Meine Herren! Es wird Sie inter essieren, zu hören, in welcher Weise wir in Bremen vorgegangcn sind, um einen Erfolg zu erreichen. Wir haben das Rote Kreuz ver anlaß!, die Sache von sich ausgchcn zu lassen, und haben dem Roten Kreuz einen größeren Betrag für Inserate bewilligt, während das Rote Kreuz aus eigenen Mitteln noch den etwa vierfachen Betrag für Propaganda auswendet. Die Inserate werden also vom Roten Kreuz erlassen, sodaß das Publikum jetzt zunächst im Vorbereitungs stadium die Rcichsbuchwochc als eine Sache des Roten Kreuzes an sieht. In diesen Inseraten wird daraus hingewiesen, daß die sämt lichen Bremer Buchhandlungen Sammelstellen für derartige Liebes gaben sind. Kurz vor Beginn der eigentlichen Buchwoche sollen dann noch Inserate des Bremer Buchhandels folgen. (Fortsetzung solgt.) Der «0. Geburtstag in der Literatur und im Derlagsbuchhandel. (Eine Plauderei, anläßlich des 6 0. Geburtstags von Georg Tarnme (2 8. Juli 1016).) Kinder, Jünglinge und junge Damen wenden sich uninteressiert ab, sobald sie in der Presse von irgendeinem mehr oder weniger be rühmten 60. Geburtstage hören oder lesen, trotz seiner zeitgemäßen angeblichen Bedeutung. Klingt doch die 60 weit schlimmer als die Zahl 50, die doch wenigstens den mystischen Zauber eines halben Jahr hunderts in sich birgt. Unwillkürlich und etwas mitleidig zitieren diejenigen, die mit höherer Schulbildung behaftet (etwas verfrüht, was sind lO Jahre Unterschied bei der Jugend?), Vossens unsterbliche Schnlvcrse: »Ans die Postille gebückt, Zur Seite des wärmenden Ofens«, um dann schleu nigst zur Tagesordnung des Sichselbstanbetens zurückzukehre». Zu Voß' und Goethes Zeiten war das Aussehen der »alten Herren« aller dings ein anderes als heutzutage. Goethe war nach den verdienstvollen Forschungen W. Bodes schon im reifen Mannesalter entsetzlich dick, mit kurzen Armen, die er ge streckt in beide Hosentaschen hielt; weiter wird er als »dickmürrisch« nnd »zahnlos« geschildert. Im hohen Alter erscheint er dann »schmal und »8in6« Banch. Er selbst bewegt sich leichter. Doch »die Kultur, die alle Welt beleckt, hat auch anfs Altern sich erstreckt« würde heute Mephisto sagen. Die Hygiene und die Diät haben die Schrecken des Alterns gemildert. So ist es Brauch, einen 60jährigen (etwas euphemistisch) als Mann in den besten Jahren anzusprechen. Doch das Aussehen ist individuell. Die besten Jahre beginnen eigentlich schon beim Mann mit vierzig und endigen erst mit seinem Tode! »Hat einer 30 Jahre vorüber, so ist er schon so gut wie tot.« Um so mehr gehört er in die Öffentlichkeit, sobald er zwei mal tot ist, also an seinem 60. Geburtstage! Ist der »Jubilar« Schriftsteller und Autor, welche Fundgrube des Löbens von seiten seines Verlegers, seiner Zeitung oder seiner Ge treuen, die sich stolz seine Gemeinde nennen. Ist er gangbar, so ist der Autor natürlich zeitgemäß und jugendfrisch, von epochemachender Bedeutung; seine Bücher müßten in den Händen aller wirklich »lite rarischen Kreise« sein. Ist aber der Absatz eines anderen Autors, der ebenso am 60. Geburtstag leidet, mäßig oder gering, so hat er trotz seiner Jahre immer noch gewisses Interesse, und manches Annehm bare auch für uns Moderne gebracht. Doch klingt dieses Lob schon verschämter und erinnert etwas an einen Nekrolog; Todesahnung weht dem geduldigen Leser entgegen. Als ob das Schreckgespenst »Tod« so fürchterlich wäre. Epikur äußert sich schon tröstend über ihn: »Wo wir sind, ist ,Er* nicht ; nnd wo ,Er" ist, sind wir nicht mehr*. Aus diesem Grunde ist ein veröffentlichter 60. Geburtstag eine Reklame, die, falls der Gefeierte ein Autor ist, fruchtbringend auch auf den Verlag wirkt, aber schließlich den negativen Erfolg für den Antor hat, daß dieser Tag ihn seiner unfreiwilligen Vollendung nähergebracht hat. Dresden. G e o r g T a m m e. Kleine Mitteilungen. Bekanntmachung über Druckpapier Vom I 8. I u l i 1916. — Aus Grund der Verordnung des Bundesrais über Druckpapier vom 18. April 1818 (Rcichs-Gesctzbl. S. 388) wird folgendes bestimm!: 8 1. Alle Verleger von Druckwerken (Bücher. Sammelwerke. Einzel werre. Sammlungen. Jugendschriften usw.), Mttsikalie», Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften, die auf anderem als maschluenglatlem. holzhaltigen Papier gedruckt wer den. haben über ihren Verbrauch des für diese Druckschriften und deren Umschläge in de» Jahren 1813, 1814, 1918 und im ersten Halbjahr 1818 verwendete» Papiers der Kricgswirtschaslsstellc slir das Deutsche Zcitungsgewcrbc Anzeige zu erstatten. Falls der Drucker der Besteller des Papiers ist. erfolgt die An zeige auf Grund der Angaben des Druckers. Dieser ist verpflichtet, dem Verleger ans Erfordern nnvcrzitglich die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 8 2. Alle Verleger von Zeitungen, Zeitschriften und sonstlgen periodisch erscheinenden Druckschriften, die aus anderem als maschlnenglattcm, holzhaltigen Papier gedruckt werden, haben dcu Seitenumsang, den die von ihnen verlegten Druckschriften in den Jahren 1813, 1814. 1818 und im ersten Halbjahr 1818 gehabt haben, der Kriegswlrt- jchastsstelle slir das Deutsche Zcitungsgewcrbc anzuzeige». 8 3. Wer am I. August 1818 zur Herstellung von Druckwerken (Bücher, Sammelwerke. Einzclwerke, Sammlungen, Jugcndschrijten usw), Musikalien, Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen periodisch erschei nenden Druckschriften oder zur Herstellung von Umschlägen sllr dies« Druckschriften bestimmtes anderes als maschineuglattes, holzhaltiges Papier im Gewahrsam hat (insbesondere gewerbsmäßige Erzeuger, Händler, Verleger, Drucker, Lagerhalter), hat die vorhandene» Men gen unter Nennung der Eigentümer der Kriegs,vlrtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe anzuzeige». Anzeige» über Mengen, die sich am l. August 1818 aus dem Transporte befinden, sind von dem Empfänger unvcrzllgltch nach dem Empfange zu erstatten. Geht der Gewahrsam an den angezeigte» Mengen nach dem 1. August 19l8 aus einen anderen über, so ist der Verbleib der Mengen von dem nach Abs. 1 Meldepslichttge» anzuzeige,,. 8 4 Die Durchführung der Erhebungen und die sonst erforderliche Regelung des Verbrauchs von Papier, das zur Herstellung von Druck werke» (Bücher, Sammelwerke, Einzelwerke, Sammlungen, Jugend schristen »sw.s, Musikalic», Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften oder zur Herstellung von Um schlägen slir diese Druckschriften bestimmt ist, wird der Kriegswirt schaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe, Gesellschaft mit be schränkter Haftung, Berlin, übertrage». Die nach 88 1 bis 3 er forderlichen Anzeige» find ans Fragebogen, die von der Kriegs- wtrtschaftsstellc mit Zustimmung des Reichskanzlers vorgeschriebe» werden, zu erstatten. Die Fragebogen sind von der Kriegswirlschafts- stclle für das Deutsche Zeitungsgewerbe schriftlich unter Angabe der benötigten Exemplare anznsordcrn, und zwar uuter Beifügung eines mit der Adresse (Anschrift) des Anzeigepflichtige» versehenen Akten briefumschlags und unter Beifügung von Freimarken im Werte von fünfzehn Pscnnig siir je zehn Fragebogen und zwanzig Pfennig für deren Übersendung. 8 S. Die Fragebogen sind von de» Mcldepslichtigen genau auszusülie», zu unterschreiben und der Kriegswirtschastsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe spätestens bis zum 7. August 1818 einschließlich als eingeschriebener Brief einzusenden. Von jedem ansgefüllten Fragebogen ist von den Mcldepslichtigen eine Abschrift znriickzubehalten und bis zum Ende des sechsten Monats „ach Friede,isschluß anszubcwahren. 8 «. Alle „ach 88 1 bis 3 Meldepflichiigen haben vom 27. Juli 1818 ab über ihren Bezug und Verbrauch von Papier, bas für die Her stellung von Druckwerken (Bücher, Sammelwerke, Einzelwcrke, Sammlungen, Jugendschristen usw), Musikalien, Zeitungen, Zeit schriften und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften oder zur Herstellung von Umschlägen siir diese Druckschriften bestimmt ist, so genau Buch zu führen, daß die Menge des- bezogenen und verwendeten Papiers und dessen Verwendungszweck jederzeit nachgewiesen werden kann. S6S