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Rr. 167. sMblaüMdeOmllölmBuchhMel 1;disl«n> i NgMuM^MrleiwerUMeMUlAseMüchUMr^n^Wl^ Leipzig, Freitag den 21. Juli 1918. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 13Z. Auszug aus der Registrande des Vorstandes des Börsen - vcreins. 1. Der Vorstand hat die vom Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig in seiner Hauptver sammlung vom 23. Mai 1916 beschlossenen Verkaufsbe stimmungen für den Musikalienhandel genehmigt; diese haben folgenden Wortlaut: 1. Kundenrabatt zu gewähren ist verboten. 2. Rur folgende Ausnahmen sind gestattet: a) Berufsmusiker und Musikvereine können auf Verlangen Rabatt erhalten: 10 7° auf Ordinär «Artikel, die vom Verleger regelmäßig mit mindestens 507» Händlerrabatt geliefert werden, 5 7» aufNetto - Artikel, die vom Ver leger regelmäßig mit mindestens 40 7° Händlerrabatt ge liefert werden; dazu gehören auch Editionen, Sammel werke und Albums. Diese Rabattsätze sollen die äußerste Grenze bezeichnen, bis zu der gegangen werden darf. Auf Rein-Netto-Artikel, die vom Verleger regelmäßig mit weniger als 40 7, Händlerrabatt geliefert werden, darf auch an Berufsmusiker und Mustkvereine keiner- l e i Rabatt gewährt werden. » i>) Verleger und Sortimenter können größere Par tien eines Werkes an Behörden, Anstalten, Gesellschaf ten und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen liefern. In solchen Fällen ist die Lieferung auf der Rechnung als Ausnahmefall kenntlich zu machen und dem betreffenden Abnehmer die Bedingung aufzu erlegen, daß er die gewährten Vorteile nicht außerhalb des vereinbarten Kreises benutzt. Bei direkter Liefe rung seitens des Verlegers mutz der von diesem gewährte Ausnahmerabatt wenigstens 10 7» geringer sein, als der auf gleichartig« Bestellungen dem Sortimenter gewährte Händlerrabatt. Als größere Partien find anzusehen: a) bei Chorwerken die gleichzeitige Lieferung von Chorstimmen eines Werkes, wenn die Summe des La denpreises bei den Ordinär-Artikeln wenigstens 30.—, bei Netto-Artikeln wenigstens 20.— beträgt; b) bei Orchesterwerken, wenn die Summe der gleich zeitigen Lieferung wenigstens 400.— bei Ordinär- Artikeln oder 300.— bei Netto-Artikeln beträgt; c) bei Texten die Lieferung von mindestens 100 Exemplaren eines Werkes. An Bühnen und Konzertunternehmen dür fen Texte zu Händlerpreisen geliefert werden; d) bei Studienwerken die Lieferung von mindestens 25 Exemplaren. 3» Jedes öffentliche Anbieten von Rabatt oder Skonto in zah lenmäßiger oder in unbestimmter Form ist verboten. Das Angebot unzulässiger Vorteil« wird der Gewährung gleich- geachtet, einerlei, ob es öffentlich geschieht oder nicht. 4. Musikalien-Kataloge und Verzeichnisse, in denen miß- bräuchlicherweise neue Exemplare als »antiqua risch« bezeichnet werden, sind unzulässig. 5. Es ist gestattet, den Angestellten für ihren persönlichen Gebrauch zu Händlerpreifen zu liefern, jedoch besteht die Verpflichtung, die Benutzung der Verlangzettel zu eigen mächtigen Bestellungen zu verbieten. 2. Die Beratung über die in der letzten Hauptversammlung des Börsenvereins vorgeschlagene Aufstellung einer Ehrentafel für die im gegenwärtigen Krieg ge fallenen Buchhändler soll bis nach Friedensschluß ver tagt werden. 3. Der Vorstand hat Herrn Geheimen Hofrat Karl Siegis- mund-Bcrlin und Herrn Hofrat Arthur Meiner-Leipzig in den Geschäftssührenden Ausschuß der Deutschen Bücherei gewählt. 4. Der in der letzten Hauptversammlung des Börsenvereins eingesetzte Verlagsausschuß hielt eine erste, konstituierend« Sitzung am 9. Juni 19l6 ab; Herr Hofrat Arthur Meiner-Leipzig wurde zum Vorsitzende» und Herr Gustav Kirstein-Leipzig zum Schriftführer des Ausschusses gewählt. Eine weitere Sitzung hat am 23. Juni 1916 stattgefunden. Verband der Kreis- und Ortsoereine im Deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der 38. Ordentlichen Abgeordneten versammlung, abgehalten am Sonnabend, den 20. Mai 1916 im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. Tagesordnung: 1. Jahresbericht des Vorstandes. 2. Rechnungslegung für das abgelaufene Jahr, erstattet vom Schatz meister. 3. Antrag auf Entlastung des Vorstandes. 4. Festsetzung des Jahresbeitrages auf den Kopf der Mitglieder der Ver bände für 1916/17. 5. Voranschlag für das neue Rechnungsjahr. 6. Antrag des Kreisvereins Ost- und Westpreußischer Buchhändler: Die 38. ordentliche Abgeordnetenversammlung wolle den Beschluß der Abgeordnetenversammlung des Verbandes der Kreis- und Orts vereine im Deutschen Buchhandel vom 12. Mai 1906 aufheben, nach welchem der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ersucht wurde, bis zum !. April 1920 Verkaufsbestim mungen der Kreis- und Ortsvereinc in Preußen seine Zustimmung zu versagen, wenn diese Abänderungen des an die Bibliotheken ge währten Rabatts enthalten. 7. Beratung des Entwurfs einer neugeordneten Satzung des Verbandes. 8. Antrag des Vorstandes: Die 38. ordentliche Abgeordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorstand wird ermächtigt, im Bedarfsfälle auch in diesem Herbst eine außerordentliche Abgeordnetenversammlnng des Verbandes einzu berufen. 9. Neuwahl des Vorstandes. 10. Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler. 11. Etwaige Anträge und Berichte der Abgeordneten aus den Kreis- und Ortsvereinen. 957