, ^ Ist der Dezugspveis im Mitgldedsbeitra^ ^einaeschlossen^» iShrlich frei «^eschäf?sstelle^>der3H Mark bei vostli^erweijung « innerhalb ^de^ Deu^chei^ Reiches. Nichtmtt^edee ^lm j DSrsenvereins zahlen für eigen« Anzeigen 20 Mennig« für I die Leite. für >/,6. 34 M. Stellengesuche werden mit 20^. 1 die Seile berechnet. 2a dem illustrierten Teil: für Mit- « glieder des Dörsenvereins di« vlergespalten« Vetitzell« j oder deren «aum 30 Pfennige. '/« 6. 27 M.. '/, 6. 32 M^ 1 für Nichtmitglieder 80 S4 M.. 120 M. Della^ea werden 1 Nr. 133 (R. 65). Leipzig, Dienstag den 11. Juni 1918. 85. 3ahrgau>. Redaktioneller Teil. Stenographischer Bericht über die ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 28. April 1918, vormittags 10)4 Uhr im Deutschen Buchhändlerhausc zu Leipzig. Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1917/18. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1917 und den Voranschlag 1918. 3. Prüfung und Genehmigung des Berivaltnngsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutschen Bücherei. 4. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den Vorstand ermächtigen, die Satzung der Deutschen Bücherei zu ändern, falls sich eine Vermehrung der Mitglieder des Eeschäfts- führenden Ausschusses und des Verwaltungsrates im Interesse der Deutschen Bücherei des Börsenvereins notwendig macht. 8. Beschlußfassung über die Annahme einer von Herrn Kommerzienrat Hermann Stille in Berlin dem Börsenverein angebotenen Stiftung von etwa M. 120000.-. 6. Einberufung des Ehrenausschusses für die Aufstellung von Buchhändlerbildnissen im großen Saale des Buchhändlerhauses. 7. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle gemäß § 56 der Satzungen die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses beschließen, dessen Zusammensetzung dem Vorstand im Ein vernehmen mit dem Wahlausschuß überlassen wird. Der Ausschuß soll prüfen und diejenigen Abänderungen der Satzungen vorschlagen, die notwendig sind, um die durch den Krieg und die Neugestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse bedingte Neuordnung des Buchhandels und des Börsenvereins zu schaffen. .8. Anträge der Herren Paul NitschMMI-Berlin, Albert Dikdttllh-Pirna, Otto Pllklslh-Königsberg, Ioh. Heisst. ElKardt-Heidelberg, Ernst öchMrsahl-Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen, den AH 5 und 7 der Verkaufsordnung sowie den AZ 4 und 5 der vcr- kehrsordnung die folgende Fassung zu geben: Verkaufsordnung A 5: 1. Beim Verkauf neuer Bücher an das Publikum ist der vom Verleger festgesetzte Ladenpreis einzuhalten (§ s). 2. Die von den Kreis, und Ortsvereinen für Verkäufe in und nach ihrem Gebiet festgesetzten, vom Vorstand des Börsenvereins genehmigten und im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlichten Bestimmungen über die zulässigen Abzüge vom Ladenpreis (Skonto, Rabatt) sowie über Teuerungszuschläge sind zu befolgen. 3. Es bleibt den Kreis- und Ortsvereinen Vorbehalten, für die Buchhändler ihres Bezirkes verbindliche Vor schriften über den Verkaufspreis von Werken, die ohne Ladenpreis erschienen sind, sowie über Bestellgebühren bei Zeitschriften in ihre Verkaussbestimmungen aufzunehmcn. 33»