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836 835 ^ cm der Begründung einer neuen Zeit für sein Vaterland nehmen konnte, ist hierdurch erklärbar. Wer immer die innere Geschichte jenes Kongresses kennt, weiß, daß Wür- tcmberg E.'s Bemühungen um Wiederherstellung con- stiiutionellec Freiheit mehr verdankt, als hat bekannt wer den können. Vom Kongresse nach Stuttgart zurückge kehrt, wurde er zum Landtagsabgeordneten erwählt und war mit dem Grasen Waldeck der Erste, der die alten Rechte des Stammlandes reclamirte. Auf diesem Po sten gehörte er anfangs zur Volkspartei, nahm aber spä terhin jene des Königs, wobei das Beste des gemeinen Wesens zu befördern und die unantastbaren Rechte des Thrones zu verlheidigen sein unabänderliches Absehen war. Dieser seiner Ueberzeugung gemäß, vertrat er stets mit Umsicht die wahren Interessen des Volkes und hielt an dem Grundsätze fest, daß Volksglück nie auf Zwist mit seinem Fürsten gegründet werden soll. Daß man nicht einsieht oder einsehen will, daß nach dem Gange der öf fentlichen Angelegenheiten, bei gleich unverrücktem Ziele, das heute gerathen erscheint, was gestern nicht ralhsam geschienen, muß man der Stimmung der Zeit zu gute halten. Namentlich in dieser Periode seines Lebens hat er daher am reichlichsten Gunst und Ungunst von Volk und Fürsten erfahren. — In den für Würtem- berg schauerlichen Hungersjahren von 1816 und i8i7 ward C., damals Mitglied der Cenlralleikung des Wohl- thätigkeitsvereins, als k. Eommissair in die von Noch am meisten bedrängten Gegenden abgeordnet. Seine Ein sicht und Thatigkeit hat sich auch hier zum Besten der Nothleidenden erprobt; seine Freigebigkeit aber in groß- mükhiger Unterstützung der Angehörigen seiner Güter. Da mit hat er den loser gewordenen Verband zwischen dem Gutsherrn und seinen Gutsangehöcigen zu befestigen und jenes patriarchalische Verhältniß zurückzuführen gewußt, das unbeschadet der Landeshoheit bestehen kann. — Auf demLandtage vom Jahre 1819 führte er die Virilstimme der Grafen von Bissingen und ist als solcher Einer, der Mitunterzeichner der wüctemberg. Verfassungsurkunde ge wesen. Im I. 1820 wurde er von der würlembergi- schen Ritterschaft des schwarzwalder Kreises zu ihrem Landtagsabgeordneten erwählt, war also der erste Stimm berechtigte in der 2. Kammer der wüctemberg. Stände versammlung, ward 1821 Mitglied des engem perma nenten ständischen Ausschusses und 1824 Vicepräsident der 2. Kammer, in welcher Stellung er bis in die neueste Zeit fortgewirkt und sich namentlich als gefürchteter Re chenmeister des ständischen Ausschusses die größten Ver dienste um sein Vaterland erworben hat. Die in ver schiedener Abfassung erschienenen Landtagssckriften und of- ficiellen Berichte von den Verhandlungen, so wie die po litischen und die vaterländischen Annalen liegen offenkun dig dem würtembergischen Volke und ganz Deutschland vor Augen. Daraus mag jeder Unbefangene den uner schrockenen, rücksichtslosen Vertheidiger des anerkannten Rechtes ermessen und fühlen lernen, welchen Bürger sein Vaterland, welchen wahren Freund sein König in ihm verloren hat. — Um den früher durch ihn zwischen Wüctemberg und Baiern vermittelten Handelsverein auch auf Preußen auszudchnen, ging er 1828 !m Aufträge der beiden erstgenannten Staaten nach Berlin, und wenn der große deutsche Handels- und Zollvertrag endlich zu Stande gekommen ist, so muß man ihn zum Theil als das Resultat seines unermüdlichen Eifers und Patriotis mus ansehen. Der Idee der Handelsvereinigung Deutsch lands widmete er die letzten Jahre seines Lebens und brachte ihr durch Hintansetzung seiner eigenen Interessen große Opfer, welche von den drei betheiligten Regierun gen, deren Handelsunternchmungcn er lange leitete, auch dankbar anerkannt worden sind, denn die Könige der drei, nun auch in commercieller Hinsicht enger verbundenen Staaten schmückten den schon früher zum königl. preuß. geheimenHofrathe und baierschen Kämmerer ernannten E. mit ihren Orden. (Der Beschluß folgt.) Einige Worte über das Rabattgcbcn vom Ladenpreise. In No. 40 des Börsenblattes behauptet L., daß dem Sortimentshändler das Recht zustehe, Rabatt vom Ladenpreise zu bewilligen. Daß dies geschieht, ist ein Uebelstand, der sich durch übergroße Concurrenz in den Buchhandel eingeschlichen hat, und weil er allgemein ge worden ist, so übergeht man ihn mit Stillschweigen. Die neuctablirten Handlungen wollten sich Kunden verschaffen, sie bewilligten Rabatt, und die alten Handlungen mußten darin folgen, wollten sie ihre Kunden nicht verlieren. Man weiß aber, wie mancher Anfänger, trotz dieser Kundenjagd, und vielleicht durch dieselbe, zu Grunde ging. Hierdurch verliert nur der Verleger, hätte aber doch eigentlich io i>0., oder mehr, weniger verlieren müs sen , wenn diese, nicht dem Käufer wären zugewcrsen worden. Wer etwas kauft, dem steht unbestreitbar das Recht zu, sein Eigenthum wohlfeiler wegzugeben, oder gar zu verschenken. Aber kaust denn der Sortiments- Händler seine Waaren? In den wenigsten Fällen. Er erhält solche von dem Verleger ä oonclition, und was er nicht absetzt, darf ec remittircn. Er handelt also mit dem Eigcnthume des Verlegers und wäre eigentlich strenge verbunden, die Preise, die derselbe stellt, festzu hallen. Erhält der Verleger prompt seinen Saldo, so kümmert es ihn freilich nicht, wie viel Rabatt der Käu fer erhält. Erfährt er aber, daß ein Sortimentshändler, der zu zahlen aufhört, Rabatt vom Ladenpreise gegeben hat, so darf er denselben wohl der Unredlichkeit und des Schleudcrns beschuldigen; denn im andern Falle wäre sein Buch noch j» natura da, oder der Schuldner hätte doch wenigstens so viel pE. mehr bezahlen können, als er Rabatt gab. Ist das eben Gesagte wahr, so wird man in kei nem Falle behaupen können, daß dem Sortimentshänt- ler das Recht zustehe, Rabatt vom Ladenpreise zu be willigen. Der Fall, den L anführt, daß Lehrer die Schulbücher direct vom Verleger beziehen würden, ist ein schlechtes Eompliment für die Herren Sortiments-