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Die Seile!! zulässig.) Mehrfarbendrucke nach Vereinbarung. Stellen- ^ - 6. M. 17.—.** aefuche 0.15 die Zelle. Lhiffre-DebUhr0.50. 8v»tvI>L«1tvI ^ S- M. 120.-. U flir Mitgl. u. Nicvtmitgl. d. S. 0.30. Dundst. 20.- Duffcblag. L si-lsn 1'vII, ** Dabatt wird nicht gewährt. «platzvorjchriften unverbindlich. < '/ S 1^)5 '/ 6 58 V 6 äd Nicht it l 1 S^^ Seiten^ ». Dationierun^ des DSrfenb^attraumes^ sowie <preisftel^e- > 2^0.—. ^'-liörig^'s.: Es. ^210.^^^s!^I6^6- S^.—^ sederzeit Vorbehalten. —° De!deittger"«rf.Drt^Leipz?g! vsnki K0VK, I-vIprla — po«r,ok -ILIo.i H34VS —r»nnvpi-.: SsinmvI-Iili'. 70V8S - »uokdünso ^S^M. 64.—.^^«^6. M. 34.^ — Illusl^ie^vn Nr. 224 <-r. 130). Leipzig, Donnerstag den 24. September 1225. 92. Jahrgang. Redaktioneller Teil» Kreisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Nach der Wahl in der 82. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. September 1925 zu Essen (Ruhr) setzt sich der Vorstand für das Geschäftsjahr 1925/26 -wie -folgt zusammen: Ehrenvorsitzender: Max Röder-Mülheim (Ruhr); Ehrenmitglied: Bernhard Hartmann-Elberfeld; 1. Vorsitzender: Paul Stuermer-Köln; 2. Vorsitzender: Hermann Schilling-Köln; 1. Schriftführer: in. Heinrich Schöningh-Münster; 2. Schriftführer: Max Thomas-Dortmund; 1. Schatzmeister: Albert Jacobi-Aachen; 2. Schatzmeister: Walther Peters-Düsseldorf; Beisitzer: Martin Hartmann-Elbersel-d, -Karl Lintz-Trier, Paul Rauciscr-Saarbrücken, Otto Schmcmann-Esscw(Ruhr). Der Mitgliedsbeitrag -wurde auf 12 Mark festgesetzt, zahlbar in zwei Halbjahrsraten zu je 6 Mark. Im Interesse einer vereinfachten Geschäftsführung wird ge beten, die fällige Beitragsrate, nach Möglichkeit aber den ganzen Jahresbeitrag umgehend auf Postscheckkonto Köln Nr. 93 759 Buchhändler Albert Jacobi in Aachen a-bzusühren. Köln a. Rh., den 15. September 1925. Krcisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Paul Stuermer, 1. Vorsitzender. Die Deutsche Bucheinkaufsgemeinschaft E. D. Von vr. Walther Schotte. Der -Kamps -gegen die Buchgemeinschaften ist in den letzten Wochen in den Vordergrund aller Debatten im Buchhandel ge rückt worden. Eine einheitliche Meinung darüber, ob und wie der Kampf geführt werden müsse, dürste kaum erzielt werden. Dabei überwiegt in Sortimenterkrei-sen das Gefühl von -der schwe ren Gefahr, -die dem Buchhandel von -den -buchhandclsfeindlichen Buchgemeinschaften droht; die Vcrlagsbuchhändlcr urteilen ruhiger über die Entwicklung der Buchgemeinschaften. Ein Führer, wie Generaldirektor vr. Kilpper, ist z. B. -der Meinung, daß -die Buch- gcmeinschaften den Höhepunkt ihrer Entwicklung schon überschritten hätten und in der Abwärtsbewegung gezwungen sein würden, sich mit dem Buchhandel zu verständigen. Von solcher Einstellung aus wird für richtiger gehalten, auf jede Gegenwehr gegen die > Buchgemeinschaften zu verzichten, während das Sortiment, das allerdings ganz allgemein und unmittelbar von den es aus schaltenden Buchgemeinschaften getroffen -wird, an Stelle der langen Debatten eine Tat, eine Organisation gegen die Buch gemeinschaften sich wünscht. In den Diskussionen über verschiedene gegen die Buchgemein- schaften gerichtete Kampfpläne -schälte sich der Kern -heraus, in dem recht eigentlich das buchhandclsseindliche Prinzip der Buch- gemein-schaften -beschlossen liegt: Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel. 92. Jahrgang. Das S y st e in der Pflichtbücher! Und zwar nicht nur deswegen, weil durch Pflichtbücher ein großer Teil des für Bucheinkäuse freien -Kapitals abgesangen wird zum -Schaden der -freien Produktion, sondern noch mehr deswegen, weil durch die geistige Zwangsherrschaft -der Pslichtbüchcr die innere Anteilnahme und die Bildung des -deutschen Volkes in schmachvoller Weise beschränkt und uniformiert wird, was in seiner Rückwirkung auf die Lebensbodingungen -des deutschen Buchhan dels geradezu als katastrophal angesehen werden muß. Der deutsche Buchhandel ist -geschichtlich aufgebaut auf der freien geistigen Produktion einerseits, -der sreienBuch - Wahl durch -die Bücherkäufer andererseits; das Sortiment hat die Aufgabe der Vermittlung zwischen diesen beiden an sich freien Kreisen. Sobald nun die beiden Kreise durch das System der Pslicht-bücher unmittelbar miteinander verbunden sind, fällt das vermittelnde Sortiment aus, indem es überflüssig wird und dadurch -den pflichtmäßig gesicherten Absatz nur verteuert; und indem es auch tatsächlich nichts mehr zu tun haben würde dadurch, daß der Kreis der freien Produktion, die es vermitteln soll, mehr und mehr durch die Verlegung von Pflichtbüchern eingeengt wird. Das Pflichtbuchsystem ist eben eine Organisation, die nur durch -die Beschränkung der geistigen Bedürfnisse auf -die Pflichtbücher erreicht wird, und daher immernurals Konsumentcnraub zu gunsten -beschränkter Verlagsproduktion, aber zum Schaden des Gesamtbuchhandels und besonders des Sortiments angesehen wer den muß. Umgekehrt rettet das Prinzip der freien Buchwahl Verlag sowohl wie Sortiment. Wenn die bestehenden Buchgc- meinschaften zur freien Buchwahl übergehen würden, -dann ist an zunehmen, daß sie früher oder später gezwungen sein werden, als Verlag unter anderen Verlagen zu arbeiten und sich ebenso wie -diese an das Sortiment um seine Vermittlung zu wenden, -weil bei freier Buchwahl gegenüber der immer -beschränkten Pro duktion eines einzigen Verlages eine Absatzgemeinde, wie sie sich die Buchgemeinschaften durch das Pflichtbüchersystem geschaffen haben, in dieser Größe -schlechterdings nicht zusammengehalten wer den kann. Von verschiedenen Verlegergruppen sind Projekte bekannt ge worden für Organisationen zur Bekämpfung der Buchgemcin- schaften, Projekte, die samt und sonders in sklavischer Kopie der Buchgemeinschaften außerhalb des Buchhandels auf dem Pflichtbuchsystem -begründet sind. -Es ist nicht uichenkbar, daß solche Konkurrenz den Buchgemeinschaften Abbruch tut. übrigens aber dürfte die erhöhte Konkurrenz in der Pflichtbuchwirtschast das große Konjun-kturgsschäft, das zweifellos vorhanden war, auf die Dauer gefährden; aber das ist Sache der Verleger, -die ver antwortungslos genug find, um -der Konjunktur willen ein buch- handelsfeindliches Geschäft zu unternehmen. Der Gosamtbuch- handcl jedenfalls darf unmöglich einem Verfahren zustimmen, -durch das der Teufel mit Beelzebub ausgetrieben wird. Daher besteht denn auch ganz allgemein Ablehnung allen Projekten gegenüber, s die zur Bekämpfung von Buchgemeinschaften von Bcrlcgcrgruppcn 188»