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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^V- 37. Freitags, den 9. September 1836. Gesetzgebung. In Folge ergangener Verordnung des König!. Hohen Ministeriums des Eultus und des öffentlichen Unterrichts wurde am 25. August in Leipzig verboten und consiscirt: Gutzkow, Beitrage zur Geschichte der neuesten Literatur. 2 Bande. Scuttg. Balz'sche Buchh. Buchh andel. Zwei Erwiderungen auf Herrn Hcyer's Rüge in Nr. 36 des Börsenblatts. In Nr. 36 des B. Börsenbl. d. I. rügt Hr. Hcycr Va ter das Verlocengehen von Verlangzetteln und begründet diese Rüge auf das häufiger als sonst vorkommende Bei wort „wiederholt." Ehe der ehrenwerlhe Veteran in sol cher Allgemeinheit sich äußerte, wäre zu wünschen gewesen, daß derselbe seine Sammlung von Thatsachen ergänzt hätte, woraus sich vielleicht ergeben haben würde: 1) daß mehrere Handlungen, welche glauben, ihren Ver langzetteln dadurch mehr Gewicht zu geben oder ihnen schnellere Expedition zu sichern, Wiederholt- Zettel den frühem so schnell folgen lassen, daß der Orig. Zettel unmöglich bereits expedirt sein konnte. 2) Möchte bei einigen Handlungen schwerlich ein erster Zettel nachzuweisen sein, da sie fast nur „wiederholt" verlangen'). *) Beide Theile werden sich aber in der Regel getauscht finden, La es seit längerer Zeit Usance ist, „Wiedcrholt-"Zettel in Leipzig nicht auszuliefcrn, sondern an die betreffenden Ver leger hinauszuscndcn. 3r Jahrgang. 3) Aus Unkenntniß oder Bequemlichkeit kommen jetzt eine große Anzahl Verlangzettel ohne Angabe des Verlegers nach Leipzig, welche hier ausgcfüllt werden sollen. Durch die Untersuchung oder die Um frage in den Sortimcntshandlungen wird allerdings die Abgabe solcher Zerret sehr ausg-haltsn, oder sie kom men auch wohl an unrichtige Verleger. Dergleichen Vcrlangzettel geben dann sehr häufig zu dem „wieder holt" Anlaß. Das Geschäft des Zettclaustragens liegt nicht den Markthclfern, sondern den jungem Lehrlingen ob, und je der gewissenhafte Principal sucht diesen die möglichste Acht samkeit auf jene, oft kaum faßlichen Papicrchen cinzuprä- gen, deren Werth den jungen Leuten freilich meist noch un begreiflich ist. — Sollte Hr. Heyer Vater einmal die Masse solcher Zettelchen, Notizen, Circuläre, Rechnungsaus züge ic. nur von einem Tage beisammen sehen, die in Leip zig ausgelragen werden und möchte er die obenerwähnten Ausnahmen in Abzug bringen, so würde er sich gewiß eher verwundern, daß nicht mehr solcher Papiere verloren gehen. Schließlich möge den Wunsch auszusprechen gestattet sein, daß bei den Wiederholt-Zetteln jedesmal der Datum des l. Verlangens bcigcfügt werde; dann läßt sich die Sache leichter untersuchen und meist in Leipzig durchs Auslieferungsbuch erledigen. Gcgentheils ist die vage Be merkung „schon gesandt, schon expedirt" ohne alle nähere Nachweisung aus den rückgehcnden Veclangzettcln selten zweckdienlich. Lin Leipziger Lommissionär. 75