Volltext Seite (XML)
Nr. 3 (N. 2). '4,1 »,'1*2,1 Leipzig, Freitag den 4. Januar 1918. 85. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Allgemeiner Degischer Bllchhandlongs-Gehilsell-Perblliid. Im Mona! Dezember gelangten zur Auszahlung: ^ 1412.50 Krankengelder, , 826 40 Begräbntsgelder, , 7523.17 Witwen- u. Waisengelder! , » 1222 36 Jnvalidengelder t einschl. Zuschläge, , 760 — Notstands-Unterstükungen und » 10678. Exlragaben der Schönletn-Sliftung. Leipzig, 2. Januar 1918. Der Vorstand. dion ölet. Der Zwicbelfisch setzt in Hest 6 des laufenden Jahrgangs die Erörterung über den Feldbuchhandel fort und übt öffentlich Kritik an der Stellung des Börsenvercins-Vorstandes, die in der Bekanntmachung vom 26. September 1917 im Börsenblatt Nr. 225 niedergelegt ist. Die Sachverständigen des Börsenver eins hatten nach eingehender Prüfung der östlichen Feldbuch handlungen fcstgestellt, das; die Klagen über die Beschaffenheit der Betriebe der Verkaufsstellen nach Maßgabe des derzeitigen Befundes in der Hauptsache unberechtigt seien. Sie hatten fer ner an Stelle der Übernahme eines Teils der östlichen Feldbuch- handlungen dem Inhaber der Firma Georg Stille den Vor schlag gemacht, einen Teil des Reingewinns der überwiesenen Betriebe abzugeben, nin die Allgemeinheit des Buchhandels am Ertrage zu beteiligen. Diesen Vorschlag hat der Inhaber der Firma Stilkc nicht nur bereitwillig ausgenommen, sondern auch in einer Weise erweitert, die gar nicht vorauszusetzen war. Er dehnte diese vorgcschlagenc Beteiligung auf sämtliche von ihm betriebenen östlichen Fcldbuchhandlnngcn aus, statt ans die über wiesenen zwei Gebiete von fünf. Das war hochherzig. Herr Kommerzienrat Stille hätte ja sagen können: Der Ertrag meiner Arbeit gebührt mir; wenn der Börsenverein einen Teil der Feldbuchhandlungen übernehmen soll und will, so wird er ja selbst sehen, welche Arbeit dazu gehört. Ohne Fleis; kein Preis. Der Verein mag sein Heil nur versuchen und es besser machen als meine Angestellten, wenn er kann. So sprach Herr Stille aber nicht! Er ging bereitwillig aus den geäußerten Vorschlag ein, ja erwies sich freigebiger, als man erwarten durste. Die beiden geforderten Gebiete umfaßten zwei Fünftel des Ganzen; aber nicht das entsprechende eine Fünftel des gesamten Nutzens wurde gewährt, sondern die Hälfle. Diese Art der Beteiligung ist nicht neu. Es bestehen schön mehrere derartige Abkommen mit einzelnen buchhändlerischen Vereinen. Diese haben sich gar nicht bedacht, solche gemein nützigen Vorschläge anznnehmen, haben auch freudig ihren Dank dafür ausgesprochen. Was dem einen recht ist, soll das nicht dem anderen billig sein? Der Zwiebelfisch ist nun der Meinung, daß ein solches Ab kommen für den Börscnverein im Falle Stilke unannehmbar sei. Der Börsenverein sei in der Sache erstens Richter, zweitens Konkurrent. Ein Richter dürfe in solcher Lage ebensowenig wie der Vertreter eines Konkurrenten Geld annehmen, auch dann nicht, wenn es optima üüo gegeben und genommen wird. Diese Anschauung des Zwiebelfischs wäre richtig, wenn das Geld in die Taschen der Sachverständige» oder der Vorstands mitglieder flösse. Wenn cs dem Vereine zu wohltätigen oder kulturellen Zwecken zuflietzt, ist die Annahme einer Stiftung aus reinen Händen durchaus zulässig. Für sich selbst darf ein Richter ja auch von einem glänzend Freigesprochenen keine Gelder an nehmen und verwenden; aber für Kriegsbeschädigte, für Witwen und Waisen darf er es; das ist keine Bestechung, da ist auch kein Schein einer Bestechlichkeit. Ein Konkurrent braucht ja lange nicht so ängstlich zu sein; er kann sich vielleicht des Rufes wegen scheuen, eine Abfindungssumme anzunehmen. Herr Stilke, dies ergab sich, hatte seine Arbeit gut getan; er war des Risikos, den der Anfang darstellt, überhoben. Der Börsen verein hätte neu beginnen müssen und konnte nicht hoffen, es wesentlich besser zu machen. Eine Beteiligung war vom Kon- kurrenzstandpunkt aus hier sicherer. Sie wurde ohne finanzielle Grundlage gewährt: das war sehr vornehm von Herrn Stilke gedacht. Der angegebene Grund des Zwiebelfischs ist nicht stichhal tig. Er sagt: Die dauernde Subvention des Vereins durch eines seiner Mitglieder sei schon deshalb eine Unmöglichkeit, weil der Börscnverein dauernd für gewisse Fälle Richter seiner Mitglie der sei. Das ist unrichtig. Eine »Subvention« liegt überhaupt nicht vor; eine Stiftung zu wohltätigen oder kulturellen Zwecken ist keine Unterstützung des Vereins; dieser selbst leidet ja keine Not. Der Börsenverein hat schon eine ganze Reihe von Stiftungen lebender, ehrenwerter Mitglieder ange nommen, die Kröncrstiftung, die Parepstiftung, die Brockhaus- süflnng und andere. Nach den Grundsätzen des Zwiebelfischs dürfte er überhaupt keine Stiftung von lebenden Mitgliedern des Vereins annehmen. Das ist falsch; die Tatsachen wider sprechen dem. Der von Herrn Stilke in den Feldbuchhandlungen erübrigte Gewinn war rechtmäßig und auf einwandfreie Weise erworben; aus der Prüfung ergab sich ja, daß der Betrieb die Verdächti gungen entkräftete, die der Zwiebelfisch gegen den Charakter des Herr» Stilke anSzustreucn gewagt hatte. Und ivas hin dert den Vorstand des Börsenvcreins, den jetzigen sowohl wie jeden künftigen, einen begründeten Tadel gegen ein nicht recht schaffen handelndes Mitglied auszusprechcn, auch dann, wenn es einmal eine Stiftung gemacht hat? Es gibt ja Leute, sogar mehr als gut ist, die Bedenken tragen, einen reichen Herrn zu verurteilen, wenn es darauf ankommt, Farbe zu be kennen. Das sind keine Richter. Solche Anwandlungen hätten ja nur Schwächlinge. Selbst Jsolani sagt doch: »Er tat mir-GuteS — doch wenn er ein Schelm ist — verdamm' ihn Gott! Die Rechnung ist zerrissen«.