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35, 11. Februar. Nichtamtlicher Theil. 6S7 essen des soliden Buchhandels, die naturgemäß mit seinen eigenen parallel gehen, so weit er cs vermag, zu fördern und gegen destructive Bestrebungen zu schützen. Er stellt sich des halb aus den Boden der schon im Februar 1880 veröffent lichten Erklärung der Leipziger Kommissionäre, an welche er im Georg Böhme. Gustav Brauns Heinrich Brauns Ad. Foerster, i. Proc. Ernst Bredt. vr. Eduard Brockhaus, Rudolf Brockhaus, Albert Brockhaus, Max Cyriacus, i. Fa.: Carl Cnobloch. Kurt Fernau, i. Fa.: L. Fernau. Otto Nauhardt, i. Fa.: Carl Fr. Fleischer. Max Forberg, i. Proc. Rob. Forberg. Fr. Förster. M. C. Cavael, i. Fa.: Robert Friese. H. Haessel, s i. Fa.: H. Haessel's Comm.- H. Sorgenfrei), I Geschäft. Oscar Schindler, i. Proc. Rud. Hartmann. Mit dem Borsteheramt des Vereins wurden in der con- stitnirenden Versammlung vom 23. Januar betraut die Herren: Carl Voerster (F. Volckmar); Ludwig Staackmann; K. F. Koehler; C. A. Schulze (L. A. Kittler); I. Grunow (Fr. Ludw. Herbig); M. C. Cavael (Robert Friese), von welchen die Herren Carl Voerster als Vorsitzender, Ludwig Staackmann als stellvertretender Vorsitzender, Johannes Grunow dritten Paragraphen seiner Statuten seine Mitglieder ausdrück lich bindet. Mitglieder des Vereins sind durch Unterzeichnung seiner Statuten bis jetzt die nachstehenden Firmeninhaber, bezw. Vertreter geworden: Paul Westermann, i i. Fa.: Reichenbach'sche Albin Staeglich, j Buchhandlung. Wilhelm Mauke, i. Fa: Rein'sche Buchhdlg. Albert Hilgenberg, i. Fa.: Hermann Schultze. Richard Schulze, i. Fa.: G. E. Schulze. Ludwig Staackmann. Bruno Jaeger, i. Proc. E. F. Steinacker. Eduard Strauch. Rudolf Thomas, i. Fa.: Theodor Thomas. Hermann Vogel. Otto Volckmar, > Carl Voerster, ! i. Fa.: F. Volckmar. Alfred Voerster,! Franz Wagner. Franz Wartig, i. Fa.: Ed. Wartig. Peter Hobbing, i. Proc. T. O. Weigel. als Schriftführer und C. A. Schulze als stellvertretender Schrift führer fungiren. Alle für den Verein oder dessen Vorstand bestimmten Zuschriften, Eingaben und Sendungen sind an den Schriftführer I. Grunow zu richten. Der Vorstand des Vereins Leipziger Cominissionnrc. i. Fa.: Gustav Brauns. i Fa F. A. Brock haus. Ernst Heitmann. I. Grunow, i. Fa.: Fr. Ludw. Herbig. Heinrich Hermann, i. Fa.: Bernh. Hermann. A. Röthing, i. Fa.: Friedrich Hofmeister. Carl Gurckhaus, i. Fa.: Fr. Kistner. C. A. Schulze, i. Fa.: L. A. Kittler. Alfons Klemm, i. Fa.: Otto Klemm. K. F. Koehler, s . ^ , Hugo Koehler,) '' ^ Koehler. B. I. Prasse, i. Fa.: Ed. Kummer. Heinrich Leede, i. Fa.: C. F. Leede. F. Licbeskind, i. Fa.: A. G. Liebeskind. F. L. Modes, i. Fa.: Immanuel Müller. Justus Naumann. Statuten des Verein» Leipziger vommissionäre. Beschlossen in der Sitzung vom 23. Januar 1884. 8. i Der Verein Leipziger Commissionäre hat den Zweck, die Interessen des Leipziger Commissionsbuchhandels sowie die Verkehrsinteressen des deutschen Buchhandels zu fördern 8. 2. Nur die Inhaber Leipziger Commissionsgeschäfte oder deren ge setzliche Vertreter können Mitglieder des Vereins werden. Die Mitgliedschaft ist persönlich. Gesuche um Aufnahme sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Ueber die Aufnahme entscheidet schriftliche geheime Abstimmung der Mitglieder. Die Aufnahme erfolgt, wenn zwei Drittel sämmtlicher Mit glieder sich für dieselbe erklären. 8 3 Die Mitglieder sind an stricte Beobachtung der durch die Er klärung vom 3. Februar 1880 übernommenen Verpflichtungen gebunden.*) 8. 4. Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, die in der ersten Jahresversammlung durch einfache Majorität auf drei Jahre ge- *) Nachdem die deutschen Verleger in ihrer überwiegenden Mehrzahl erklärt haben, jede Verbindung mit denjenigen Firmen, welche den Ver lag der ersteren billiger als zum Ladenpreise öffentlich ankündigen, aus zuheben, wird auch von den Leipziger Commissionären eine Erklärung erwartet, wie sich dieselben künftig dieser Frage gegenüber Verhalten Wählt werden und aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und Schrift führer, sowie deren Vertreter zu wählen haben. Dem Vorstande liegen ob: die Vertretung des Vereines nach außen, die Besorgung der Geschäfte des Vereines sowie die Ein berufung und Leitung der Versammlungen. 8 L. Die regelmäßigen Versammlungen finden viermal im Jahre statt, in der zweite» Hälfte der Monate: Januar, April, Juli und October. Der Vorstand ist berechtigt, jederzeit außerordentliche Ver sammlungen einzuberufen; er ist dazu verpflichtet auf schriftlichen Antrag von zehn Mitgliedern des Vereins. 8. 6. Gegenstände der Berathung werden vom Vorsitzenden selb ständig oder aus schriftlichen Antrag ans dem Vereine auf die Tages ordnung gesetzt und bei der Einladung zur Zusammenkunft den Mitgliedern des Vereins mitgetheilt. Es ist nicht ausgeschlossen, daß in der Versammlung gestellte Anträge zur Berathung und Abstimmung kommen. 8^ ?. Die Beschlüsse werden durch einfache Majorität der in der Versammlung Anwesenden gefaßt und sind für sämmtliche Mitglieder des Vereins bindend. Handlung gegen das obenerwähnte Verbot die Geschäftsverbindung aus hebt, aus Ersuchen des betreffenden Verlegers und nach erfolgter Be gründung seiner Maßnahme keine Verlagswerke desselben zn liefern. Die Unterzeichneten erwarten aber zugleich, daß sie von de» Ver legern hierbei in deren eigenem Interesse insofern unterstützt neiden, als letztere eintretenden Falls, wie es die Firma B. G. Teubner in Aussicht stellt, bei einem etwaigen Commissionswechsel den: neuen Commissionär einer widerstrebende» Firma, wenn derselbe nicht zu den Unterzeichneten gehört, die gleiche Verpflichtung auserlegen.