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Nichtamtlicher Teil. ^ 36, 14. Februar 1910. Herbst 1908 von den Delegierten der Verbandsstaaten unterzeichnet und im vorigen Jahre von dem Bundesrat und Reichstag geneh migt worden ist, in Kraft treten zu lassen. Von den Materien, die dabei in Betracht kommen, ist namentlich die Neuregelung des Schutzes der Werke der Tonkunst gegen Wiedergabe durch mechanische Instrumente für die Interessentenkreise von Be deutung. Im Zusammenhänge damit steht die Einführung eines urheberrechtlichen Schutzes der Vorrichtungen (Walzen, Platten usw.) für mechanische Musik- und ähnliche Instrumente gegen unbefugte Nachbildung. Eine Verlängerung der dreißig jährigen Frist für den Schutz des Urheberrechts wird in dem Entwürfe nicht vorgeschlagen. Die revidierte Berner Übereinkunft bringt zwar auch in dieser Beziehung eine Änderung des bis herigen internationalen Rechts, indem sie die Dauer des Schutzes grundsätzlich auf fünfzig Jahre festsetzt, sie läßt aber den ein zelnen Vertragsstaaten die Möglichkeit, hierin von dem Unionsrecht abzuweichen. Soweit dies geschieht, wird freilich das Ziel der Ein heitlichkeit des in der Union anzuwendenden Rechts in einem wichtigen Punkte nicht erreicht, und es läßt sich nicht ver kennen, daß dies vom internationalen Standpunkt aus un erwünscht ist. In Deutschland hat sich jedoch mit Rück sicht auf die sozialen Wirkungen einer Verlängerung der Schutz frist die öffentliche Meinung überwiegend gegen eine solche Maßnahme erklärt, und auch in den an einer Verlängerung der Schutzfrist unmittelbar interessierten Kreisen der Urheber und Verleger ist der Gedanke einer entsprechenden Änderung des Urheberrechtsgesetzes zum Teil auf lebhaften Widerspruch gestoßen. Im Reichstage haben sich schon bei den im Jahre L90S statt- gehabten Verhandlungen über die revidierte Übereinkunft die meisten Redner in dem gleichen Sinne ausgesprochen. Die Reichsverwaltung hat es unter diesen Umständen für angezeigt erachtet, noch vor der abschließenden Feststellung des jetzigen Entwurfs eine besondere Beschlußfassung des Bundesrats über die Frage herbeizuführen. Auf dieser Beschlußfassung beruht es, daß der Entwurf davon absieht, eine Änderung der geltenden Schutzfrist in Vorschlag zu bringen. (Nach: Nordd. Allg. Ztg.) Der Wortlaut des Gesetzentwurfs samt einem Auszuge aus der Begründung wird in einer der nächsten Nummern d. Bl. veröffentlicht werden. Australischer Bund. Vorschriften für die Bewertung der nach dem Werte zu verzollenden Waren. — Nach einer früheren Bekanntmachung des Handels- und Zolldepartements des Australischen Bundes sollen bei der Festsetzung des Zoll wertes für eingeführte Waren Vermittlerspesen sowie die Ein kaufskommissionsgebühr außer Betracht bleiben. Da diese Bestim mung anscheinend falsch ausgelegt worden ist, so hat die genannte Behörde nach einer Mitteilung im »8^ckns^ Llornin^ klsralck« vom 8. Dezember 1909 mit Bezug hierauf eine weitere Ver fügung erlassen, wonach in allen Fällen, in welchen die von den Einführern eingereichten Rechnungen von den überseeischen Einkaufsagenten ausgestellt sind, diese Agenten als die Ver käufer der Ware betrachtet werden und der Betrag jeder so genannten Einkaufskommission in den Verzollungswert der Ware eingerechnet werden soll, falls nicht der Zollkollektor durch Vor legung der Originalrechnungen der Hersteller oder eines anderen ausreichenden Beweismaterials davon überzeugt wird, daß die in der Rechnung des Agenten erscheinenden Werte (ausschließlich der als Einkaufskommission bezeichnten Spesen) die Preise dar stellen, die im Ausfuhrlande für den Fall der Barzahlung bei der Abgabe zum heimischen Verbrauche gestellt werden. Es hat sich als undurchführbar erwiesen, daß der Einkaufsagent die Original rechnungen der Hersteller einsendet, wenn er von diesen in großen Mengen einkauft, die er an verschiedene Abnehmer verteilt, oder wenn der Einkaufsagent aus Geschästsrücksichten nicht willens ist, den Namen de.' Herstellers preiszugeben. Um solchen Fällen Rechnung zu tragen, ist bestimmt worden, daß im allgemeinen die Einkaufsgebühr in den Verzollungswert der Ware nicht ein gestellte Rechnung eine von ihm abgegebene Erklärung folgenden oder ähnlichen Inhalts enthält: »I ckeelu.ro t-bat. tllo value8 apxoarinx on tbe bockz^ ok tbi8 vage rna^ de), anck kreo on boarck at tbs port ok export. io suob (»Ich erkläre, daß die auf dieser Rechnung erscheinenden Werte ^ausschließlich der darin bezeichnten Einkaufskommission) am Tage der Ausstellung der Rechnung den wirklichen Markt wert der Waren für den heimischen Verbrauch in ^Deutschland oder dem sonstigen in Frage kommenden Lande) und den kob.- Wert in dem Ausfuhrhafen dieses Landes darstellen.«) Die letztere Bestimmung soll in keiner Weise das Recht des Zollkollektors berühren, Werte jederzeit zu beanstanden oder, soweit er es für nötig erachtet, weitere Nachweise zu verlangen. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) * Verein der Buchhändler zu Leipzig. — Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig wird am Dienstag den 22 Februar 1910, abends 6 Uhr, im großen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses ab gehalten werden. * Tie Mufitfeste der Ausstellung München 1910. — Für den im Rahmen der großen Musikfeste der Ausstellung München 1910 veranstalteten Beethoven-Brahms-Bruckner-Zyklus des Konzert.Vereins München, der wie im Vorjahre unter Leitung von Ferdinand Löwe (Wien) und unter Mitwirkung hervorragender Solisten stattfindet, wurden folgende Tage bestimmt: 5., 8., 10., 13., 17., 19., 22., 24., 27. und 31. August, 2. und 4. September. Diese zwölf großen Symphonie-Konzerte sind für die festspielfreien Tage in der neuen Musikfesthalle der Ausstellung mit dem Orchester des Konzert-Vereins angesetzt worden. Das Programm des Zyklus wird gegenüber dem Vorjahre wesentlich verändert und erweitert erscheinen. — Prospekte gelangen durch die Ge schäftsstelle der Ausstellung, den Landesverband für Fremden- verkehr, den Konzert-Verein München und das Bayerische Reise bureau Schenker L Co., sämtliche in München, zur Ausgabe. * Ausstellung amerikanischer Kunst in Berlin. — Nach dem Schluß der Ausstellung französischer Kunst am 6. März wird die Königliche Akademie der Künste in Berlin Mitte März eine Ausstellung amerikanischer Kunst eröffnen. Sie wird in der Haupt sache Werke zeitgenössischer Künstler enthalten; doch wird auch eine Reihe verstorbener amerikanischer Maler vertreten sein, darunter Jnnes, Hunt, Theodore Robinson, Homer Martin u. a. * Neue Bücher. Kataloge us«. für Buchhändler. Ecken.08°/ 32*8^ 857^rn?^*^ Oruelcbeispielen. 8". 67 8. mit 26 'l'akelo. Berlin 1910, Bruno Oussirer. Brei8 3 Neckioivae novitatv8. XXIV. ckabr^. tlr. 2. I'sbruar 1910. Illscki- ciniZelier ^nrei^er (Xatalo» I§r. 418). üeraunAg^eben von k'rs.nL kietxelcer in lübinzen. 8°. 8. 35—56. 668 kirn. Latboli8obs Ideologie. Verinisebtes. — ^ntigu.-XataloZ kir. 14 von Beiurieb Boertgen in LIün8ter i.>V. 8". 56 8. 1771 kirn, kieckerlanck^bs Liblio^rapbis. 1>ij3t van nieuv vergebenen (. . . ^rt.-I'a. . . .). Beickeo, ^V. 8ijt,bokk'6 Bit.A6vsr8- Uaat8obappij. kio. 1, 31. ckanuari 1910. 8°. 8. 1 — 8. Personalnachrichten. * Gestorben: am 10. Februar unerwartet infolge Schlaganfalls Herr Franz Enzensberger, langjähriger tüchtiger Mitarbeiter im Verlagshause R. Oldenbourg in München. Seine treubewährte Pflichterfüllung sichert ihm bei seinen Chefs und Kollegen ein ehrenvolles Andenken.