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2382 Biirjenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 45. 23. Februar 1912. Kunst-Ausstellung. — Die Februar-März-Ausstellung der Galerie Del Vecchio in Leipzig wurde soeben eröffnet, und zwar wiederum mit hervorragenden Kollektionen. Den Oberlicht saal nimmt eine Sonderausstellung von F. Dorsch-Dresden ein, im ersten und oberen Saal sind die neuesten Werke des Dachauer Malers C. Felder plaziert, während der zweite Saal Kollektionen von G. I. Buchner-Dachau und dem leider so früh verstorbenen Otto Sinding.München vereinigt. Das graphische Kabinett enthält eine interessante Kollektion Federzeichnungen des Barons Alastair. Außerdem sind noch Radierungen von Otto Engelhardt-Kyffhäuser plaziert. Der Hamburg-Altouaer Buchhändler-Berein ladet in der vorliegenden Nummer zu seiner Mittwoch, den 6. März, abends 8 Uhr, in der Weinstube des Patriotischen Gebäudes stattfindenden 52. ordentlichen Hauptversammlung ein. Schriftliche Anträge sind bis 28. Februar beim Vorsitzenden, Herrn H. Boysen, ein zureichen. Eine Einladung mit der Tagesordnung geht den Mit gliedern durch die Post zu. Born Reichsgericht. Der Trick des Provisionsreisen den. — Das Landgericht Duisburg hat am 23. September v. I. den Kaufmann Fr. Scheitsbach wegen Betrugs zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt. Sch. war Provisionsreisen der des Süddeutschen Verlagsinstituts in Stuttgart und vertrieb das Buch der Frau vr. Fischer - Dückelmann, »Die Frau als Hausärztin«, dessen Ladenpreis 17 ^ beträgt. Sch. erhielt eine Provision von 4.50 ^ und bei sofortiger Be zahlung des ganzen Preises eine Provision von 6.50 Die Anzahlung, die er erhielt, durfte er als Provision behalten. Die Provisionen wurden ihm entweder bar ausgezahlt oder gut- geschrieben. Eines Tages traf er eine frühere Bekannte, die inzwischen als Frau L- verheiratet war. Auch dieser bot er das Buch an. Als Frau L. sich ablehnend verhielt, da sie kein Geld habe, veranlaßte Sch. sie, wenigstens den Bestellschein aus- zufüllen, da es ihm auf die Provision ankomme; sie brauche das Buch ja nicht zu bezahlen. Frau L. ließ sich zur Unterzeichnung des Bestellzettels verleiten und verweigerte, als später das Buch kam, die Annahme. Sch. ließ sich aber die Provision gutschreiben. In der Revision machte Sch. geltend, daß zu Unrecht vollendeter Betrug angenommen worden sei; da er die Provision nicht bar erhalten habe, liege nur versuchter Betrug vor, auch sei die Vermögensschädigung nicht erwiesen. Das Reichsgericht verwarf jedoch das Rechtsmittel als unbegründet, indem es ausführte, es genüge, wenn dem Sch. die Provision gutgeschrieben wurde. Auch sei der Verlag durch den Verlust an Porto und durch die Gefahr eines drohenden Prozesses gegen Frau L. geschädigt. 1,. In Österreich verboten: Salburg, Edith, Wenn Könige lieben. Verlag von B. Elischer Nachf., Leipzig. »ln österreichisch-bayerisches Wörterbnch. — Die Kaiser- liche Akademie der Wissenschaften in Wien hat beschlossen, ein österreichisch - bayerisches Wörterbuch herauszugeben und zu den Vorarbeiten für die nächsten zehn Jahre 5000 Kronen bewilligt. Auf bayerischem Sprachgebiet hat I. Andreas Schmeller einst den Anfang mundartiger Wortsammlung gemacht. Das öster reichisch-bayerische Wörterbuch soll eine Weiterführung seines be rühmten bayerischen Wörterbuches werden. LittlichkeitSbewegung in Frankreich. — In dem städti schen Hotel de Ventes in Paris wollte der Schriftsteller Edmond Harancourt vorige Woche seine bekannte Sammlung von Zeich nungen von Felicien Rops versteigern lassen. Der Staatsanwalt verbot aber kurz vor der Versteigerung die öffentliche Ausstellung einer Anzahl dieser Zeichnungen, weil sie ihm anstößig erschienen. Daraufhin unterblieb die Versteigerung, zu der auch Kauflustige aus Deutschland gekommen waren. Berichtigung. — Herr vr. de Gruyter legt Wert darauf, festzustellen, daß in seiner in Nr. 42 abgedruckten und an Herrn Victor Blüthgen gerichteten Erwiderung sich in der ersten Spalte, Sehnte Zeile von unten ein Satzfehler eingeschlichen hat. Es > muß dort nicht heißen »Der Verein zum Schutze dieses Para graphen«, sondern .Der Dienst zum Schutze dieses Paragraphen«. Neue Bücher, Kataloge «sw. für Buchhändler. Katalog der bekannten wertvollen Sammlung I. Aufseesser: Bildnisse und Darstellungen zur Geschichte von Brandenburg- Preußen, insbesondere Friedrich der Große und seine Zeit. Interessante und seltene Ansichten der Königlichen Residenz städte Berlin und Potsdam und der umliegenden Gegend zur Biedermeierzeit. Wichtige Begebenheiten, Berliner Redens arten, Blätter zur Geschichte der Berliner Theater, bekannte Berliner Persönlichkeiten, Militaria. Bedeutende und kost bare Blätter Berliner Künstler, darunter reiche Werke und Originalzeichnungen von D. Chodowiecki, CH. F. Schmidt, Frz. Krüger, Th. Hosemann, A. v. Menzel, G. Schadow, A Schroedter, Fr. Schinkel, O. Wisniewski. 8°. VIII u. 216 S. m. 3 farbigen und zahlreichen Abbildungen im Text. 2124 Nrn. Mit Vorwort von Max Osborn. — Versteigerung: Montag, den 18. März 1912 und folgende Tage durch Amsler L Ruthardt in Berlin ^V. 8, Behrenstraße 29a. Preis: 1 ^ 60 47.^Ldrx^8r.02. ^brasr 1^12. 8°. ^8. 17—32. ^ ^ 8°. 52 8. m. IV l'sksln ^.bbilckunKön. 785 Nrn. — Vsr- L63il,2. 1-6X.-80. 140 8. mit. 42 I11u8trst.iou6u. 1391 Nrn. — VerZteixerunA: LlontsA cksn 18. bib inkIu8lV6 8s.m8t.aT, cksn 23. Nsrri 1912 in cksn Lun3t-^.ukt.ion8-8sl6n, >Visn I, Oorotbeen- TS886 17. Lxperto: ^.Ibsrl Lsnäs. Christian Gottlob Kayser's vollständiges Bücher-Lexikon. Ein Verzeichnis der seit dem Jahre 1760 im deutschen Buch handel erschienenen Bücher und Landkarten. Der ganzen Reihe 35. u. 36. Band. 1907—1910. Mit Nachträgen und Berichtigungen zu den früheren Bänden. Lieferung 14 (Winkler—Zytlaun). sAnhang: Karten und Pläne, sowie Nachträge und Berichtigungen.^ Lex.-8". S. 1266—1464. Leipzig 1912, Ehr. Herm. Tauchnitz. Pers onalnachrichten. Hofbuchhändler. — Herrn Ludwig Ungelenk in Fa. Justus Naumanns Buch- und Kunsthandlung in Dresden ist die Erlaubnis zur Annahme und Führung des ihm verliehenen Titels: Hofbuchhändler Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg- Rudolstadt und -Sondershausen erteilt worden. Ernennung zum Lachverständigen bei der Handels kammer in Berlin. — Herr Willjbald Challier in Fa. C. A. Challier L Co. in Berlin, Mitglied der Königl. Musikalischen Sach verständigenkammer und beeidigter Sachverständiger für das Kammergericht und die Bezirke der drei Berliner Landgerichte, ist nun auch von der Handelskammer zu Berlin als öffentlich angestellter Sachverständiger »für Artikel des Musikalienhandels« j ernannt und vereidigt worden.