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der Stand des Autors angegeben wird, genau so, wie der Verleger den Namen feiner Firma voll auf dem Titelblatt des Buches zu nennen pflegt. Satz 8: Ein und dasselbe Werk soll nicht unter verschie denem Titel veröffentlicht werden. Die Titel mögen kurz und zweckmäßig eingerichtet werden; namentlich ist die Trennung der Titel in staffel förmig aufeinander folgende Bezeichnungen zu vermeiden, ebenso die Verschiedenheit der Jnnen- titel vom Umschlag- oder Einbandtitel. Das Jahr des Erscheinens ist stets aufzudrucken. Das läßt sich nicht im allgemeinen aburteilen. Wie oft kommt es vor, daß infolge der unglücklichen Wahl eines Titels ein Buch thatsächlich nicht geht; wie oft liest man in einer Rezension: »der Titel entspricht nicht völlig dem Inhalt des Buches-. Sollen da Verleger und Verfasser des Buches nicht in der Lage sein, ihren Irrtum wett zu machen? Natürlich dürste es eine Pflicht des Anstandes sein, daß in irgend einer Form, vielleicht im Vorwort oder auf der Rück seite des Titels, eine Notiz steht, daß das Buch schon früher unter anderem Titel ausgegeben wurde. Die Form der Titel wäre, sagt Referent, häufig um ständlich und ungeschickt. Ja, glaubt Referent, daß das absichtlich geschieht? Das Schwierigste an einem Buche ist, wie mir schon viele Autoren versichert haben und ich als Verleger gar zu genau weiß, der Titel und das Vorwort. Daß das Erscheinungsjahr anzugeben ist, ist eben so selbst verständlich, wie auch, daß der Jnnentitel dem Außentitel entspricht. Satz S: Bei durch einen Anhang oder irgend welche Zugabe vermehrten Titelauflagen ist stets auch diese Zugabe apart mit dem Aufdruck: -für die Besitzer der I. pp. Auslage- in den Handel zu geben und gleichzeitig mit der Titelauflage anzuzeigen und zu versenden. Einfache Titelauflagen sind als solche, sei es auf dem Titel, sei es im Vorwort, zu charakterisieren. Eine weitere Anstandspflicht für den Verleger ist es ja ganz entschieden, daß, wenn er eine sogenannte Titelauslage lediglich durch einen kurzen Anhang oder eine andere geringe Zugabe vermehrt, dieser Anhang und die Zugabe, eventuell natürlich unter entsprechender Berechnung, den Käufern der ersten Auslage zugänglich macht und Titelauflagen mindestens als »gänzlich unveränderte« bezeichnet. Satz 10: Separatabdrucke aus Zeitschriften und Sammel werken sind stets auf der Vorderseite des Titel blattes klar und deutlich als solche zu bezeichnen und mit der Paginierung des Hauptwerkes zu versehen. Bei Dissertationen möge die Eigenschaft als Separatabdruck durch eine Bemerkung auf der Rückseite des Titels angegeben werden. Bei den nur für den Verfasser bestimmten S.-A. ist der Haupttitel des Werkes au erster Stelle wieder zugeben, der Titel des S.-A. in kleineren Lettern darunter, oder es ist der Zusatz aufzudrucken: »Separatabdruck für den Verfasser Nicht im Handel.« Mit diesem Satz kann ich mich nicht einverstanden erklären. Separatabdrucke — Schmerzenskinder für einen Verleger! Wenn man nun diese Separatabdrucke, sofern sie eine vollständig än sich abgeschlossene Schrift, gleichsam ein Buch für sich vorstellen, noch mit der Paginierung des Haupt werkes, aus dem sie entnommen sind, versehen würde, dann kann man sich wohl von vornherein sagen, daß an eine Gangbarkeit nicht zu denken ist, auch wenn noch so viele Interessenten das Hauptwerk nicht besitzen. Das Sortiment würde ein solches Buch einfach ignorieren Bei weniger wichtigen Separatabdrucken geschieht es ja schon, um die Kosten der Satzänderung zu vermeiden, daß die Paginierung des Hauptwerkes ruhig stehen bleibt Der Wunsch, daß bei nicht in den Handel gelangenden Separatabdrucken dieses extra betont wird, ist meiner Ansicht nach nicht so sehr wichtig, dürfte auch vielfach auf den Widerstand der Verfasser stoßen. Das wären die wichtigsten Momente aus dem Referat, und ich hoffe, meinen Herren Kollegen durch den Hinweis auf das Referat und dessen Leitsätze einen Dienst erwiesen zu haben. An das betreffende Referat schloß sich eine Debatte an, in der die Hauptsätze des Referenten eine etwas andere Form bekommen haben, und zwar folgende: 1. Bei allen Büchern, die voraussichtlich längere Zeit in öffentlichen Bibliotheken benutzt werden, ist dauerhaftes, der Bräunung und dem Bruche nicht ausgesetztes Papier zu verwenden. Gekreidetes Papier ist für Textbogen zu vermeiden. 2. Von Büchern oder Teilen von solchen, die beschnitten in den Handel kommen, sind für Zwecke der öffentlichen Bibliotheken auch unbeschnittene geheftete Exemplare aus zugeben. 3. Drahtheftung ist sowohl bei ungebunden wie bei ge bunden ausgegebenen Büchern und Heften zu vermeiden. 4. Von Büchern, die gebunden in den Handel gebracht werden, sind den Bibliotheken auf Wunsch auch ungebundene Exemplare zur Verfügung zu stellen. Auf dem Rücken titel der Verlegerbände sind Name des Verfassers, Auf lage und Jahr anzugeben. Der Titel ist thunlichst quer zu drucken, aus jeden Fall ist oben und unten Platz für Signaturen frei zu lassen. 5. Anastatische Drucke sind aus dem Titel als solche zu bezeichnen. 6. Auf Lieferung von Titeln und Inhaltsverzeichnissen bei Zeitschriften und in Heften erscheinenden Werken ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Die Beigabe von Titel und Inhaltsverzeichnis ist auf dem Umschläge des be treffenden Heftes anzugeben. Defektbogen sind reichlich zu bemessen. 7. Im Interesse der Führung zweckmäßig geordneter Kataloge - Bibliotheks- und Buchhändlerkataloge — und der Bearbeitung von Bibliographien ist auf dem Titel außer dem Familiennamen der Verfasser, Herausgeber, Uebersetzer, stets mindestens der Rufname anzugeben. 8. Ein und dasselbe Werk ist nicht unter verschiedenem Titel zu veröffentlichen. Die Titel sind kurz und zweck mäßig einzurichten, namentlich ist die Trennung der Titel in staffelsörmig aufeinanderfolgende Bezeichnungen zu ver meiden, ebenso Verschiedenheit des Jnnentitels vom Um schlag- oder Einbandtitel. Vordatierung ist zu vermeiden. g. Bei Titelauflagen, die durch einen Anhang oder irgend welche Zugabe vermehrt erscheinen, ist stets auch die Zugabe gesondert mit dem Aufdrucke »für die Besitzer der I. u. s. w. Auflage« in den Handel zu geben und gleichzeitig mit der Titelauflage anzuzeigen und zu ver-