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8138 Birs-iMaU s. d. Dtichn. »llchhand-I. Nichtamtlicher Teil. 58, 12. März 1810. geführt ist die Verschiebung des Schalterschlusses für Pakete von 8 Uhr auf 7 Uhr abends. Es ist dadurch namentlich für hiesige Verlagsbuchhandlungen eine Expedition am Spät nachmittage eingehender Bestellungen noch am selben Abend leider zur Unmöglichkeit geworden, was, namentlich in der Schulbücher- und Weihnachtszeit, eine oft sehr empfindliche Verzögerung der Sendungen verursacht. Der Vorstand hat sich mit einer bezüglichen Eingabe an die hiesige Oberpost- dircktion gewendet, die aber zu unserm lebhaften Bedauern einen abschlägigen Bescheid erteilt hat. Eine andere Verkehrsoerschlcchterung, die allerdings noch nicht zur Wirklichkeit geworden ist und es hoffentlich auch nicht wird, würde mit der vom Reichspostamt beabsich tigten Änderung der Fernsprechgebühren verbunden sein. Der vom Bundesrat bereits genehmigte Entwurf steht die Abschaffung der Pauschgebühren und deren Ersetzung durch Grund- und Einzelgesprächsgebühren vor. Unsere Be denken wenden sich weniger gegen eine Erhöhung der Tele- phongebiihren. Auch der Buchhandel wird eine solche zu tragen wissen, wenn sie durch die Sachlage geboten ist. Wohl aber haben wir die schwersten Bedenken gegen die notwendigerweise eintretenden Umständlichkeiten und Verkehrs belästigungen, die mit der Einzelgcsprächsgebllhr notwendig verbunden sind. Wir haben deshalb in Übereinstimmung mit fast allen Handelskammern und einer vom Deutschen Handelstage einmütig beschlossenen Resolution bereits im Mai v. I. eine Eingabe an den Reichstag gerichtet und die Beibehaltung der Pauschgebühren dringend bejürwortct unter Einführung einer den Interessen des flachen Landes gerecht werdenden Staffelung je nach dem Umsang der Benutzung. Der Reichstag wurde im voriger! Jahre geschlossen, noch bevor er über die neue Fernsprechgebllhrenorünung Beschluß fassen konnte, und schon glaubte man hoffen zu dürfen, daß mit Rücksicht aus den einmütig erfolgten Widerspruch diese Gebührenordnung nicht von neuem cingebracht werden würde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht ersüllt. Der Vorstand war deshalb genötigt, seine Eingabe vom Mai im November zu wiederholen. Die Vereinigung von Lehrern an den städtischen höheren Schulen Dresdens hat einen Jugendschriften-Ausschuh gebildet, der sich die Herausgabe eines Verzeichnisses empfehlenswerter Bücher und dessen Verteilung an die Schüler und Schülerinnen der hiesigen höheren Unterrichts anstalten zu Aufgabe gemacht hat. Der Vorstand, dem die Förderung dieses Unternehmens nahegelegt worden war, ist mit dem Jugendschriften-Ausschuß in Verbindung getreten und hat die Unterstützung des Dresdner Buchhandels bei der Verteilung des Verzeichnisses zugesichert. Allerdings erschien dieses im vorigen Jahre viel zu spät, erst am 11. Dezember. Immerhin find noch über 200 Exemplare durch hiesige Firmen verteilt woiden. Der Vorstand glaubt auch in Zukunft diesem wichtigen und dankenswerten Unternehmen seine volle Förderung und Unterstützung widmen zu sollen und wird dahin streben, daß in diesem Jahre den Dresdner Buchhandlungen rechtzeitig Mitteilung zugeht. Der Rat zu Dresden hat eine städtische Zentral bibliothek begründet, die mit einem Vermehrungsetat von mehr als 10 000 ^ bedacht und daher der Sache nach den Königlichen Staatsbibliotheken bezüglich der Rabattgewährung gleichzuachten ist. Wenn die Fassung des Z 3 unsrer Verkaussbestimmungen nur von den Königlichen Bibliotheken spricht, so war diese Fassung nach Überzeugung des Vor standes nur gewählt, weil bei Abfassung der Verkaufs- beftimmungen eben nur diese Bibliotheken existierten, sachliche Gründe aber nicht vorhanden sind, um die König lichen Staatsbibliotheken anders zu behandeln als jede öffent liche Bibliothek mit einem entsprechend hohen Vermehrungs etat. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, in der heutigen Hauptversammlung eine entsprechende Abänderung der be züglichen Bestimmung vorzuschlagen. Der Unterstützungsverein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgehülfen hat sich an die Kreis- und Ortsvcreine mit der Bitte gewendet, sowohl in den Kreisen der Prinzipale wie auch der Gehilfen werbend für den Unterstützungsverein eintreten zu wollen. In Anbetracht der überaus segensreichen Tätigkeit des Unterstützungs vereins, die der Sympathie aller buchhändlerischen Kreise gewiß ist, hat Ihr Vorstand diesem Ersuchen gern Folge gegeben und ist mit bezüglichen Rundschreiben an die Dresdner Prinzipale sowohl wie an die Dresdner Gehilfen herangetreten mit dem erfreulichen Ergebnis, daß 7 Prin zipale mit einem Jahresbeitrag von 41 ^ und 28 Ge hilfen mit einem Jahresbeitrag von 95 dem Unter- stlltzungsoerein neu beigetreten sind. Wir haben bei dieser Gelegenheit aber festgestellt, daß nicht weniger als 22 Prin zipale dem Unterstützungsverein noch nicht angehören. Wir möchten deshalb auch an dieser Stelle die herzliche Bitte an unsere Vereinsmitglieder richten, sich doch dieser Mit gliedschaft, die als eine Ehrenpflicht jedes deutschen Buchhändlers angesehen werden darf, nicht entziehen zu wollen. Neben den im Vorstehenden berührten inneren Vereins- angelcgenheiten hat Ihr Vorstand aber auch den allgemeinen buchhändlerischsn Angelegenheiten seine besondere Ausmerk- samkeit und Tätigkeit gewidmet. Zu seiner und hoffentlich zu Ihrer aller Freude ist die oielumstrittene Verkaufsordnung zur vorigen Ostecmeffe Gesetz geworden; schneller, als es zu Anfang des Jahres noch den Anschein hatte. Als die Delegierten der Kreis- und Orts- vsreine sich zu einer Vorbesprechung versammelten, wollte es zunächst scheinen, als ob sich diesem neuen buchhändlerischen Gesetz unüberwindliche Schwierigkeiten in den Weg stellen wollten. Eingehender Aussprache unter den Kollegen aber ist es schließlich doch gelungen, insoweit Übereinstimmung herbeizu- sühren, daß, wie Ihnen ja bekannt, die Verkaufsordnung ou bloo angenommen worden und mit Ausnahme des Z 11 Ziffer 2 mit dem 1. Juli 1909 in Kraft getreten ist. Wenn diese Verkaufsordnung nicht alle Wünsche und Hoffnungen ersüllt, die von seiten des Sortiments daran geknüpft worden sind, so wird der einsichtige Beurteiler sich sagen müssen, daß etwas anderes bei der notwendigen Kompromißnatur eines solchen Gesetzes nicht zu erwarten war. Er wird sich aber auch sagen müssen, daß die Verkaufsordnung Bestimmungen enthält, deren durchgreifende Anwendung geeignet ist, Angerissene Übelstände zu beseitigen und den geschästlichen Verkehr der Buchhändler mit dem Publikum immer mehr einer Ge sundung entgegenzusühren. Wir rechnen hierhin namentlich die Bestimmungen über den Restbuchhandel und das Anti quariat, insbesondere die halbjährige Karenzsrist für letzteres. Wir rechnen dahin aber auch die auf den Z 3 Ziffer 5b der Satzungen bezüglichen Bestimmungen des tz 12 der Veikauss- ordnung, welche den in den letzten Jahren leider häufig ge wordenen Mißbrauch jener Satzungsbestimmung wesentlich einzuschränken geeignet sind. So wollen und dürfen wir hoffen, daß es dem Vorstände des Börsenvereins gelingen wird, in zielbewußter Anwendung der Verkaufsordnung wenig stens einen großen Teil der Übelstände, die sich in den letzten Jahren gezeigt haben, zu beseitigen. Nachdem die Verkaufsordnung in Kraft getreten ist, macht sich eine durchgreifende Umarbeitung unserer Ver kaufsbestimmungen nötig, da die überwiegende Mehrzahl dieser Bestimmungen nunmehr bereits in der Verkaufsordnung enthalten ist. Der Vorstand hat daher beschlossen, einer dahingehenden Anregung des Börsenvereins Folge zu geben