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.>»/ 83, 10. April 1916. Redaktioneller Teil. Deutsche Kriegsausstettung in Berlin. — Der außerordentlich leb hafte und anhaltende Besuch der Deutschen Kriegsausstellung in Berlin in den Ausstellungshallen am Zoo hat das Zentral-Komitce der Deutschen Vereine vom Noten Kreuz veranlaßt, die Ausstellung bis voraussichtlich 2. Osterfeiertag zu verlängern. Hierin ist auch die Sonderausstellung »Kriegsliteratur« eingcschlossen. Verbot von Druckschriften iu Geheimschrift in Ungarn. Aus Budapest wird gemeldet: Das ungarische Amtsblatt publiziert eine Verordnung der Negierung, wodurch die Verbreitung von Drucksachen oder Abschriften verboten wird, die eine geheime Schreibart oder den Gebrauch einer geheimen Tinte erläutern oder in geheimer Schreibart verfaßt sind. Wuppertaler Druckerei A.G., Elberfeld. — Gewinn- und Verlustkonto am 31. Dezember 1915 Gehälter, Löhne uni Agentenprovlsionen 74 92» 21 Allgemeine Unkosten . . . 31272 23 Rohmaterialien . . 41273 10 Abschreibungen 3 007 14 150 472 68 Haben. Gewinnoortrag aus 1814 9 Zeitungskonto 9» 844 47 Akzidcnzenkonto 47 831 71 Mietenkonto 2 787 5» 150 472 68 Bilanzkonto am 31. Dezember 1915. Aktiva. A. Immobilien 09 358.21 Zugang 85103.07 154 461.28 Abschreibung 1007.14 153 454 14 Maschinen 19 374 55 Zugang 8 883 25 25 057.80 Abschreibung 1 000.- 24 057 8» Typen 10 819 76 Zugang ....... 549 87 11 369 63 Abschreibung i »»».- 1V38S 83 Inventar 1 — Zugang 2 504.64 2 508 84 Verlagsrecht 1 — Vorräte 11096 Debitoren und Bankguthaben 51 645 34 Kaffe 209 84 253 339 39 Passiva. -- Aktienkapital 150 000 Hnpotheken 85 000 ReservesondL 7 573 19 Rückständige Dividende . . 95 Kreditoren 10 671 20 283 339 39 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 82 vom 5. April ISIS.) Die Wilmcrsdorfer Lesehalle geschlossen. Die einzige Lesehalle in Wilmersdorf, die vom Deutschen Archiv für Weltliteratur in einem ihm vom Magistrat überlassenen Gebäude im Joachimsthalschen Park eingerichtet war, ist nach einer Mitteilung der »B. Z. am Mittag« ge schlossen worden. tti. Helfferich und die Besteuerung von Kunstwerken. — Staats sekretär Or. Helfferich hat seiner Mitteilung an den Hauptausschuß der Allgemeinen Deutschen Kunstgenosscnschaft, daß die Vorschrift des Entwurfes des Kriegsgewinnstcuergesetzes nach dem neuen, vom Bundesrate zugefügten Absätze keine Anwendung auf den Erwerb von Kunstwerken lebender oder seit dem 1. Januar 1910 verstorbener deutscher Künstler sowie im Deutschen Reiche wohnender Künstler findet, folgende bemerkenswerten Sätze hinzugefügt: »Bei diesem An laß möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, daß der Vorschrift des Entwurfes keineswegs eine kunstfeindliche Tendenz zugrunde liegt oder gelegen hat. Der neue Absatz 3 wird angesichts der hohen Sätze der Kriegsgewinnsteuer als eine kunstfördcrnde Maßnahme zugunsten der lebenden und erst seit kurzem verstorbenen deutschen Künstler wirken. Ich wünsche und hoffe im Interesse der deutschen Künstler schaft, daß der neue Absatz auch die Zustimmung des Reichstags finden möge.« Deutsche Kunstdenkmäler-Jnventarisation in Polen. Baurat Julius Kohle, Privatdozent an der Berliner Technischen Hochschule, der geschätzte Architekturhistoriker, ist jetzt zur Feststellung des Be standes an Kunstdenkmälern im deutschen Verwaltungsbezirk Polens und um deren Beziehungen zur deutschen Kunstgeschichte zu verfolgen, in die Archivverwaltung beim Generalgouvernement in Warschau berufen worden. Er arbeitet zusammen mit dem Danziger Geheimen Archivrat Warschauer, der im Herbst vorigen Jahres nach Warschau berufen wurde, um Maßnahmen zur Sicherung der Schriftbestände des Landes zu treffen. Post. Postanweisungen nach Bulgarien sind nicht mehr in Franken und Centimen, sondern in Leva und Stotinki auszustellen (1 Lev — 100 Stotinki). Postanweisungen nach der Türkei haben gleichfalls nicht mehr auf Franken und Cen timen, sondern auf türkische Goldwährung (türkische Pfund, Piaster und Para) zu lauten. (1 Pfund türkisch — 102 Piaster 24 Para.) Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. Die Gewichtsgrenze für Privatpakete nach dem öster reichischen Küstenland ist von 5 auf 10 kx erhöht. Die Be schränkung der Wertangabe auf 100 X und das Verbot schriftlicher Mit teilungen in den Paketen und auf den Paketkarten bleiben bestehen. Zur Dcutschenhetze in England. Wie in England alles, was dcntsch ist, in gehässiger Weise verfolgt wird, bringt nachstehender Fall, den wir den »vuil^ vom 15. März entnehmen, wieder einmal in Erinnerung. Er ist in mehr als einer Hinsicht neu und bemerkens wert, da er zeigt, daß auch in den Kreisen der Schriftsteller und der Presse alles Deutsche und was danach aussieht verfolgt wird. Die bekannte Firma Macmillan L Co. in London verlegt u. a. die Kranken- und Pflegeschwestern-Zeitung »Dke Dinw8« und hatte zu ihrer Leitung eine Dame namens Swanhilde Bulau bestellt. Diese hat nnn das Unglück wenigstens faßt man es seit Kriegs ausbruch als solches auf . von deutschen Eltern abzustammen. Die liebe Konkurrenz hatte das herausbekommen und ließ daher folgenden Aufsatz in ihrer Zeitschrift erscheinen: »Wir erlauben uns, den bri tischen Schwestern des In- und Auslandes mitzuteilen, daß trotz des geflissentlichen Schweigens von Macmillan LL Co. jetzt urkundliche Be weise in unfern Händern sind, daß ihre Zeitschrift »Dlw Xur8iri»r ?imc;8« von Fräulein Bnlau herausgegeben wird, einer unaus- gebildeten Dame deutscher Abkunft, die sich unter angenommenen, Namen seit einigen Jahren in England anfhält und drei Monate nach Kriegsausbruch schnell noch naturalisiert wurde. Sie hat uns jetzt die Ehre angetan, zu versuchen, unsere Berufsangelegenheiten in Eng land unter ihre Oberleitung zu bringen, natürlich gegen angemessene Bezahlung. Da diese bedeutsame Tatsache jetzt unumstößlich feststeht, so erlauben wir uns, alle und jeden, den es angeht, zur Beantwortung der folgenden Fragen aufzufordern.« Nun folgen Fragen an den Sekretär des Kriegsministeriums, an gewisse Oberschwestern, an die »Schwesternschaft der Königin«, an den Aufsichtsrat von Macmillan K Co. und an die britischen Schwestern in der ganzen Welt, in denen die Behauptung, daß Fräulein Bulau eine unausgebildete Fremde sei, wiederholt wird. Die Dame selbst gab im Verhör an, daß ihr Vater ein großer Verehrer Englands gewesen sei und seine Kinder nur in England er ziehen lassen wollte. Er habe deshalb eine gute Stellung mit Alters versorgung in Deutschland aufgegeben und sei ausgewandert. Nach einem Aufenthalt in Neuseeland (Australien) und in Guernsen (Kanal insel) sei die Familie im Jahre 1894 nach England gekommen, und ihr Vater sei niemals nach Deutschland zurückgekehrt. Sie selbst habe sich dort nur dreimal, nämlich in den Jahren 1891, 1901 und 1914, kurze Zeit besuchsweise aufgehaltcn. Der Grund, daß sie den Namen Bulau angenommen habe, sei, daß man stets den letzten Buchstaben ihrer Unterschrift für ein n gelesen habe. Sir Frederick Macmillan, der selbst erschienen mar, sagte aus, daß er den Artikel für einen grausamen und böswilligen Angriff auf Miß Bulau halte. Der Kläger erfocht auch ein obsiegendes Urteil und erhielt 10 000 Mark Schadenersatz zugesprochen. Es mag noch er wähnt werden, daß er von dem Kronrat H. F. Dickens, einem Nach kommen von Charles Dickens, vertreten wurde. 415