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ckt- 187, 14 August. Nichtamtlicher Theil. 3397 geschädigt werden soll und muß? In der lateinischen Schule haben wir gelernt: „evnanrrsrs, deutsch zusammenlauscn". Dagegen finden wir in keinem Wörterbuch eine Bedeutung des Wortes wie etwa „halsabschneiden", wie ein Nichtlateiner versucht sein kann, nach der Springer'schcn Auslegung des Wortes „Concnrrcnz" zu glauben. Wenn ich das Unternehmen meines Gegners schädigen will und muß, so ist wenigstens die erwähnte Procedur die radiealste und wirksamste; wozu erst schüchterne Versuche mit anderen Arten der Schädigung. Es wird ja wohl in keinem Geschäft, das bestrebt ist, seine Verbindungen weiter auszudehnen, ohne jegliche Schädigung des Nachbars abgehen; wir halten es aber für ungehörig, wen» die Concnrrcnz die Schädigung des Concurrenten zum Endzweck hat, und für gefährlich, wenn solche Grundsätze von einer hoch- angesehenen Verlagshandlung offen aus die Flagge geschrieben werden. Wir wünschen nicht, daß dieselben in unserem Stande die herrschenden werden möchten. Bin ich nicht überzeugt, daß, was ich dem Publicum biete, ihm bessere Dienste leistet, als was ihm von anderer Seite geboten wird, oder daß das Arbeitsfeld groß genug ist, um nicht bloß für andere Leute Erträgnisse abznwcrfcn, sondern auch für mich, dann unterlasse ich cs zu concurrircn, d. h. mitzu- laufen, zumal mich Niemand dazu zwingt. In dem Kampfe Springer vovtra Hendschel hat aber eine solche Ausfassung der Concurrcnz noch eine besonders beachtcnswerthe Seite. Hier steht nicht bloß jeder Concurrent aus seinen eigenen Füßen, sondern der eine davon hat die Unterstützung des Staates hinter sich, und wenn man die Logik der Thatsachen mit reden läßt, so ist der Steuerzahler Hendschel indirect gezwungen, mit seinem Gelbe die Absicht des Gegners, sein Unternehmen zu schädigen, unterstützen zu müssen. Wir glauben, dieser Gesichtspunkt, der sich nicht wegleugnen läßt, böte für den Staat Veranlassung genug, sich der Herausgabe von Concurrenzartikeln ganz und gar zu cntschlagen. Die Privat industrie hat stets dafür gesorgt und sorgt noch dafür, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Lasse man ihr die Sorge dafür auch in Zukunft! Wieder Sortimentshandel gegen die Unterbietung der Preise zu kämpfen hat, so wird vielleicht auch einmal der Verlagshandcl gegen die Ueberbietung der Schriftsteller sich zu vertheidigen haben. Möge er dann vor Störenfrieden bewahrt bleiben! Grund sätze, wie sie der „Protest" aus Wiesbaden predigt und das Cir cular aus Berlin offen ausspricht, können aber unserem Stande weder zur Ehre noch zum Heile gereichen. Bleiben wir uns dessen stets bewußt. Das möge das Facit dieser Plauderei sein! L. Erwiderung aus das „Schlußwort" in Nr. 181 d. Bl. Das Schlußwort des verehrten Herrn Anonymus in Nr. 181 d. Bl. nöthigt mich, abermals zur Feder zu greisen. Im Interesse der Sache, der ich zu dienen hoffe, halte ich es für nöthig. Ich fange mit dem Schluffe des Artikels an. Wollen Sie, ver ehrter Herr, mir nicht einmal vertraulich mittheilen, welche Kampsesweise Ihnen zur Rettung des gesummten Buchhandels für zweckmäßig erscheint? — Wenn ich dieselbe für wirksam halte, will ich sie gern acceptiren. Ich bezwecke nur, dem Ganzen zu dienen, was Sie daraus zu ersehen belieben, daß ich schon zur Zeit, als man am hiesigen Platze von localer Schleudere, noch nichts wußte und sich eben die ersten Fühler von Leipzig, Berlin, Ham burg bemerklich machten, gegen dieselbe auftrat. Nur die Rücksicht aus das Ganze hat mich bis jetzt abgehalten, die hier ins Leben getretene Schleuderei mit anderen Mitteln, nach homöopathische» Grundsätzen, mit Gegengift zu bekämpfen. Wie Sie sagen, fühlen Sie weder Beruf noch Neigung, auf meine Auslassungen cin- zugehen, Ihr Zweck sei nur, meine ungerechtfertigten gegen die Leipziger Verleger gerichteten Angriffe zurückzuweisen. Das ist recht liebenswürdig; lesen Sie jedoch gefälligst die Stelle, welche Ihren Unwillen erregt, nach und vergleichen Sie solche mit Ihrer Entgegnung, so werden Sic finden, daß Sic das Bild, welches ich zeichnete, von dem Zustande, welcher eintritt, wenn die Schleuderei gesiegt, mißverstanden haben. Ich habe übrigens von Leipziger Verlegern spcciell gar nicht gesprochen, sonder» von den Platzverhältnisscn und den Unter stützungen, welche der Schleuderen dort thatsächlich zu gute kommen. Es ist mir dagegen auch bekannt, daß eine Anzahl ehrcnwerther Leipziger Verleger die Sache ernst genug anffaßt und ihren Verlag an ihnen bekannte, gewerbsmäßige Schleuderen nicht liefert, weder baar noch in Rechnung. Diesen gebührt dcr Dank des ganzen Buch handels, ebenso wie den zahlreichen auswärtigen Verlegern, welche die helfende Hand bieten. Unterstützungen werden der Schlendern in Leipzig in allen Fällen zntheil, wo von Leipziger Verlegern den dasigcn oder auswärtigen notorischen Schlendcrern mit vollem oder erhöhtem Rabatt geliefert wird. Unterstützungen werden der aus wärtigen Schleuderei zuthcil, sobald für anständig geltende Firmen ihre Commission übernehmen. Unterstützung wird dem Schlcudcrcr zntheil in jedem Falle, wo es ihm gelingt, sich Verlagsartikel, die der Verleger verweigert, in Leipzig zu verschaffen. Eine Unter stützung für die auswärtige Schleuderet ist cs, wenn in Leipzig unter den Augen vom Verleger neue Erscheinungen unter dem Preise zur Ansicht versandt oder verkauft werden. Eine Unter stützung der Schleuderei ist es, wenn sie sich auf Leipzig berufen kann. Eine Unterstützung der Schleuderei ist es, wenn die Verleger in Collectiverklärungen die Bestrebungen der Gegnerder Schleudern abschwächcn. Soll ich in der Anführung von Thatsachen noch weiter gehen, so müßte ich das persönliche Gebiet betreten und Namen von Ver legern und Commissionären anführen, welche glauben, es vertrage sich nicht mit ihren geschäftlichen Interessen, selbst mit ganz be kannten Schlendcrern außer Verkehr zu treten, obgleich man denken sollte, bei richtiger Würdigung der Lage würde das eigene Interesse und die Rücksicht auf zahlreiche andere Geschäftsfreunde sic dazu veranlassen. Noch eine Thatsache, die lauter als alles Andere spricht und keines Commentars bedarf, will ich ins Gedächtniß zu rückrufen: das ist der von dem Sächsischen Buchhändlerverein 1881 gestellte Antrag, welcher in diesem Jahre in der Delegirten- versammlung zur Verhandlung kam. Derselbe ist ein Nothschrei, ein Hilferuf an den gesummten deutschen Buchhandel, ihn aus den Klauen der Leipziger Schleuderer und deren erdrückender Con- currenz zu befreien. Die Steine erweichende, treffliche Motivirung des College» Schmidt-Döbeln klingt mir heute noch nach. Mein Herr Gegner und mit ihm noch manche Andere sehen alles, was in dieser Beziehung in Leipzig vorgeht, als Handlungen einzelner Glieder des Leipziger Buchhandels an, welche nicht zu verhindern seien. Sollte es in der That bei gutem Willen nicht möglich sein, in Leipzig die Ladenpreise für das Publicum wieder einzuführen? Wie würde zunächst das Leipziger Sortiment und dasjenige in den Städten, die vorzugsweise unter Leipzig leiden, ausleben, wenn dies geschähe! — Auf noch einen Punkt will ich aufmerksam machen, der es Allen zur Pflicht macht, für Erhaltung des Buchhandels energisch einzutreten. Es betrifft dies die zahlreichen jungen Leute, welche jetzt als Gehilfen im Buchhandel thätig sind oder zur Zeit als Lehrlinge dem Buchhandel zugesührt werden. Mit dem Ruin des Buchhandels bei Verallgemeinerung der Schleuderei braucht man im Buchhandel nicht so viele Arbeitskräfte; sich selbständig zu machen durch Kauf eines Geschäfts oder Etablirung ist bei einer Schleudcrconcurrenz den Meisten nicht möglich. Die Schleuderer sagen einfach, wenn dieselben sich nicht als Buchhändler durch bringen, mögen sie etwas Anderes ergreifen. Das ist leichter ge-