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180, 6. August 1910. Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 8961 Nichtamtlicher Teil. Buchhändlerisches vom Slawenkongretz in Sofia. (Vgl, »Ein neuer Marlt für russische Bücher« in Rr, ISI d, Bl.) Auf dem kürzlich abgehaltenen Slawenkongreß in Sofia wurden u. a. auch einige Beschlüsse gefaßt, die sich auf den Buchhandel beziehen. Dahin gehört auch die Gründung einer slawischen Bank, Es wird den Komitees der einzelnen slawischen Nationen zur Pflicht gemacht, spätestens bis zum 1, (14.) November 1910 zu melden, wie groß das Kapital ist, mit dem sie sich an der slawischen Bank zu beteiligen gedenken. Dann wird sofort das Bankkomitee, das aus den in Prag gewählten und von den Komitees der einzelnen slawischen Nationalitäten ergänzten Vertretern besteht, in St, Petersburg zusammentreten und zur Gründung der Bank schreiten. Ferner ist von Interesse eine Resolution über die Orga nisation des slawischen Buchhandels, Es wurde beschlossen, zunächst spezielle Vereine der russischen, der bulgarischen, der serbisch-kroatischen, der slowenischen u, a, Buchhändler und Verleger zu gründen (die polnischen und tschechischen sind schon organisiert). Diese Vereine werden dann einen Kongreß der slawischen Buchhändler berufen und einen Verband der slawischen Buchhändler und Ver leger errichten. Bis zur Herstellung einer Organisation dieser Art wurde den Delegierten der einzelnen slawischen Nationen, die in Sofia anwesend waren, empfohlen, in der Richtung tätig zu sein, daß die einzelnen russischen, serbischen, bulgarischen usw, Verleger mit dem Verein der tschechischen Buchhändler in Verbindung treten, die gern bereit sein würden, ihnen entgegenzukommen und ihre Wünsche zu erfüllen. Es wurde noch beschlossen, dahin zu wirken, daß ein Postoerband zwischen den freien, unabhängigen slawischen Staaten nach dem Muster des deutschen Verbandes errichtet werde mit Ermäßigung der Portotaxe; ferner wurde be schlossen, eine allgemein-slawische wissenschaftliche und Handelsterminologie zu entwerfen; einen allgemein-slawischen Musterkatalog der populären Bücher aller slawischen Literaturen herzustellen, u, a, m. Die Ausstellung der russischen Preßerzeugnisse in Sofia wurde am 25. Juni (8, Juli) feierlich eröffnet; sie erregte großes Interesse bei allen Schichten der bulgarischen Bevölkerung. (Die bulgarische Sprache steht der russischen besonders nahe.) Die Zahl der Besucher der Ausstellung betrug in den ersten zwei Tagen gegen 5000 Personen, Bücher wurden flott gekauft, besonders billige Ausgaben, Das Gebäude des Landesgymnasiums, in dem sich die Ausstellung befand, war vom Publikum förmlich belagert. Die Ausstellung bestand aus drei Abteilungen: Die erste enthielt alle Bücher und Zeitschriften, die 1908 und 1909 in Rußland erschienen sind, in der Zahl von 50 000 Titeln; die zweite enthielt die akade mischen Ausgaben, die dritte war ein Büchermarkt der russischen Firmen, Hier befand sich auch das Zentral bücherlager des »Landwirtschaftlichen Boten-, Den größten Absatz sanden Belletristik, Geschichte, Landwirtschaft, soziale und militärische Fragen und Medizin. Nach drei Tagen hatten die russischen Firmen alles verkauft und mußten neue Bllchervorräte kommen lassen. Aus Sofia wird noch gemeldet: Von russisch-bulgarischen Vertretern des Buchhandels wäre nach entsprechenden Be ratungen ein beständiges Komitee mit dem Präsidenten der bulgarischen Akademie der Wissenschaften Deschew an der Spitze, gewählt worden zur Bildung einer Kommandit gesellschaft, an der sich auch die russischen Mitglieder durch Börsenblatt für den Deutschen BuchlMdel. 77, Jcchrliano. Einlagen beteiligen werden, um in Sofia ein Zentrallager von Büchern für die ganze Balkanhalbinsel zu eröffnen. Ein bulgarischer Spezialbevollmächtigter wird demnächst nach Petersburg kommen, um mit den russischen Firmen zu verhandeln. Aus Belgrad ist die Einladung gekommen, auf Staats kosten Serbiens die gegenwärtige Ausstellung der russischen Preßerzeugnisse von St, Petersburg in ihrem ganzen Um fange nach dort zu überführen. Vorschläge eben solcher Überführungen der Ausstellung sind auch aus Agram, Laibach und Prag eingegangen. ?. Von Buchhaltung und Geschäftsbüchern im allgemeinen und dem Verlagsskontro im besonderen. Hältst Ordnung du, hält Ordnung dich! Die Richtig keit dieses Satzes kann jeder leicht ausprobieren. Besonders nötig ist Ordnung in einem Geschäftsbetriebe, und da muß besonders wieder Ordnung herrschen im Rechnungswesen, in der Buchführung. Hier hapert es noch in vielen Geschäften und nicht etwa bloß im Buchhandel, Dies sei hier nicht etwa zum Trost, sondern nur der Gerechtigkeit halber erwähnt, tat sächlich ist auch in anderen Handelsgewerben in der Buch führung nicht alles so, wie es sein sollte, sein müßte. Daß aber im Buchhandel vielleicht mehr noch als in anderen Handels gewerben Unsicherheit, Unselbständigkeit in der Buchführung besteht, kann nicht geleugnet werden. Es liegt dies an der geringen, wenn nicht mangelhaften Ausbildung der jungen Buchhändler in der Buchhaltung während ihrer Lehr- und Lernjahre einerseits und dann andererseits daran, daß sich diese, nämlich die Buchhandlungs-Lehrlinge und -Gehilfen, im allgemeinen nicht mit der Buchhaltung befreunden können. Man kann dies auch im gewissen Sinne verstehen. Die Buchhaltung hat tatsächlich nur für denjenigen Inter esse, der sich mit ihr vollkommen vertraut gemacht, in ihr System, ihr Wesen hineingedacht hat. Ferner stehende finden sie trocken, schematisch, kein Interesse erweckend. Die Buchhaltung erfordert allerdings, sofern sie Wert haben und Nutzen bringen soll, ihrer ganzen Anlage nach streng exaktes, peinlich genaues Arbeiten, regelmäßige und pünktliche Erledigung der notwendigen Eintragungen. Nicht jeder ist für diese Arbeiten geeignet, und namentlich der Buchhändler fühlt sich im allgemeinen zu so streng geregelter systematischer Arbeit infolge seiner größtenteils gymnasialen Schulbildung und der ständigen Beschäftigung mit literarischen und künstlerischen Fragen und Dingen nicht sonderlich hingezogen, sondern verlangt mehr nach geistiger, literarischer Betätigung. Nicht ganz so ästhetisch veranlagte Naturen zieht es allenfalls zu den Herstellungsarbeilen oder zum Vertriebs- und Propaganda wesen, auf welchen Gebieten ihnen freiere, mehr individuelle Bewegung in ihrer Tätigkeit bleibt. Nun ist aber der Kaufmann, zu welchem Handels gewerbe nach dem Handelsgesetzbuch (Z 1 Nr, 8) auch die Verlagsgeschäfte, sowie die sonstigen Geschäfte des Buch- und Kunsthandels gehören, nach Z 38 des Handelsgesetzbuches verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handels geschälte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Aber auch, wenn diese gesetzliche Vorschrift nicht bestände, muß der Kaufmann dies schon aus eigenem Interesse tun, weil er ohne ordentliche Buchführung richtig nicht bestehen kann; nur gut geführte, stets »auf dem laufenden- gehaltene Geschäftsbücher vermögen ihn jederzeit 1167