62. 3. März 1900. Künftig erscheinende Bücher. 1783 »s 'S Literarische ME ll litten s Loening, in sraniiturt a. m. 'S s (Z)sN020j Vs^läufise rNitttzeilunA. p. p. Wir habe» die Ehre, Sie heute davon in Kenntniß zu setzen, daß in der zweiten Hälfte d. M. Band l und II von Lehrbuch ües panMtenrechis von vr. Bernhard Windscheid weiland Professor an der Universität Leipzig Achte Auflage unter vergleichender Darstellung des Deutschen Bürgerlichen Rechts bearbeitet von vr. Theodor Kipp Professor an der Universität Erlangen Baud I: XVIII, 1128 Seiten; Band II: ca. X, 1088 Seiten; Band III: ca. 874 Seiten Preis Mk. 45.— mit 25°/o in Rechnung, 30»/g gegen baar und bei Bezug von 12 Exemplaren auf einmal 1 Frei-Exemplar in unserem Verlag erscheinen wird. DaS Unternehmen, Windscheid's Pandekten in einer neuen Bearbeitung der juristischen Welt vorzulegen, wird keiner Rechtfertigung be dürfen Jede tiefere Erkenntnis; des deutschen bürgerlichen Rechts wird unbestritten in der Betrachtung des bisherigen gemeinen Rechts eine ihrer wesentlichsten Grundlagen zu suchen haben. Jeder Praktiker wird noch auf lange Zeit hinaus die Kenntniß des gemeinen Rechts schon zu dem unmittelbaren Zweck der Entscheidung solcher Streitfälle nicht entbehren können, deren Wurzeln in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches liegen. Die Vorlesungen über Pandektenrecht sind formell aus dem Lehrplan der deutschen Universitäten verschwunden, aber der Sache nach leben sie fort thcils in der Vorlesung über das System des römischen Privatrechts, theils in Befolgung der Anforderung, daß die Vorlesungen über deutsches bürgerliches Recht in eingehender dogmengeschichtlicher Entwickelung gehalten werden sollen. So lange man aber der Kenntniß des Pandektenrechts bedarf, wird man auch des Windscheid als seiner hervorragendsten, genauesten und reichhaltigsten Darstellung nicht entrathen können. In vr. jur. Theodor Kipp, Professor der Universität Erlangen, dem Schüler Windscheid's, dem bewährten Romanisten und dem den Juristen bekannten Verfasser der „Quellenkunde des römischen Rechts" haben wir den berufensten Bearbeiter dieser achten Auflage gefunden. In der zweiten Hälfte d. M. werden wir Band I und II des Werkes zusammen ausgeben, unter Berechnung des Preises für alle drei Bände; Band III wird im Spätherbst d. I. als Rest von uns geliefert; der Umstand, daß sich der Käufer von Band I und II auch zur Abnahme von Band III verpflichten muß, macht — mit in Ihrem Interesse — diese Versendungs-Weise nothwendig; einzelne Bände werden überhaupt nicht abgegeben. Wir haben einen ausführlichen Prospekt mit Bestellzettel, dem Sie leicht Ihre Firma beifügen können, über das Werk drucken lassen, der Ihnen vom 15. März ab zum zweckentsprechenden Vertheilen in beliebiger Anzahl zu Diensten steht. Direkte Sendungen in Rechnung Pr. Post machen wir nicht; ebensowenig verschicken wir den Prospekt direkt Pr. Post; eventuell wollen Sie Ihrem Herrn Commissionär betreffende Weisung ertheilen. Gebundene Exemplare sind durch die bekannten Herren Baar-Sortimenter zu beziehen. Auf beiliegenden Verlangzetteln sehen wir Ihren geschätzten Aufträgen mit der höflichen Bitte entgegen, sich für das klassische Werk in seiner veränderten Gestalt von Neuem zu verwenden. Hochachtungsvoll Literarische Mstalt Frankfurt a. M.» den 1. März 1900. Rütten L Loening.