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267, 15. November 1912. Nichtamtlicher Teil. »Srs-Nila» d. Dtsch». ouchhandü. 14421 lieferiing der Handwerkskunst fortgesetzt verbessern, veredeln und vervollkommnen. Drucker wie Verleger würden das mit Freuden begrüßen. Haben doch auch die Drucker ihr Geld für teure Klinstlcr- schrlften fortgeivorscn, die heute schon nlcmand mehr sehen mag.« Was wenig andere Stände können, der Buchhandel kann cs: inmitten des alltäglichen geschäftlichen Lebens eine» stillen, aber mächtige» Einfluß ans das Volksleben üben. Groß ist seine Ver antwortung. Darum sollte es keinen Buchhändler geben, der sich nicht in klarer Erkenntnis gründlich mit der Schriftfrage ausein andergesetzt hat. Und bei dieser Arbeit, die jeder Buchhändler sich selbst schuldig ist, kann ihm Ruprecht ein vorzüglicher Leiter sein. Robert Voigtländer. Kleine Mitteilungen- Die Frau im Buchgewerbe. — Von den Ausschüssen, denen die Organisation von Sonderausstellungen der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914 obliegt, hat sich als erster der Damen-Ausschuß konstituiert. Dieser wird die Sonderausstcllung »Die Frau im Buchgewerbe« be arbeiten, in der die Betätigung der Frau auf dem gesamten Ge biete von Buchgewerbe und Graphik in folgenden 12 Gruppen vor- gefiihrt werden soll: 1. Geschichtliche Abteilung, 2. Freie und an gewandte Graphik und Buchkunst, 3. Unterricht, 4. Buch- (Papier- nnd Farben--Erzeugung, Buchbinderei u. dgl., 5. Schreibwesen, 6. Photographie und Reproduktionstechnik, 7. Buch- und Kunst handel, 8. Musik, 9. Presse, 10. Reklame, 11. Bibliotheks- und Sammclwesen, 12. Soziales. Die Organisation dieses Ausschusses hatte das Kartell der Deutschen Frauenklubs unter dem Vorsitz Ihrer Exzellenz Frau von Leyden übernommen. Der engere, eigentliche Arbeitsausschuß wird in Leipzig seinen Sitz haben und aus folgenden Damen bestehen: Fräulein I)r. Käte Wind scheid, Frau Magdalene Berger-Jahns, Frau Elisabeth Gadegast-P latzmann, Frau Helene Kroeber, Fräu lein Adele Luxenberg, Frau Eamilla Müller-Zehme, Frau Helene Skutsch und Frau Ilse Wendtland - Müller-Hartung. Um nun eine würdige und vollständige Vertretung der Frauen arbeit ans obigen Gebieten zu erzielen, bittet der Damen-Ausschus; alle Frauen, sich an ihn zu wenden. (Adresse: Frauenklub Leipzig 1906, Felixstraße 6,1.) Telegrammverkchr nach den Balkanländern. — Sämtliche tür kische Landlinien in Europa sind seit dem 6. Oktober unbenutzbar. Abgebrochen sind die Verbindungen über die türkische Grenze mit Montenegro, Serbien, Bulgarien, Griechenland seit dem 9., 17., 18., 20. Oktober. Da auch der Weg über Triest unterbrochen ist, können Telegramme nach der Türkei bis auf weiteres nur über Constantza oder zu den im Telegrammgebührentarif angegebenen höheren Wort taxen über Rußland und über Odessa—Constantinopel angenommen werden. Sie erleiden hierbei jedoch Verzögerungen und werden nur ans Gefahr der Absender angenommen. Privattelegramme nach der Türkei dürfen nur in offener türkischer, deutscher, englischer und französischer Sprache abgefaßt sein. Privattelegramme in geheimer Sprache nach Bulgarien, Griechenland und Serbien werden bis ans weiteres nicht angenommen. Verlängerung der Schutzfrist im Musikalicuhaudel? Be richtigung. — Nicht die Stellungnahme des Redakteurs des Börsenblattes, bzw. eines seiner Mitarbeiter gegen die Bestre bungen zur Erlangung der 50 jährigen Schutzfrist habe ich in der Hauptversammlung des Vereins der Berliner Musikalienhändler am 27. September d. I. angegriffen, sondern den nichtachtenden, beleidigenden Ton jenes Mitarbeiters und die Duldung dieses Tons seitens des Redakteurs. Das geht auch deutlich aus dem Referat in Nr. 44/45 von »Musikhandcl und Musikpflege« hervor, das der Redaktion Vorgelegen. Das, was die Redaktion in Nr. 262 des Börsenblattes erwidert, hat mit meinem Angriff nicht das mindeste zu tun. Berlin, 11. November 1912. Willibald Challier sen. Es ist nicht Angelegenheit der Redaktion, Gewiffenserforschung zu betreiben; angesichts dieser Berichtigung aber ist wohl die Frage an die Leser gestattet, ob Herr Willibald Challier sen. den Ton der Artikel des Herrn Ernst Challier sen. und dessen Duldung durch die Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. Redaktion ebenfalls als nichtachtend und beleidigend be zeichnen würde, wenn er den Text zu einem Hymnus auf die 50jährige Schutzfrist begleitet hätte. Wenn wir in unserer Entgegnung auf den Vorwurf des Herrn Willibald Challier sen. nicht eingegangen sind, so erklärt sich dies daraus, daß wir über alle Empfindlichkeiten hinweg bemüht waren, die Frage der Schutzfrist im Buch- und Musikalienhandel aus den Boden ruhiger, sachlicher Erörterungen zu stellen. Von dieser Auffassung ist auch der am Schluffe unserer Notiz in Nr. 262 ausgesprochene Wunsch getragen, Näheres über die Gründe zu erfahren, durch die eine eventuell veränderte Stellungnahme des Musikalienhandels zur Schutzfrist seit der Eingabe des Ver eins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig vom Jahre 1906 bestimmt wird. Es ist auch heute noch unsere Meinung, daß eine Erörterung dieser Verhältnisse für die Leser des Börsenblatts von erheblich größerer Bedeutung sein dürfte, als die Frage, ob Herr Willi bald Challier sen. begründete Ursache hat, den von Herrn Ernst Challier sen. in seinen Artikeln angeschlagenen Ton als nicht achtend und beleidigend zu bezeichnen. Wenn die Redaktion der gleichen Meinung wäre, würde sie den beanstandeten Artikeln die Aufnahme ohne weiteres versagt haben. Die Frage der Schutzfrist ist aber gar nicht dazu angetan, einem Mitglied unseres Standes nichtachtend oder beleidigend zu begegnen. Red. Deutsche Bücher am Weltmarkt. — Die Bücherausfuhr Deutsch lands hat sich in den letzten Jahren der Menge wie dem Werte nach annähernd immer auf gleicher Höhe gehalten. Der Export von Büchern gestaltete sich nämlich in den Monaten Januar bis Sep tember der letzten sechs Jahre, der Menge nach in Doppelzentnern und dem Werte nach in Millionen Mark, wie folgt: Januar-Sept. 1907 1908 1909 1910 1911 1912 Ausfuhrmenge 88,461 92,191 91,757 91,428 87,575 91,624 Ausfuhrwert 34,28 35,24 35,33 35,24 34,94 37,75 Naturgemäß ist die Bücherausfuhr in die Länder deutscher Zunge am bedeutendsten. So bezog Österreich-Ungarn in den ersten drei Quartalen d. I. 39 874 Doppelzentner, mährend an die Schweiz 12 715 Doppelzentner geliefert wurden. Von den übrigen Staaten erscheinen die Vereinigten Staaten mit Sendungen von 8362 Doppel zentnern nnd Rußland mit 7813 Doppelzentnern. Für den Austausch von Erzeugnissen der Druckpresse kommt neben den besprochenen Produkten die Position: bedrucktes Papier in Betracht. Davon wurden in der Berichtszeit 24 643 Doppelzentner exportiert. Nach Österreich-Ungarn gingen in den ersten drei Vierteljahren !912 allein 12 409 Doppelzentner bedrucktes Papier. Angereiht sei die Ausfuhr von deutschen Musiknoten, die vom Ausland in be achtlichen Mengen angefordert werden. Der Export von Musik anten stieg Heuer im Vergleich zum Vorjahre von 9869 Doppel zentnern ans 11 632 Doppelzentner, dem Werte nach von 3,93 aus 4,31 Millionen Mark. Die Ausfuhr nach Großbritannien, das für deutsche Musik sehr empfänglich ist, steigerte sich von 1188 auf 1821 Doppelzentner. Eine Sitzung des Großen Ausschusses des Bundes der Indu striellen wird am Sonnabend, den 16. November, nachmittags )H4 Uhr in Berlin im Savoy-Hotel, stattfinden und zwar mit folgender Tagesordnung: 1. Stellungnahme zur Frage des Arbeitswilligen- schutzes. (Berichterstatter: Syndikus vr. A. Stapfs-Berlin.) 2. Die jetzige Teuerung und ihr Einfluß auf die Industrie. (Berichter statter: Syndikus Martin Schneider-Leipzig.) Der zweite Punkt ist einem mehrfach aus Mitgliederkreisen geäußerten Wunsche entspre chend auf die Tagesordnung gesetzt worden. Der Gesetzentwurf über die Errichtung von Jugendgerichts- Höfen wird dem Reichstage in nächster Zeit zngchen nnd hoffentlich schnell verabschiedet werden. Der Entwurf entspricht den Bestim mungen über Jugendgerichte aus der gescheiterten Strafprozeß- reform. Warenzeichen-Eintrag. Der Firma W. Junk in Berlin ist die Bezeichnung Jurrk's Naturführer als Warenzeichen unter Nr. 166400 — Klasse 28 — Aktenzeichen 3. 6165 für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Broschüren, Druckwerke aller Art geschützt worden. 1876