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I441S ««rl-oil-tt I. d. I»Ichn. «Uchz-Nd-I. Nichtamtlicher Teil. 2S7, 1L. November 1912 Mitteldeutscher Buchhändler-Verband E. V. Außerordentliche Generalversammlung am Donnerstag, den L4. Oktober 1912, nachmittags 6 Uhr zu Frankfurt a, M. im Weinrestaurant »Böhm«. Tagesordnung: 1. Satzungsänderung: 1. Streichung des H 2 Absatz 3; 2. Anfügung an den K 9: »für jeden Verhandlungstaft und Vergütung für die 2 Reisetage«. 2. Das Weihnachtsplakal des Münchener Buchhändler- Vereins. 3. Etwaige Anträge seitens der Mitglieder. 4. Besprechung weiterer geschäftlicher Angelegenheiten. Anwesend waren die Kollegen: M. Abendrolh-Franksurt (Main); Friedrich Alt-Frankfurt (Main); I. Braner-Hub-Frankfurt (Main); Adolf Ebel-Mar- burg; C. Koch-Gießen; Ernst Legler-Gießen; von Mayer- Frankfurt (Main); Bruno Recke-Frankfurt (Main); Karl Scheller-Franksnrt (Main); Rudolf Scholz-Mainz; M. Weigel- Frankfurt (Main). Um Uhr eröffnet der Vorsitzende, Kollege Scheller, die Versammlung. Er begrüßt die erschienenen Mitglieder, stellt fest, daß die Versammlung ordnungsgemäß einberufe» ist und laut Satzung ohne Rücksicht auf die anwesende Mit gliederzahl auch für die geplante Satzungsänderung beschluß fähig ist. Punkt 1 der Tagesordnung. Kollege Scheller berichtet, daß der Vorstand des Börsenvereins den K 2, Absatz 3 der Satzung, der in der außerordentlichen Mitglieder-Versamm- lung vom 3V. November 1911 angenommen, und der den Er werb der ordentlichen Mitgliedschaft u. a. von dem Nachweise, daß der Aufnahmesuchende den Buchhandel während zweier Jahre ordnungsgemäß erlernt hat und ebensolange im Buch handel tätig war, abhängig machte, beanstandet habe. Dem zufolge sähe sich der Vorstand des M. B.-V. gezwungen, die Streichung dieses Absatzes vorzufchlagen. Die Versammlung ist hiermit einstimmig einverstanden. — Nachfolgender Wort laut des K 9 wird nach einer Diskussion, an der sich die Kollegen Scheller, Alt, Scholz, v. Mayer und Abendroth be teiligen, festgesetzt: »8 9- Reisevergütung für Mitglieder. Mitglieder, die im Auftrag des Vereins Reisen vor nehmen, erhalten die Fahrtkosten 2. Klasse vergütet und außerdem Tagegelder von 15 «st für jeden Verhandlungs tag, sowie je «st 7,50 für die Tage der Hin- und Rückfahrt, sofern diese Tage nicht mit einem Verhandlungstage zu sammenfallen.« Hierauf läßt der Vorsitzende nochmals über die Satzung im ganzen abstimmen, es erfolgt einstimmige Annahme seitens der Versammlung, wobei als Tag des Inkrafttretens der 24. Ok tober d. I. laut A l l bestimmt wird. Punkt 2 der Tagesordnung. Der Vorsitzende verliest einen Brief des Münchener Buchhändler-Vereins. Nach einer Diskus sion, an der sich die Kollegen Scheller, v. Alt, Mayer, Scholz, Legier, Ebel und Koch beteiligen, wird beschlossen, daß der »Mitteldeutsche« für seine Mitglieder etwa 800 Plakate be zieht, die alle mit dem Aufdruck »Geeignete Auswahl in den hiesigen Buchhandlungen« versehen sein sollen. Die Vertei lung der Plakate soll dem Ermessen des Vorstandes überlassen bleiben. Punkt 3 der Tagesordnung. Es waren keine Anträge sei tens der Mitglieder eingegangen. Punkt 4 der Tagesordnung. Der Vorsitzende verliest die Einladung des Börsenvereins zu der am 13. November d. I. stattsindenden Besprechung des Börsenvereins-Vorstandes mit den Vorsitzenden der anerkannten Kreis- und Ortsvereine. Da der Vorsitzende, Kollege Scheller, geschäftlich verhindert ist, an dieser Besprechung' teilzunehmen, wird Kollege Scholz seitens der Versammlung zu dieser Besprechung delegiert. Von einer Einladung der Kasseler Kollegen, die nächste Herbst- Versammlung in Kassel abzuhalten, wird mit Beifall Kennt nis genommen; der Vorstand ist beauftragt, dieser Einladung nach Möglichkeit Folge zu leisten. Der Vorsitzende teilt ferner noch mit, daß er gemäß des neuen Verstcherungsgefetzes für Angestellte als Ersatzmann in den Ausschuß gewählt ist, wovon die Versammlung mit Ge nugtuung Kenntnis nimmt. Der Vorsitzende schließt um 8 Uhr die Versammlung mit Worten des Dankes an die erschienenen Kollegen. Einführung der Bücher in den Unterrichtsgebrauch. Die Petition des Deutschen Verlegervereins im preußischen Abgeordnetenhause. (Vgl. Nr. 7, 77, 84 u. 255.» Wir haben in Nr. 255 den Bericht Uber die Petition des Deutschen Verlegervereins beir. Etnsührung der Bücher in den Unterrichis- gebranch in der Fassung des Deutschen Reichs- anzetgers Nr. 254 vom 24. Oktober und im Anschlüsse daran die Zuschrift eines Verlegers wiedergegeben. Bei der Bedeutung, die diese Frage in rechtlicher und wirtschaftlicher Be ziehung für eine» große» Teil des Buchhandels hat, legi der Deutsche Verlegervcrein Wert aus den Abdruck des stenographischen Protokolls, und wir kommen diesem Wunsche umso lieber nach, als die oben erwähnte Zuschrift aus Grund dieses Protokolls verfaßt ist, und auch das uns inzwischen zugcgangene Schreiben der Kgl. >1 n i o.- u. V e r l a g S b u ch h d l g. von Ferdinand Hirt in Leipzig am Schlüsse dieses Artikels darauf Bezug nimmt. Red. Petition des Deutschen Verlegerver eins in Leipzig (II Nr. 205) betreffend die Einführung von Lehrbüchern in den Un terrichtsgebrauch. Berichterstatter ist der Abgeordnete vr. Krüger (Marien- vurg). Der Antrag der Kommission befindet sich auf Druck sache Sir. 323, Seite 4. j (Wortlaut des Antrages: die Petition II 205 der Königlichen Staatsregierung als Material zu überweisen.) Der Herr Berichterstatter verzichtet. Vizepräsident De. Krause (Königsberg): Ich eröffne die Besprechung. Das Wort hat der Abge ordnete Eickhoff. Eickhoff, Abgeordneter (fortschr. V.-P.): Meine Herren, ich habe nicht die Absicht, den Beschluß der Kommission anzu fechten, die Ihnen vorschlägt, diese Petition der Königlichen Staatsregierung als Material zu überweisen; aber ich bitte, mir doch einige Bemerkungen zu gestatten, da es sich hier um eine Frage handelt, die eine allgemeine Bedeutung bean spruchen kann. Der Deutsche Verlegerverein, also die geordnete Ver tretung eines hochangesehenen Berufsstandes, wendet sich ge gen eine Verfügung des Herrn Ministers vom 13. Februar vorigen Jahres, in der die Einführung von Unlerrichts- büchern an den Lehrerbildungsanstalten neu geregelt wird. Es soll eine möglichste Einheitlichkeit bei der Einführung der Lehrbücher in den einzelnen Provinzen herbeigeführt werden; auch soll ein Buch dauernd erst dann zur Einführung ge langen, wenn seine sämtlichen Teile erschienen sind.