Nummer 91, 2V. April 1986 1955 Soeben erschien: Oie Stadt Nesensburg ttire Erscheinung und Entwicklung zum neu zeitlichen geographischen kaumorganisrnus Eia Beitrag znr Heimatkunde der Bayrischen Ostmark von Dr. Franz Voggenreiter 176 Seiten mit iH Textzeichnungen, 2 Plänen und 8 Photographien Kartoniert RM 2.80 / Ganzleinen RM Z.80 ünhaitsühersicht: Eingliederung der Stadt in den Land- flbnehmer: Üibliotheken / Unwerlitiitslnktitute / Muleen/ilndustrie- und Handelskammern/Histo riker / öeogrsphen / Volkskundler / Volkswirte / Vauräte ulw. G Ludwig Vossenretter Verlag Potsdam -Nitvova-Kursbuch dev Sevnvevbkudunse« duvih Deutschland und nach dem Ausland« Lommsrousgobs 1936 Herausgegeben von der Deutschen Reichsbahn und der Mitropa / RM 1.50 Bezugsbedingungen lt. Verlangzettel Rücksendungsrecht ZoL, bis zum 3. Oktober 1936 Oie Zustellung erfolgt kostenfrei bis zum Empfangsbahnhof des Bestellers nach den für die Oienstbriefbeförderung gellenden Bestimmungen der Reichsbahnverwaltung. Oie Empfänger sind verpflichtet, die Exemplare am Empfangsbahnhof abzuholen. Don Firmen, mit welchen ich nicht in Rechnungsverkehr stehe, erbitte ich für direkt bestellte Exemplare Zahlung bis zum 7. Mai, andernfalls ich Einverständnis mit Nachnahme-Erhebung unter Portoberechnung annehme. (S Aauptvevtvieb: Georg Gtilke Berlin Uw r Rechtzeitig zum Lahvplanwechsel erscheinen die Sommevausgaben: Deutsches Muvsbuch Gesamtausgabe dev ReichSbab«-^«vSbüGev Herausgegeben von der Deutschen Reichsbahn / RM 2.50 Volle« Rücksendungsrecht bl« zum z. Oktober ISIS Amtliches Kursbuch Nord-, Mittel-und Ostdeutschland nebst Fernverbindungen des Sn- und Auslandes Herausgegeben von der Deutschen Reichsbahn / RM 1.— Amtlicher Vevliuer Tascheusadrvlau Herausgegeben von der Deutschen Reichsbahn / RM 0.50 kleiner amtlicher Verliner Lernsabrvlarr Herausgegeben von der Deutschen Reichsbahn / RM 0.20 Bezugsbedingungen lt. Verlangzettel. Rücksendungsrecht ioA> bis zum 3. Oktober 1936 Die Zustellung erfolgt kostenfrei bl« zum EmpfongSbahnhof de« Besteller« nach den für die Oienstbriefbeförderung geltenden Vestim- mungen der Reichsbahnverwaltung. Die Empfänger find verpflichtet, die Exemplare am Empfangsbahnhof abzuholen. Von Firmen, mit welchen ich nicht in Rechnungsverkehr stehe, erbitte ich für direkt bestellte Exemplare Zahlung bi« zum 1. Mai, andernfalls ich Einverständnis mit Nachnahme-Erhebung unter Portoberechnung annehme. (D Kauvivevtrieb Georg Stilke / Berlin Uw S T