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X- 202, 8. September 1920, Redaktioneller Teil. vörixnblau f. d. Dtlchn. Buchhandel. Folge haben miisse. Das aber würde gleichbedeutend sein mit dem Ende einer freien politischen Betätigung und dem Beginn der bolsche wistischen Diktatur im Zcitungsivesen, Ein Schlitt weiter, und die Drucker stellten auch keine Bücher mehr her, die Ihnen nicht paßten. Selbst dem »Vorwärts«, dem Hauptorgan der RehrhcltSsozialdcmo- kraten, geht di« Anmaßung der Elbcrfelder Buchdrucker zu weit. Ihm erscheint das eingeschlagene Verfahren nicht billigenswert. Der Kampf auch gegen die unsaubersten reaktionären Literaturerzeugnisse könne wirksam nur geführt werden auf geistigem Boden durch Widerlegung ihres Inhalts und Aufklärung der Massen. »Den Setzer, der einen Artikel setzt, den Drucker, der ihn druckt, trisft keine moralische Ver antwortung für seinen Inhalt.« Der »Vorwärts» sagt dann weiter, daß cs den organisierten Buchdruckereiarbcitern ini allgemeinen sern- liegt, eine Zensur über die von ihnen hergcstellten Druckerzeugnisse ausüben zu wollen. Bei der ganzen Krage handle es sich um ein Prinzip, das keine Durchbrechung vertrüge, auch nicht »Auswüchsen« gegenüber, weil niemand bestimmen könne, wo Auswüchse anfangen und wo sie endigen. Wer Geistesfreihcit fordere, müsse auch seinem Gegner Freiheit geben. Wie gemeldet wird, ist in der vorstehenden Angelegenheit in zwischen eine Verständigung erfolgt und der Konflikt nunmehr bei- gelegt, E, Briesmarke», die nur auf Postkarten gelten, nicht aber auf Briefen Drucksachen nsw,, wird es vom 1, September an geben. Die Post hat bckannilich die Marken zu 2, W, 3 und 7)4 Pfennig vom 1, September an für ungültig erklärt. Man hatte es aber nicht bedacht, daß die Post sowohl wie einzelne Geschäftsleute noch Postkarten mit eingedrucktem Wertstempel zu 711 Pfennig usw, besitzen, die man mit den für ungültig erklärten Marken ergänzen muß, wen» man di« Karten nicht wertlos machen will. Es wurde deshalb «»gekündigt, daß Postkarten mit eingedruckten Marken zu 71< Pfennig usw, mit Ergänzungsfreimarken der für ungültig erklärten Berte auch nach dem 31, August unbean standet befördert werden. Auch die Postanstalten sind soeben in diesem Sinne angewiesen worden. Ja sogar die Besitzer von Postkarten zu 7)4 Pfennig erhalten die für ungültig erklärte» Wertzeichen noch nach dem 1, September, um ihre Karten ergänzen zu können. Auf Bliese, Drucksachen, Geschäftspapiere usw, darf man diese Marken nicht kleben. Die Postanstalten sind ferner jetzt ebenfalls angewiesen worden, die in den Hände» der Verbraucher noch besindlichen Wertzeichen zu 2, 2^, 3 und 7il Pfennig noch bis zum 18, September gegen gültige Postwert zeichen umzutauschen. Steuererklärungen zur Luxussteuer, — Das Reichs fl nanz- m in ist«riu m teilt mit: In den Kreisen der lUMsstcncrpflichligcn Gewerbetreibenden scheint vielfach die irrige Auffassung verbreitet zu sein, daß die Frist zur Abgabe der Luxussteuererklärung erst mit dem 3V, September 1920 ablaufe. Dieser Tag bildet den Schluß der Steuer- «rklärnngsfrist für Las Reichsnotopscr, nicht aber auch für die Luxus- steuer. Die Luxusstcuererklärung war vielmehr, soweit nicht sür ein zelne Fälle eine Fristverlängerung besonders zugebilligt Ivar, bereits bis zum 1, September 1920 abzugeben, worauf in der Presse wieder holt hingewiesen worden ist. Wer diese Frist versäumt hat, wird gut tun, nunmehr umgehend die Erklärung nachzuholen, uni empfindliche Ord nungsstrafen und Steuerzuschläge zu vermeiden. Die baldige Erledi gung der erste» Luxusstelierveranlagung ist unbedingt erforderlich, weil mit dem 1, Oktober 1920 bereits die Frist zur Abgabe der zweiten Luxussteuererklärung für die Zeit vom 1, Juli bis znm 20, September 1920 beginnt. Briesjeninnigen aus Deutschland nach Elsaß-Lothringen werden trotz aller Erinnerungen immer noch täglich zu Tausenden unrichtig nach den Gebührensätzen des inneren deutschen Verkehrs frcigemacht. Dadurch verzögert sich nicht nur die Beförderung der Sendungen, son dern cs entstehen auch Ungclegenheiten für die Empfänger, die neben der fehlenden Gebühr Zuschläge zu entrichten haben. Es wird deshalb erneut daraus hingewiesen, daß Briefsendungen nach Elsaß-Lothringen jetzt nach den Gebührensätzen des Weltpostvereins frcigemacht werden müssen. Auch dürfen behördliche Sendungen nach Elsaß-Lothringen nicht mit Dienstmarken freigemacht werden, weil die französische Post verwaltung Sendungen mit Dienstmarken als nicht freigemacht be handelt. Zum Streik im Wiener Buchhandel hat der Arbeitgeberverband der Wiener Buch-, Kmist- und Musikalienhändler der Presse folgende Auf klärung gegeben: »Seit Ende 1919 besteht im Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhandcl ein Kollektivvertrag, Seit damals sind die Bezüge unsrer Angestellten bereits zweimal wesentlich erhöht worden, zuletzt die im Februar gewährte monatliche WirtschaftSbcihilse um 120 Pro zent, Unser Vertrag läuft noch ungekündigt weiter. Trotzdem ver handeln wir seit drei Monaten über neue Zugeständnisse und haben seit 1. Juni Vorschüsse auf diese dritte Erhöhung allsgezählt. Die Angestellten verlangen in einem neuen Vertragsentwurf außer an dern Vorteilen eine durchschnittliche lAprozcntige Erhöhung der Mai- bezllge. Durch die kritische Lage des Gesamtbuchhandels waren diese Wünsche unannehmbar, und wir boten dagegen eine etwa Mprozen- tige Erhöhung, Diese wurde von den Angestellten zurllckgewiesen. Trotzdem wir zu weiteren Verhandlungen bereit waren, ist von der Gehilfenschaft der allgemeine Streik beschlossen worden. Wenn die Arbeitnehmer unter anderem behaupten, daß verheiratete Angestellte mit vierzigjähriger Dienstzeit noch heute Monatsgehalte von 1190 I( als Gesamtbezüge beziehen, so ist bas absolut unwahr, da laut Vertrag ein Gehilse schon nach sechs Jahren mindestens ein monatliches Ge samteinkommen von 1700 L hat. Tatsächlich bekommt ein solcher An gestellter in allen uns bekannten Fällen weit mehr als diesen vorge» schrieben«» Mindestsatz.» (Neues Wiener Tagblatt,) Ein internationaler Kongreß sür Wittcrungstunde wird am 28., 29, und 30, September 1920 in Venedig stattfinden. Der Kongreß verfolgt den Zweck, Gelehrte »nd Meteorologen aus der ganzen Welt zu vereinigen, um die verschiedenen Kragen, die sich auf die Witterungs kunde beziehen, studieren und erörtern zu können. Sämtliche Mittei lungen und Erörterungen werden in französischer, englischer, italieni scher und deutscher Sprache gemacht und ausführlich oder kurz zusam- mengcfaßt in dem Kongreßprotokoll veröffentlicht. «Das Buch Notnagel«, (Urteil des Obcrlandcsgerlchis Eclle vom 27, April 1920, Nachdruck verboten.) — Ein edles Machwerk scheint nach folgender Entscheidung des Oberlanbesgcrichts Celle »Das 1, Buch Notnagel oder: einer für alle — alle für einen« zu sein. Die Firma R, in Hannover, die dieses Buch verlegte, hatte sich von dem Kaufmann A, in Nürnberg 1200 ,// für die Berechtigung zahlen las sen, dies Buch zu vertreiben. Kurze Zeit nachher forderte A, durch Klage diese Summe von der Firma in Hannover zurück, weil er durch Irrtum und Betrug zu ihrer Zahlung veranlaßt sei. Das OberlandeS- gericht Celle, daS der Klage zusprach, beurteilt das Buch folgender maßen: »Das Buch stellt sich, auch nachdem in einem Neudruck die gröblichsten Sprachfehler ausgemerzt sind, als eine Aneinanderreihung der leersten Gemeinplätze dar, die mit stümperhafter Salbung vorge tragen werden. Von irgend welchem Werte des Buches als eines Schriftwerkes kann unter keinen erdenkbaren Umständen die Rede sein. Der Versuch, das Erzeugnis auch dem nnentwickelten Leser als geistige Nahrung darzubietcn, wäre als ein Unterfangen von seltener Dumm- drelstigkeit zu bezeichnen. Es handelt sich hier aber nicht nur um einen verunglückten schriftstellerischen Versuch, sondern um einen großange- legten dreisten Schwindel, weil die Käufer durch die Vorspiegelung eines von der Beschaffung des Buches zu erwartenden unmittelbaren Nutzens «»gelockt wurden, für das 129 Seiten umfassende Machwerk den antzcrordentlich hochbcmcssenen Preis von 6 80 -s zu zahlen. Dem Käufer werde Rat und Hilfe versprochen, der aber nur in der Mitteilung besonders zu bezahlender wertloser Rezepte Ilslv, bestehe.« (Aktenzeichen 2 v 14/20.) ^ Keine Eilisuhrerlaubnis für Bücher usw, »ölig bei Sendungen nach der Tschecho-Slowakel, — Den Paketsendungeu nach der Tschechow Slowakei muß bis ans weiteres wieder eine von dem tschechoslowaki schen Bureau für den Außenhandel ausgestellte Elnfuhrerlaubnis bei- gcfügt sein. Nur bei Büchern, Mustkallen und Druck sachen kann von der Beifügung einer Einfuhrer- lanbnis abgesehen werden. Sprechfaul. Vorsicht bei Nachnahmesendungen. Am 21. August dieses Jahres teilte mir mein Postbote mit, daß auf der Post eine Nachnahme von .// 13.85 von einer Firma Schmidt lagere. Da ich eine Nachnahmesendung von der Firma Eisenfchmidt, Berlin, erwartete, glaubte ich, daß es sich um diese Sendung handle und löste sic ein. Die Sendung war aber von der Firma C. Schmied, Berlin, und enthielt 9 Exemplare: Schade, Wir brauchen den Kaiser. Da ich eine Bestellung auf diese Broschüre nicht anfge- geben hatte, teilte ich der Firma C. Schmied sofort mit, daß ich für die nicht bestellte Broschüre keine Verwendung hätte und um Rückzahlung des Nachiiahmc-Betraaes ersuchen müsse. Darauf erhielt ich von der Firma die Nachricht, daß ich durch die Annahme der Sendung eine Berechtigung zur Rücksendung nicht hätte, 1057