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^ 139, 20. Juni 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7313 ohne daß eine durch die andere ersetzt werden könne. Da aus diesen Gründen und insbesondere auch durch Gutachten von Sachverständigen objektiv festgestellt sei, daß die Eisen zeitung ein Konkurrenzunternehmen der Schlosserzeitung nicht be deute, so bedürfe es auch keiner E.inzelausführungen des Klägers, die Tatsache einer vorhandenen Konkurrenz zu beweisen; vor allem sei belanglos, daß Artikel direkt aus der Schlosser zeitung in die Elsenzeitung übernommen worden seien. Die Verurteilung zu einer Konventionalstrafe setze nach preußischem Landrechte außerdem ein Verschulden voraus, das könne aber nicht angenommen werden, wenn die Gutachter über einstimmend schon objektiv jede Konkurrenz verneinten. — In der Revision vor dem Reichsgerichte behauptete der Kläger, der Vorderrichter habe sich die Entscheidung über die Rechts frage, ob Konkurrenz vorliege, durch die Entscheidung von Sach verständigen entgleiten lassen. Die Ansicht sei ganz verfehlt, Konkurrenzunternehmungen nur dann als vorliegend zu erachten, wenn Identität beider Zeitschriften anzunehmen sei, d. h. ohne daß eine durch die andere ersetzt werden könne. Prozessual habe der Vorderrichter gefehlt, wenn er sich über die Einzelausfüh- rungen des Klägers, daß tatsächlich eine Konkurrenz vorliege, hinweggesetzt und nur die Gutachten von Sachverständigen ge wertet habe. Der Beklagte führte aus, der Vorderrichter habe sich mit Recht nur auf die Gutachten von Sachverständigen ver lassen dürfen. Beachtlich dabei sei, daß die gerichtsseitig gehörten Sachverständigen sich ausnahmslos zu der Ansicht des Professors vr. Ad.^Koch in Heidelberg und des Privatdozenten Meißner in Darmstadt bekannt hätten, die, Inhaber der neubegründeten Lehr stühle für Presse, als Kapazitäten auf dem Gebiete des Zeitungs gewerbes gälten. Letzterer habe in Privatgutachten ausgeführt, daß der Begriff der Konkurrenz nach der Übung im Zeitungs gewerbe eng ausgelegt werde, daß erforderlich sei, daß Zweck und Ziel einer konkurrierenden Zeitung sich gegen die Existenz der anderen richte. Dabei sei der Charakter einer Zeitschrift lediglich durch ihren redaktionellen Teil bestimmt, denn dieser schaffe den Leserkreis, der seinerseits erst wieder für den Jnserentenkreis maßgebend sei. Das Reichsgericht wies die Revision des Klägers zurück. Das Kammergericht habe sich ohne Bedenken den ausführlichen und übereinstimmenden Gutachten der Sach verständigen anschließen dürfen, zumal seine eigenen Rechtsaus führungen sich mit denselben deckten. Es sei daher weder materiell, noch prozessual eine Rechtsverletzung vorhanden gewesen. (Urt. d. R.-G. v. 15. VI. 10.) Untersagung der Führung einer Firma. — In bezug auf die in Nr. 46 des Börsenblattes vom 26. Februar d. I. unter der Spitzmarke »Unfug« erschienene Sprechsaal-Notiz wird uns mit geteilt, daß in der Prozeßsache der Verlagsbuchhandlung »Styria« in Graz, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Hille- brand in Leipzig, gegen Waldemar Nowatius in Fa. »Styria- Verlag« in Königshütte, O.-S., letzterer verurteilt wurde, die Führung dieser Firma im geschäftlichen Verkehre zu unterlassen. Lehrmittel-Ausstellung. — Aus Anlaß der Tagung der oberfränkischen Kreislehrer-Versammlung findet in Marktred Witz eine Ausstellung von Büchern, Lehrmitteln und Kunst blättern statt. Verleger, die ihre Artikel dort auszustellen wünschen, erhalten Auskunft durch die Filiale der Buchhandlung G. Köhler (Wunsiedel) in Marktredwitz. (Vgl. die Anzeige auf Seite 7349 dieser Nummer.) Keller «8- Reiner in Berlin. — Eine der renommiertesten Berliner Kunsthandlungen, die Firma Keller L Reiner in der Potsdamer Straße 118b, ist in Zahlungsschwierigkeiten geraten, so daß sie sich veranlaßt sah, Verhandlungen wegen Herbeiführung eines Vergleichs mit den Gläubigern einzuleiten. Es ist bereits in Aussicht genommen, die Firma zum Zwecke der Sanierung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzu wandeln. — Zu der Angelegenheit, die namentlich in Berliner Kunstkreisen berechtigtes Aufsehen erregen dürfte, meldet der »Berliner Lokal-Anzeiger« vom 16. Juli noch folgende Einzel heiten: Die Firma Keller L Reiner wurde vor 13 Jahren in Berlin gegründet; sie unterhielt lange Jahre ihre Verkaufsräume und Salons im Hause Potsdamer Straße 121a, von wo sie Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Oktober vorigen Jahres nach dem Hause 118b derselben Straße übersiedelte. Hier hatte sie ein ganzes Haus inne, das für die Zwecke der Kunsthandlung eigens umgebaut und neu eingerichtet worden war. Ein großer Ausstellungs saal, in dem vergangenen Winter die Münchener Mario netten spielten, gab dem Ganzen einen vornehmen, weitstädtischen Charakter. Erste Finanz- und Künstlerkreise verkehrten in den Salons der Firma, die nach dem Ausscheiden des Herrn Reiner in das Alleineigentum des Herrn Martin Keller übergegangen war. Um so mehr überrascht jetzt die Nachricht, daß finanzielle Schwierigkeiten sehr ernsthafter Natur eingetreten sind. Nach dem »Konfektionär« ist die Firma jetzt an ihre Gläubiger zwecks Anbah nung eines außergerichtlichen Arrangements herangetreten. Um den finanziellen Schwierigkeiten ein Ende zu bereiten und die Fort führung des Unternehmens zu ermöglichen, beabsichtigt nun ein Konsortium von Geldgebern, die Firma in eine G. m. b. H. unter Zuführung neuer Betriebsmittel umzuwandeln. Dieses Konsortium will den zahlreichen Warengläubigern einen Vergleichsvorschlag auf der Basis von 25 vom Hundert anbieten. Nach den bisherigen Berechnungen sind Forderungen und Wechsel verbindlichkeiten in sehr erheblichem Umfange — annähernd eine Million Mark — fällig. Im Falle eine Zwangsverkaufs beim Konkurse dürften die vornehmlich aus dem Inventar und kunst gewerblichen Waren bestehenden Aktiven keine günstige Quote ergeben. Die äußere Veranlassung der jetzt eingetretenen finanziellen Schwierigkeiten dürfte im wesentlichen auf schlechte Konjunktur und damit im Zusammenhang stehenden geminderten Geschäftsgang zurückzuführen sein. * Postscheckkonto. (Vgl. Nr. 60, 62, 64, 65, 56, 58, 59, 61, 68, 73, 81, 88, 90, 91, 92 d. Bl.) — Weiter gemeldetes Postscheckkonto: Firma: Postscheckamt: Konto-Nr.: A. Marcus und E. Weber's Verlag, Bonn Köln 8032 durch das Konto von Herrn vr. jur. Albert ^ Ahn, Köln. Ausstellung kaufmännischer Drucksachen. — Über Ge schmacksbildung des Kaufmanns hatte im Oktober und No vember v. I. der Deutsche Verband für das kaufmännische Unter richtswesen in Verbindung mit bem Deutschen Werkbund in der Aula der Handelshochschule Berlin eine Reihe von Vorträgen ver anstaltet. Als eine Ergänzung hierzu ist eine kleine Ausstellung kunstgewerblicher graphischer Arbeiten auf dem Gebiete kauf männischer Drucksachen, Etikettierungen, Verpackungen usw. anzu sehen, die neuerdings in der Handelshochschule Berlin, und zwar im Arbeitszimmer der Studierenden untergebracht ist. Da sehen wir an den Wänden in fortlaufenden Rahmen: Geschäfts briefbogen, Rechnungsformulare, Prospektumschläge, Etiketts, Zeitungsinserate usw., ferner in Schränken: etikettierte Flaschen, Gläser und Dosen, Verpackungen usw. Die Ausstellungsgegen stände werden von dem Deutschen Werkbund in München und dem Deutschen Museum für Kunst in Handel und Gewerbe in Hagen i. W. der Handelshochschule zur Verfügung gestellt und in jedem Semester ausgewechselt. Promotionsrecht zum vr. rusck. vst. — Die »Münchener Neuesten Nachrichten« melden: Der Prinzregent hat der Tier ärztlichen Hochschule in München das Promotionsrecht zur Er langung der Würde eines vr. weck. vst. verliehen. * Neue Bücher, Kataloge ustt». für Buchhändler: 1910, Nr. 6. 8". 16 8. 718 Nrn. Nilano, Via. 8o1ktzrino 18, stress 32 L. 8". 57 8. 1609 Nrn. VtziprüT. X. 3abrA. Nr. 6 (123) 3uni 1910. 8". 8. 101—120. Nr. 1031—1261. 948