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Mittler L Sohn in Berlin ferner: Rauchsuß, üb. den Schiffswiderstand. 8. * 1. — Raven, v., die Stations- n. Divisionsbefchlc der Nordsee bis einschließlich Jan. 1880 zusammengestellt zn e. Instruktion. 8. * 2. 80 Stolze, W., Lehrbuch der deutschen Stenographie. 2. u. 3. Thl. 8. * 3. - Inhalt: S. Schlüssel zu den Ausgaben in W. Stolze's Anleitung zur deutschen Stenographie. I I. Ausl. - 1. —. ». Auisührlichcr Lehrgang der deutschen Steno graphic. Für den Selbstunterricht bearb. 7. Ausl. 'S. —. Masse in Berit». ff Lntnlox, ottioisllsr, äsr interng.tiona.Ion Disobsrsi-^.usstsIInvK r.n Ssrlin 1880. 8. ** 1. 50 Schulthcsi in Zürich. lit'Itn-LaeljonI'nrx, U., enxlisoüss Dsssbueb, t. alle Ltntsn ä. Ilntsr- rieüts dereeünet. diene ^.uti. 8. * 2. 40 ItrellinKS,', II., Nie OrnnclxiiKe 6er trg.nx08i8elrenlntera.tur- u. ftpraek- Kssebiobts. 3. ^.ntl. 8. * 1. 20 Ulibsslisi', 4. .11., inetlroeiiseli Ksoränets LobrsibübunKSn. 2 Hallten. 4. L * 2. 20 — 2. theorctisch-praktischerLehrgang zu e. naturgemäßen Schreibunterricht! s. Schule u. Haus. 8. 1. 50 ^ XiKKsIvr, 4-, Ouiäs xour Iss exereiees äs K^mrnnsticzus avee lg, barrs ^ äs ksr. ä'rgäuetion äs II. 6olia.t. 8. * 1. 80 Seidel Sc Sohn in Wien. liriinnei', lll. v., ül>. äis ^nvsnärinK ä. Intuntsris-Lputens n. äis in. äsmsslbsn nnsrrrkäbr. üäobt. LsksstiKKN. vorn Ltanäpunbts ä. Inkuntsris-Okiioisrs. 2. rlnll. 8. ' 2. 80 Seidel ü Sohn in Wien ferner: Kadetenschulen, die k. k. Ausnahmsbedingungen u. Organisation. 8. * —. 40 siircülluintnsi', 4., äis (Irnnälinisn äsr tVeürfrNKS u. Dsni^ Tdorans öuolrls's ^.nsolraaunK vorn LrisKS. Vortrag. 8. * —. 80 1'Iixr, N., Iglrtilr. 2. Lä. Dis tlsteetitsevsiss ns-vli IVattsugatt^n. u. Oertlielilrsitsn. 8. * 7. 20 Springer in Berlin. ff Anleitung zur Führung d. Flächenregisters. 4. * —. 40 ff — zur Führung d. Taxations-Notizenbuchs. 4. ** —. 50 ff Anweisung zur Anlegung u. Führung d. Controlbuchs vom 6. Juni 1875. 4. ° . 60 Kummer, P., der Führer in der Mooskunde. Anleitung zum leichten u. sicheren method. Bestimmen der deutschen Moose. 2. Ausl. 8. * 3. 60 11., blrtrg.Kstg.tsln ff. äis Kister. 8. * 3. 60 Wcstcrmcier, G., Leitfaden f. daS preußische Jäger- u. Förster-Examen. 3. Ausl. 8. * 5. —; geb. * 6. — Wicgandt, Hempel L Parey in Berlin. Krasst, G., Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher u. prak tischer Grundlage. 1. Bd. Die Ackerbaulehre. 3. Ausl. 8. * 4. — Wysj in Bern. Egger, I-, Uebungsbuch f. den geometrischen Unterricht an Sekundär schulen. 3. u. 4. Thl. 2. Aufl. 8. Cart. * 2. 50 sL- 3. II. Stereometrie. DI. Ebene Geometrie. * 1. —. — 4. Schlüssel * 1. 50. D.' isi, .1., Dsittgäsn k. äsn Dntsrriebt in äsr ^.lKsbrg gn Llittslscliulsn. 2. Tbl. 1. M. 8. * 2.10 Schnecbcrgcr, F., Gesänge f. den gemischten Chor. 8. * 1. — Nichtamtlicher Theil. Dir Schutzfrist des Urheberrechts an Schriftwerken. Eine Mahnung an die Verleger, für die Nachdrucker eine Warnung. Es sollte zwar allgemein bekannt sein, ist es aber keineswegs, daß das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken etc. vom 11. Juni 1870 die Dauer des ausschließlichen Rechtes des Urhebers keineswegs auf die Lebensdauer des Urhebers und fernere 30 Jahre nach dem Tode desselben sixirt, sondern die Frist ausdrücklich dahin erweitert, daß in diesen Zeitraum das Todesjahr des Verfassers, beziehungsweise das Kalenderjahr des ersten Erscheinens des Werkes oder der Uebersetzung nicht einzurechnen sei. Diese Bestimmung spricht das Gesetz in seinen tztz. 8. und 16. so klar und unzweideutig aus und ihr Inhalt ist von so weittragen der Bedeutung, daß man wohl meinen sollte, sie müsse allgemein bekannt sein; daß sdies aber nicht der Fall, beweist uns jedes Jahr mit seinen Nachdrucken, welche niemals gestattet, wohl aber stets strafrechtlich verfolgt werden würden, wenn die Herren Verleger (die es angeht, werden es wohl wissen!) eine Ahnung von dem tz. 16. des Gesetzes hätten. Der Schreiber dieser Zeilen selbst, dessen Stel lung bei mannigfachen literarischen und juristischen Kenntnissen auch die unbedingte Sicherheit in der für uns Buchhändler wichtigsten Gesetzeskunde erfordert, hat in diesem Punkt seine bisherige Un wissenheit zu beklagen, die den Nachdruck mehrerer von ihm ver legten Schriften vor der Zeit ungestraft geschehen ließ, eine Unter lassungssünde, die in Zukunft von ihm nicht wieder zu beklagen sein dürfte. Vergleiche Wächter, Autorrecht S. 155. Lit. D.; Dambach, Urheberrecht S. 123; Endemann, Urheberrecht S. 40 („durch diese Berechnungsweise erhält jede Schutzfrist noch eine gewisse Zu lage"); Mandry, Urheberrecht S. 325; Klostermann, geistiges Eigenthum S. 282 u. A. Erklärung. In der Erklärung vom 22. November v. I. hatten die Unter zeichneten ihre Bereitwilligkeit ausgedrückt, der bekannten Collectiv- erklärung der Leipziger Herren Verleger vom 15. desselben Monats beizutreten, wenn folgende, ihrer Ansicht nach unerläßliche Be dingungen der Erklärung zu Grunde gelegt würden: 1. Eine Garantie dafür, daß die Stellung der Commissionäre nicht zur Umgehung des Zweckes der Vereinigung gemißbraucht werden kann. 2. Die Einsetzung eines Ehrenrathes, welchem die Befugniß zu steht, gegen Zuwiderhandelnde Verleger und Commissionäre eine hohe, ohne gerichtliche Beitreibung sofort vollstreckbare Conventionalstrafe festzusetzen. Zu unserer großen Genugthuung haben die Leipziger Herren Commissionäre unterm 3. Februar d. I. (Börsenbl. Nr. 31) eine uns genügende Garantie ausgesprochen; es bleibt demnach nur die Einsetzung eines Ehrenrathes anzubahnen, um unsere Bedenken vollständig zu beseitigen. Die Einsetzung eines solchen Ehrenrathes kann nach unserer Meinung nur unter Mitwirkung der bestehenden drei Verleger vereine Leipzig, Berlin und Stuttgart geschehen. — Wir geben da her den geehrten Vorständen dieser Vereine ergebenst anheim, ihren Mitgliedern demnächst Gelegenheit zu bieten, die Einsetzung eines solchen Ehrenrathes an den genannten drei Centralpunkten zu erwägen und über diese wichtige Angelegenheit möglichst bald zu beschließen. Berlin, 20. April 1880. F. Berggold. Besser'sche Buchh. (W. Hertz). Gebr. Borntraeger. Julius Engelmann. Th. Ehr. Fr. Enslin. Ernst L Korn. R. Gaertner. Gutmann'sche Buchh. (O. Enslin). I. Guttentag. Hände- L Spener'sche Buchh. (F. Weidling). G. Hempel. A. Hofmann L Co. G. Langenscheidt'sche Verlagsh. H. I. Mei- dinger. G. W. F. Müller. Nicolaische Verlagsh. (R. Stricker). Gebr. Paetel. Alv. Prausnitz. E. H. Schroeder. Fr. Schulze. Julius Springer. Stnhr'sche Buchh. (S. Gerstmann). Teschner L Rosenhauer. Weidmannsche Buchh. Wiegandt, Hempel L Parey. (Später eingehende Zustimmungen werden nachträglich veröffentlicht.)