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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für oas Börsenblatt find an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum deS BörsrndrreinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Dienstag den 26. März. 1872. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir die Geschäftsordnung für die Buchhändlermesse zur Kcnntniß, wie solche nach dem Beschlüsse der Cantate-Versammlung vom Jahre 1866 bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börscnvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostcrmeß - Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammenkünfte anbcraumt, spätestens am Donnerstag Vormittag vor Cantate, 2) Die Mitglieder des Rcchnungsausschusscs haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichtcn, daß ihre Kon ferenzen am Sonnabend Vormittag ihren Anfang nehmen können; Nachmittags sollen diejenigen der übrigen Ausschüsse folgen. Es werden an die Ausschußmitglicder mindestens 14 Tage vorher besondere Einladungen von Seiten des Börsen- archivariats ergehen; wer am Erscheinen verhindert sein sollte, hat das Archivariat bis Mittwoch vor Cantate davon in Kcnntniß zu setzen. 3) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittags V-9 Uhr statt; wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen; unentschuldigt Ausblcibende verfallen in eine Geld buße von 1 Thaler. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzufinden, derart daß womöglich noch vor dem Schluß der Versammlung sämmtliche Namen der Neugewählten, jedenfalls aber das neue Vorstandsmitglied und sein Stellvertreter proclamirt werden können. 4) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet; erst Montag nach Cantate, den 29. April beginnt das Abrechnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschloffen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Herren Kommissionäre sich an diesen Tagesstunden gefälligst auf der Börse zur Abrechnung cinzufinden. Die auswärtigen Sortimenlshandlungen werden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingewiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslisten, genau bis zu den ihnen von ihren Herren Commissionären bczeichneten Tagen besorgt zu sein, um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für Fremde abrechnen und Gelvcr in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Commis- sionär bescheinigt, beim Archivar (während der Messe im Börsengebäude anwesend) einznrcichen; davon wird das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere aber zu den Acten genommen. 6) Nur Börsenmitglieder sind berechtigt, Geschäfte ans der Börse zu besorgen. 7) Bei den Mcßzahlungen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassen-An- weisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstcllcn in Leipzig errichtet haben. Berlin, Bonn und Leipzig, den 23. März 1872. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Äuchhitndter. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. Reununddreihigster Jahrgang. 153