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// MeOmMeBiMaM Nr. 48. Leipzig, Montag den 28. Februar 1916. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Der Deutsche Verlegerverein hat am 22. Februar 1916 in seinen „Mitteilungen» eine Erklärung zur Ostermeß-Abrechnung 1916 veröffentlicht, die am Schlutz dieser Bekanntmachung abgedruckt ist. Der Unterzeichnete Vorstand hat bereits im Vorjahre zusammen mit der damaligen Erklärung des Vorstandes des Deutschen Verlegervereins zu den Ostermeß-Abrechnungsarbeiten 1915 (Börsenblatt Nr. 54) bekanntgegeben, daß er in die Rechtsverhältnisse zwischen Verlag und Sortiment nicht eingreifen könne, weil die Rechtsordnung auch während der Kriegszeit gelte. Wie 1915, so empfiehlt der Verlegerverein auch für die bevorstehende Abrechnung seinen Mitgliedern da, wo es wirklich not tut, den bedrängten Berufsgenossen so weit entgegen;»- kommen, als es in ihren Kräften steht, und gibt in Anlehnung an seinen vorjährigen Standpunkt allgemeine Leitsätze, die aus der »Erklärung« im einzelnen ersichtlich sind. Nach wie vor leidet das Sortiment unter den Folge» des Krieges, aber auch der Verlag ist von ihnen hart betroffen; darum ist es dankbar zu begrüßen, daß er dem Sortiment wiederum in angemessener Weise entgegenkommen will und damit die gemeinsamen beruflichen Interessen wahrnimmt. Mit dem Vorstand des Deutschen Verlegervereins nehmen auch wir an, daß die Ostermeßabrechnung I9l6 leichter sein wird als die von 1915, auch läßt sich nicht verkennen, daß die Lage des deutschen Buchhandels gegen die vor einem Jahre eine Besserung erfahren hat. Wir dürfen daraus die Hoffnung schöpfen, daß die Ostermeß-Abrechnung 1917 sich wieder in der üblichen Weise vollziehen wird. Leipzig, am 28. Februar 1916. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Erklärung. Wie im vergangenen Jahre, so sind auch in diesem Jahre Wünsche an die Verleger gerichtet worden, bei der Ostermeßabrechnung dem Sortiment entgegenzukommen und die Abrechnungsfrist zu verlängern oder um ein Jahr zu ver schieben. Auch erscheinen seit Mitte Januar d. I. im Börsenblatt Anzeigen, in denen von einzelnen Firmen bekannt gemacht wird, daß ihnen eine Ostermeßabrechnung in diesem Jahre nicht möglich sei. Es wird vom Deutschen Verlegerverein darauf hingewiesen, daß die Gründe, die für die Schwierigkeit oder gar Unmöglichkeit der Ostermeßabrechnung angeführt werden, für den Verlag genau so viel Geltung haben wie für das Sortiment. Deshalb mußten die vom Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine an den Deutschen Verlegerverein gerichteten Vorschläge: 1. In der Ostermesse 1916 werden nur die festen Bezüge des Rechnungsjahres 1915 verrechnet und bezahlt! 2. Der Verleger möge eine Remittenden-Faktur lediglich über diejenigen Artikel senden, die er unter allen Umständen zurück zu haben wünscht! 3. Alle übrigen Lieserungen des Jahres 1915 gelten als Disponenda und sind erst zur Ostermesse 1917 zu verrechne»! abschlägig beschieden werden, und zwar mit folgender Begründung: Auch im Verlag ist Mangel an Personal, und in vielen Fällen ist auch eine Knappheit der Mittel sestzustellen. Die vom Verband gewünschte Abrechnungsart bedeutet für den Verleger nicht nur finanziell, sondern auch der Arbeit nach eine große Belastung. Die Verleger haben im Vertrauen darauf, daß sie zur gewohnten Zeit ihre Abrechnung und ihr Geld erhalten, das ganze Jahr in Kommission geliefert und die Kommissions-Sendungen, wie üblich, mit den festen Sendungen 217