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Nr. 92 (N. 46). Leipzig, Dienstag den 22. April 1930. 97. Jahrgang. RedMwmüer TÄ Bekanntmachung. Die festlichen Veranstaltungen anläßlich der Hauptversamm lung des Börsenvereins, Kantate 1930, umfassen das nach stehende Programm. Eine besondere Einladung ist den Mit gliedern bereits zugegangen. Begrüßungsabend im Buchhändlerhaus, Kantate- Sonnabend, den 17. Mai 1930, gegeben vom Verein der Buchhändler zu Leipzig, in sämtlichen Sälen des Buchhändler hauses. Eingang Portal III. Beginn X8 Uhr. Jeder Teil nehmer ist zu einem einfachen Abendbrot mit Bier gebeten. An zug beliebig. Frühstück während der Hauptversammlung, Kantate- Sonntag, den 18. Mai 1930, etwa 1 Uhr mittags. Es wird geboten: Fleischbrühe und belegtes Brot. Preis 1.— Mk. ein schließlich Bedienung. Festmahl im Buchhändlerhaus, Kantate-Sonntag, den 18. Mai 1930, abends 7 Uhr, nur für Mitglieder des Börsen vereins und vom Vorstand geladene Gäste, ferner für Prokuristen und Geschäftsleiter von auswärtigen und Leipziger Mitglieder firmen. Eingang Portal III. Gesellschaftsanzug. Preis des trockenen Gedeckes 6.50 MI. einschließlich Bedienungsgeld. Wünsche für die Tischordnung nimmt die Geschäftsstelle des Bör senvereins bis spätestens 3. Mai entgegen. Die Herren, die bis zum 3. Mai keine Wünsche übermittelt haben, erhalten den Platz vom Festausschuß zugewiesen. Die Erledigung der Anmeldungen geschieht nach der Reihenfolge des Eingangs. Dies gilt beson ders für die Placierung an den einzelnen Tischen. Zu spät eingehende Wünsche müssen ausnahmslos abgelehnt werden. Eine Platzanweisung wird jedem Teilnehmer in der Garderobe ausgchändigt. Die Zusicherung eines Platzes, auch wenn er durch Kommissionär oder einen Verein an geschlossener Tafel belegt -werden soll, ist nur gewährleistet, wenn der a-usgefüllte Berlangzettel vorliegt. Während des Festessens Verteilung der zu Kantate gestif teten und mit dem Festausschuß verabredeten Festgaben. Festvorstellung im Alten Theater, Kantate-Montag, den 19. Mai, abends 7X Uhr, offen für Mitglieder, deren Mit arbeiter, Damen und Gäste. Herren dunkler Anzug. Die Ge staltung des Bukama erschien dem Festausschuß in den Zeiten unfreundlicher Wirtschaftslage besonders schwierig. Er glaubt durch Darbietung eines lustigen Spiels zum ermunternden Ab schluß der Kantate 1930 beizutragen. Es gelangt zur Erstauf führung: Die Sache, die sich Liebe nennt. Eine Ko mödie von Edwin Burk e. Eintrittskarten, einschließlich Steuer, je nach der Platz gattung 4.— Mk-, 3.— Mk. und 1.— Mk. Ferner eine be schränkte Anzahl zu 5.— Mk. nur für Mitglieder des Börsen- vercins und deren Damen. Zuteilung der einzelnen Platz gattungen nach Maßgabe der vorhandenen Anzahl muß Vor behalten bleiben. Bestellungen auf sämtliche Gutscheine bzw. Eintritts karten sind möglichst sofort, spätestens bis 3. Mai 1930 unter Be nutzung des der Einladung beigefügten Bestellzettelheftes an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu richten. Später eingehende Anmeldungen können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden, sodaß bei zu später oder ungenügender Anmeldung nicht auf Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen gerechnet werden kann. Sämtliche Bestellungen auf Gutscheine und Teilnehmer karten sind eigenhändig mit dem Namen des bestellenden Börsen- Vereins-Mitgliedes zu unterzeichnen. Die bestellten Gutscheine und Eintrittskarten werden ab 10. Mai bar über Leipzig zugeftellt oder können am Sonnabend, dem 17. Mai vormittags, in der Geschäftsstelle gegen bar ent nommen werden. Leipzig, den 22. April 1930. Der Festausschuß des Bärsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Walther Klinkhardt. Arndt Wiegand t. vr. Julius Hachm elfter. Sprachsünden und Derlegerkunst. Bon Robert Voigtländer. Im Börsenblatt (Nr. 79) hat ein Verleger die Frage getan, wie weit er das Recht habe, vom Verfasser die Genehmigung zur Beseitigungvon Sprachsünden zu erlangen. Die Schriftleitung des Börsenblattes hat die Freundlichkeit gehabt, mich zur Äußerung auf diese Frage besonders einzuladen. Nun ist zwar erstens die richtige Antwort von der Schriftleitung selbst schon kurz erteilt: daß der Verleger Änderungen beim Ver fasser nur anregen könne; und zweitens ist bereits der 8 13 VG. in Voigtländer und Fuchs, Kommentar zum Urheber- und Verlagsrecht*) auf vier vollen Seiten erläutert. Das könnte eigentlich genügen. Aber da der Stoff wirklich ziemlich tief gründig ist, so kann ich ja noch etwas darüber plaudern. Das Gesetz bestimmt, daß der Verleger Änderungen am Werke des Verfassers vornehmen dürfe, die dieser »nach Treu und Glauben« nicht verweigern könne. Also etwa Berichtigung der Zeichensetzung, Komma wohin es gehört usw.? Gewöhnlich ja. Wenn nun aber ein Schriftsteller vom Range Rudolf G. Bindings oder auch ein anderer bewußt und bestimmt eine eigenartige Zeichensetzung haben will, so bleibt's dabei. Weiter: Nach Treu und Glauben, sollte man meinen, kann der Verleger vom Verfasser einwandfreies Deutsch verlangen. Darf er also Änderungen begehren oder selbst vornehmen, wenn der Verfasser geschrieben hat, was einst der treffliche Gustav Wust mann grob und ehrlich »Sprachdummheiten« genannt hat? Ja ja, wenn die betreffende Sünde im »Wustmann« steht oder gar eine Sünde gegen die heilige Grammatik, also gewisser maßen anerkannte Sünde ist, dann — vielleicht! Aber wie, wenn ein neuer Goethe wieder schriebe: Was soll all der Schmerz und Lust? Kann dann der Verleger entscheiden, es müsse heißen: Was soll all der Schmerz, d i e Lust? Oder könnte er diesem neuen Goethe Vorhalten, in Frankfurt und am Mittelrhein sagten wohl die Herren Hausknechte ->ge- *) Restauflage jetzt Verlag des Bärsenvereins, für Alt und Jung im Buchhandel für 3 Mark zu haben. 369