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gegenseitig verständigen, in unserem eigenen Hause die Dinge zu «rdnen, wenn wir durch gegenseitiges Verstehen und Nachgeben einen Mittelweg schassen. Die Basis, die der Herr Vertreter des Sorti ments gegeben hat, scheint nicht geeignet zu sein. Mt den heutigen Satzungen ist der Börsenvereinsvorstand nicht in der Lage, weiter zu arbeiten und der Mißhelligkeiten im Börsenverein Herr zu werden. Herr Gustav Kilpper (Stuttgart): Meine Herren, Herr Nitsch- Mllnn hat sich in längeren Aussührungen gegen das Vorgehen des Verlegervcreins gewandt. Nach dem, was ich gestern noch in einer Berliner Versammlung der schönwissenschaftlichen Verleger von Herrn vr. Paetel hörte, muß ich doch die Darlegungen des Herrn Nitschmann als etwas lückenhaft bezeichnen. Wer nur seine Aus sührungen anhörte, muß annehmen, das Ultimatum des Verleger- Vereins habe darin bestanden, daß sofort die Notstandsordnung abgebaut werden und für alle Neuerscheinungen seit 1. Januar 1920 der Teuerungszuschlag in Wegfall kommen sollte. Das war nicht der Fall; ausschlaggebend für die Haltung des Vcrlegervereins war vielmehr das Verlangen des Sortiments nach einem Mindest rabatt von 3S Prozent. Solange diese Forderung ausrecht erhalten wird, kann sich der Verlegerverein an weiteren Verhandlungen nicht beteiligen. Das wurde auch von Herrn vr. Paetel als das Hauptmotiv bezeichnet, weshalb der Verlegerverein sich von den Verhandlungen zurückzog. In diesem Punkt ist der Verlag völlig geschlossen. Auch die schönwissenschaftlichen Verleger sind sich darüber klar, daß die Festlegung eines Mindestrabatts in den Satzungen ein Weg ist, auf dem wir nicht wer ergehen können; denn wir haben erleben müssen, daß von allen Seiten Briese kommen, in denen 40—SO Prozent Rabatt verlangt werden. Herr Nitschmann hat erklärt: die 29 Verleger wollen den Bruch, aber er hat vergessen, zu sagen, mit wem sie den Bruch wollen. Sie wollen nicht den Bruch mit dem Sortiment oder mit dem Börsenverein, sondern nur mit einer Politik, die neben der Fest legung der Verkaufsbedingungen auch die Festlegung des Rabatts den Beschlüssen einer Hauptversammlung überläßt. Wir müssen aufhören mit der Reglementierung von oben und müssen etwas mehr dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Ter Börsenverein hat sich mehr aufpacken lassen, als Titanen zu tragen vermögen. Wir müssen aber mit den tatsächlichen Verhältnissen rechnen und uns klar weiden, daß wir eine Ordnung nur durchführen können, wenn sie von der übergroßen Mehrheit der Mitglieder getragen ist, denn der Vorstand des Börsenvereins ist nur in der Lage, solche Ordnungen durchzusührcn, die seine Mitglieder einhalten. Wir wollen hier über Schuld oder Nichtschuld nicht reden. Für einen Vorstand, der auf Selbstachtung hält, bleibt aber nichts anderes übrig als Rücktritt oder Aufhebung undurchführbarer Ordnungen. Ein Rücktritt kann nicht in Frage kommen, da wir einen besseren Vorstand als den jetzigen doch nicht finden, und selbst wenn wir ihn sänken, würde er sich sofort der gleichen unhaltbaren Lage gegenübersehen. Wir haben also keine andere Möglichkeit, als eine Ordnung abzuschafsen, die wir doch nicht durchführen können. Wenn der Börsenvereinsvorstand diesen Schritt tut, bNbt er nur konsequent in seiner Haltung insofern, als er ja selbst s. Zt. nicht die Initiative für die Schaffung der Notstandsordnung gegeben hat, sondern nur einem damals schon bestehenden Zustand die gesetzmäßige Form gab. Auch der 20pro- zentige Sortimenter-TeuerungSzuschlag war schon da, che die Er höhung der Notstandsordnung kam; der Vorstand hat auch hier nur einen bestehenden Zustand gesetzlich sanktioniert. Wenn er also heute den Antrag auf Aushebung der Notstandsordnung stellt, so tut er nur, was er in den Jahren 1918 und 1919 getan hat. Ich begrüße mit großer Freude den Vorschlag des Herrn Ge heimrat Siegismund; wir alle sind ihm aufrichtigen Dank schuldig für seine heutigen Ausführungen. Ich möchte Sie daher bitten, treten Sie aus den Boden dieser Richtlinien, und Sie werden wieder Frieden im Buchhandel haben. Herr Friedrich Steffen (Dortmund): Ich habe nur eine kurze Erklärung als Vertreter der Buchhändler-Vereinigung desRhcinisch- Wcstfäliichen Industriegebiets zu übergeben. Wir waren geradezu erschrocken, als wir die Bekanntmachung des Börsenveremsvor- standes im Bbl. Nr. 162 wegen des Abbaus der Notstands- vrdnung lasen, da nach unserer Meinung die Zeit für einen Preis abbau noch nicht gekommen war. Als wir später die Stellung- 1282 nähme des Verlegervereins kennen lernten, wurde uns die Be kanntmachung allerdings verständlich, und wir beschlossen, daß wir uns hinter den Börsenvereinsvorstand stellen wollten. Wir stehen somit in deutscher Treue zu unfern Führern und warten, bis sie uns bessere Wege zeigen werden. In unserer letzten Viertcl- jahrsversammlung wurde folgende Entschließung einstimmig an genommen: »Die zur Besprechung des Abbaues der Notstandsordnung auf den 30. August nach Bochum berufene außerordentliche Hauptversammlung der Buchhändlervereinigung des Rheinisch- Westfälischen Industriegebietes erblickt in der vom Vorstand des Börsenvcreins, mit Zustimmung der Vertreter des Sortiments, unterm 17. Juli erlassenen Bekanntmachung ein Entgegen kommen gegenüber den unerfüllbaren Forderungen des Vor standes des Deutschen Verlegervereins, das die alleräußerste Grenze erreicht. Trotz der noch fortgesetzt steigenden Unkosten, die selbst bei gesteigerten Umsätzen den kargen Gewinn des Sortiments immer mehr herabdrücksn, stellt sich die Versammlung geschlossen hinter den Vorstand des Börsenvereins, um ihrerseits den Ab bruch der Brücke zwischen Verlag und Sortiment nicht zu vollenden, die eine kleine Gruppe von Verlegern dom Einsturz bedenklich nahe gebracht hat. Der Entschluß, dieMaßnahmen desBörsenvereinsvorstandes zu billigen und zu stützen, wurde im Hinblick auf die unklaren wirtschaftlichen Verhältnisse nur schweren Herzens gefaßt, in der Hoffnung, dadurch den Börsenverein, die fast hundert Jahre alte, bewährte Arbeitsgemeinschaft des deutschen Buchhandels, unversehrt zu erhalten. Tie Versammlung beauftragt ihre nach Marburg fahrenden Abgeordneten, gegen das satzungs- und ordnungswidrige Vor gehen des Vorstandes des Deutschen Verlegervereins schärfsten Widerspruch zu erheben und gegen jede weitere Verschlechterung der Lage des Sortiments mit aller Entschiedenheit Stellung zu nehmen.» Ich überreiche dem Vorstande hiermit diese Entschließung. Vorsitzender Herr Walther Jäh (Halle): Ich halte es für meine Pflicht, Ihnen an dieser Stelle ein Schreiben des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler vorzulesen, der heute leider nicht hier vertreten ist. Der Brief lautet: »Am 10. August 1920 haben wir an den Börsenverein der Deutschen Buchhändler nachstehendes Schreiben gerichtet: Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, daß jüngst eine Versammlung von Wiener Sortimentern stattgefunden hat, die uns ersuchte, die von Ihnen vorgeschriebene neue, am 23. Juli l.J. publizierte Änderung der Notstandsordnung als für Österreich unannehmbar zu erklären. Die Verhältnisse liegen bei uns, wie es scheint, ganz anders wie im Deutschen Reiche, wenn man dort auf Grund derselben wirklich schon an einen Abbau der Preise denken kann — bei uns nimmt die Teuerung leider nur noch zu. Wir stehen vor der Aktivierung neuer Kommunalsteuern, die die Existenz unseres Standes überhaupt ernstlich bedrohen. Wir wissen nicht, ob wir unter den gegebenen Verhältnissen werden Weiterarbeiten können und sollen. Unsere Gehilfen verlangen eine Erhöhung ihrer Bezüge, wir selbst aber nähern uns dem Ende unserer Leistungsfähigkeit. Wir müssen zufrieden sein, Wenn wir unter diesen Verhältnissen bei dem 33>^prozentigen Teuerungszuschlag (20 Prozent eigentlicher Teuerungszuschlag und >3^ Prozent für Fracht- und Platzspelen) werden verbleiben können, was aber nach Inkrafttreten der neuen Steuern voll kommen unmöglich erscheint. Keine:falls können wir heute an eine Verringerung dieses Teuerungszuschlages denken. Wir setzen Sie hiervon mit der Bitte in Kenntnis, mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der Republik Österreich Ihre Bekanntmachung vom 17. Juli s,. o. nicht auf Österreich auszudehnen und auch offiziell zu erklären, daß bei Verkäufen an das Publikum in der Republik Österreich ein 33/z prozcntiger Teuerungszuschlag einzuhalten ist. Wir bitten die außerordentliche Versammlung in Marburg, dies zur Kenntnis zu nehmen und daß unsere Delegierten bc> der geplanten außerordentlichen Hauptversammlung des Börsen-