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1986 Nichtamtlicher Theil. 100, 30. April. L. M. Seidel dl Sohn in Wien. Brunner, M. Ritter Leitfaden f. den Unterricht im Festnngskriege. 5. Aufl. gr. 8°. * 5. — Lllmpfer, I ., Oieäer. 16°. * 2. 4V; Akd. * 3. 20 Lnaäelsäoikei', kt., Oxisoäeii aus äen Xärnpksn äsr lc. Ir. 1'rupxeu im .7. 1882. gr. 8°. * 2. 40 Vexäsr Llalkerg. .4. prlu-. v., üb. äis Lin- bsii aller Xratr. gr. 8°. * 5. — Tausch Ls Grosse in Halle. /eitseliiisl f. ldiaturrvissen-ebakien, brsg. v. D Brass, Ouoolcsr, pritscü etc. 4. pal§s. ^ 3. Bä. 1884. (6 Me.) 1. M. gr. 3°. pro oplt. * 16. —; einzeln ä * 3. — Voß' Sort. in Leipzig. lieitriige nur Lleuntniss cl. russisobsu Bsivbss u. äsr aogrsunenäeu I/äuäsr Asiens. 2. I'olgs. Lrsg. von O. v Nslmsrssn u. B. v. Lobrsnob. 7. Bä. gr. 8°. 8t. pstsrs- burg. * 4. 35 InNLlt. OdsrsioNt clor Liiugotdiors u. Vögoi äsr Lo1k-8aIbio8s1. Von I'lsslcs. 1. 1dl.: Läusstdisrs. Voß' Sort. in Leipzig ferner: Begännen. Al., Oonspsotus avium impsrii rossisi. Base. 1. gr. 4°. 8t. ^Petersburg. * 3. — Ilobtlingk, 0., Lansbrit- IVörterbueb in lrürxsrsr Fassung. 5. 1bI. 1. big. gr. 4°. 8t. Petersburg. * 4. 20 Bisälelii», 1I>., guslcsues rswar^nes oonoer- naut mss rsobsrcbss sur Iss oomstss. gr. 8°. Alosbau. * 1. — Oompte-renäu äs In oommission rmpöriale arobeologigus xour I'aunes 1881. Pol. m. Xilas. 8t. Petersburg. * 30. — Xsrelllssvrv, p. IV., russiscbs Oaläsonit- u. pinarit-Kristalle, gr. 4°. 8t. Petersburg. * —. 80 Xlll'i»in8li; , X., clie kossilsn pstroxoäeu am Ostabbange ä. Orals, gr. 4". In Oomin. * —. 80 Nöiuoires äs l'aoaäsmisimperiale ässsoiencss äs 8t.-petsrsbourg. 7. Feile. loms 31. blr. 16 st loms 32. dir. 1 st 2. gr. 4°. 8t.-pätersbourg. * 6. 30 ib XXXI, 16. * —. 80. — XXXII, 1. * —. 80. — 2. * 4. 70. Doß' Sort. in Leipzig ferner! 8oeoIoL', X., sur lg. huens äu I tz-ps äe In oombts äe 1858, V. gr. 8". Noslcau. * 1. — IVIIä, ll., Bestimmung ä. IVertbes äer 8iswens'8eben IViäerstanäs-Oinbsit in abso lutem elsotromagnstisoben Aluasse. gr. 4°. 8t. Petersburg. * 4. 70 N. v. Waldkenn in Wien. 4 Soll u. Haben. Praktische Lectionen s. Ge schäftsleute. 9. Allst. 9. Hst. gr. 8°. —. 40 G. Wengcr's Buckk. in Kempten. Vrrllmer, äie Oiplitkerit-is, deLiedunAL^eise äerev LelianäluvA. Ai-. 30. * —. 5V N. Wilkelmi in Berlin. Für den Staatssocialismus, gr. 8°. * 1. — Selchow, E. ehrliche Arbeit od. allgemeine Übervortheilung? Ein Zeitfrage an das deutsche Gewissen, gr. 8°. * 1. — E. Winkler s Buckil). in Brünn. Landes-Kcsetzc, mährische, 1884. Taschen-Ausg. Nr. 9. Verfassungsgesetze. 8°. * 1. — Nichtamtlicher Theil. Vom Verein Leipziger Commissionäre. Vom Verein Leipziger Commissionäre geht der Redaction folgendes sich auf die Mittheilungen des Lokalvereins Frankfurter Buchhändler in Nr. 94 d. Bl. beziehende Schreiben zur Veröffent lichung zu: Herrn Theodor Lampart, Vorsitzendem des Vorstandes der Provinzial- und Lokalvereine im Deutschen Buchhandel. Augsburg. Der Vorstand des Lokalvereins Frankfurter Buchhändler hat es für erforderlich erachtet, ein Schreiben, welchem sich eine große Anzahl von Firmen des Deutschen Reichs, Oesterreichs und der Schweiz angeschlossen haben, an die Leipziger Commissionäre zu erlassen, durch welches die Commissionäre zur Unterzeichnung nach stehender Erklärung aufgefordert werden: „Die Unterzeichnete Firma erklärt sich hierdurch bereit, im Sinne des Circulars der Sortimentsbuchhandlungen vom Februar- März 1884 und somit nach Maßgabe der Delegirtenbeschlüsse Ostern 1882 in ihren Commissionsgeschäften Verfahren zu wollen." Obwohl dem Vorstande des erwähnten Lokalvereins die in zwischen erfolgte Constituirung des Vereins Leipziger Commissionäre, welche er freudig begrüßte, bekannt war, glaubte er diesem Vereine doch nicht das Vertrauen entgegenbringen zu sollen, welches derselbe für sich in Anspruch nehmen darf. Die Interessen der Leipziger Commissionäre sind identisch mit der Erhaltung eines soliden Sortimentsbuchhandels; es versteht sich von selbst, daß die Herren Sortimenter nur solche Commissionäre zu ihren Vertretern wählen und behalten, welche sich in ihrer Ver trauensstellung als würdig bewährt haben, und es sollte daher keines besonderen Hinweises darauf bedürfen, daß die hiesigen Com missionäre, so weit sie hier überhaupt in Frage kommen, d. h. also die Mitglieder unseres Vereins, sich ihrer Verantwortlichen Stellung stets bewußt geblieben sind und niemals dem entgegen gehandelt haben. Sie werden es gerechtfertigt finden, daß, nachdem der Verein Leipziger Commissionäre sich constituirt hat, in wichtigen, den hiesigen Commisfionsbuchhandel berührenden Fragen nicht mehr von den einzelnen Mitgliedern Erklärungen abgegeben werden, sondern daß der Vorstand in Vertretung und im Aufträge seiner sämmtlichen Vereinsmitglieder Antwort ertheilt. Um jeden etwaigen Zweifel über die Stellung der Leipziger Commissionäre in der aufgeworfenen Frage zu beseitigen, und um das große Interesse zu documentiren, welches unser Verein nament lich an der Solidität des hiesigen Platzgeschäftes nimmt, hat die am 22. d. Mts. stattgehabte Generalversammlung des Vereins Leipziger Commissionäre einstimmig beschlossen, der Er klärung vom 3. Februar 1880 im zweiten Absätze folgende erwei terte Fassung zu geben: „Die Unterzeichneten Commissionäre machen sich hierdurch aus drücklich verbindlich: 1) Sortiment ausnahmslos nur den von ihnen vertretenen Com- mittenten, und zwar jeder Commissionär nur an seine eigenen Committenten, zu liefern, — nicht aber an hiesige und aus wärtige Commissionäre, Sortimenter oder sonstige Mittels personen. 2) Aber auch denjenigen ihrer Committenten, mit welchen wegen Zuwiderhandlung gegen das oben erwähnte Verbot die Ge schäftsverbindung seitens eines Verlegers aufgehoben worden ist, auf Ersuchen desselben, oder, wenn derselbe sich durch den Verband vertreten läßt, auf Ersuchen des Ver bandsvorstandes, oder, falls der Vorstand des Börsenvereins diese Function übernehmen sollte, auf dessen Ersuchen die Lieferung der Verlagswerke, Zeitschriften rc. des bctr. Verlegers zu verweigern." Indem wir Sie von diesem Beschlüsse, welcher die übernom menen Verpflichtungen der Commissionäre genauer präcisirt als die vorgeschriebene Erklärung, in Kenntniß setzen, glauben wir uns der Erwartung hingeben zu dürfen, daß eine weiter gehende Erklärung von uns nicht verlangt werden wird; denn dem Commissionär ge bietet seine eigenartige Stellung, sowohl die Interessen der Verleger wie der Sortimenter in gleich objectiver Weise zu vertreten, und gestattet ihm nicht, in allen Fragen selbständig zu verfahren. Zur Beantwortung Ihrer geehrten Zuschrift vom 16. d. Mts. übergehend, mit welcher Sie auf unser Ersuchen die Belege über sandten, durch die der Beweis erbracht sei, daß Leipziger Com-