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2724 Nichtamtlicher Tech — Sprechsaal. 83. 12. April 1899. -irrst Ruspoli trank auf die internationale Presse und deren öirken. Am Abend fand das Schlußbankett statt. Pcrsonalnachrichten. Auszeichnung. — Seine Majestät der König und Kaiser hat dem Hof-Kunsthändler Herrn OttoTroitzsch in Berlin den Charakter als Kommerzien-Rat verliehen. Jubiläum. — Am heutigen 12. April feiert die hochangesehene Verlagshandlung Friedrich Vieweg L Sohn in Braunschweig ein hundertjähriges Jubiläum, nämlich die hundertste Wiederkehr des Tages, an dem ihr Gründer Hans Friedrich Vieweg sein von Berlin nach Braunschweig verlegtes Geschäft an letzterem Platze cröffnete. Hans Friedrich Vieweg gehört als einer der hervor ragendsten deutschen Buchhändler den Auserwählten an, deren Bild nisse in langer Reihe den Festsaal des deutschen Buchhändlerhauses in Leipzig schmücken. Er war in Halle geboren, dort und in Hamburg zum Buchhändler herangezogen und begründete ein eigenes Geschäft im Jahre 1786 in Berlin. 1799 folgte er dem Rufe des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig, der seine Residenz zu einem litterarischen und buchhändlerischen Centralpunkt ^u machen wünschte, und übersiedelte dorthin, wo schon sein Schwiegervater Joachim Heinrich Campe eine Schulbuchhandlung zu ansehnlichem Umfange hcrausgebildet hatte. Bis zu seinem Tode 1835 stand der thätige und unternehmende Mann seinem Hause vor, von 1825 an von seinem Sohne Eduard unterstützt, dessen Eintritt die Aenderung der Firma in ihren gegenwärtigen Wort laut veranlaßtc. Das großartig angelegte und ausgebaute Ge schäft hat sich durch die Arbeit von Generationen zu einem Welt hause entwickelt, das in der Gelehrtenwelt und dem Buchhandel aller Länder im höchsten Ansehen steht. Zum Ehrentage des Hauses gedenken mit uns gewiß recht weite Kreise im Buchhandel gern der ruhmvollen Vergangenheit der Männer, die sich um seinen Aufbau verdient gemacht haben. Seinen gegenwärtigen Inhabern und Leitern aber gilt unser aufrichtiger Glückwunsch für dauernde weitere Fortschritte und Erfolge des ruhmvollen Verlages auf den Bahnen der Vorfahren! Berufsjubiläum. — Am 10. April konnte Herr Julius Schmalzried, der langjährige Barpakctkassicrcr im Hause Bern hard Hermann in Leipzig, sein fünfzigjähriges Berufsjubiläum feiern. Nicht einen Tag ist der Jubilar während dieser langen Zeit stellenlos gewesen und nicht ein einziges Mal hat er wegen ernstlicher Krankheit dem Geschäft längere Zeit fern bleiben müssen. Seit nunmehr 38 Jahren hat er seine Kraft der Firma Bernhard Hermann gewidmet, wo er noch heute in vollkommener körperlicher und geistiger Frische seines mühevollen Amtes waltet, ein Vorbild rößtcr Gewissenhaftigkeit und unermüdlichen Fleißes. Auch an iescr Stelle seien dem allseitig geschätzten liebenswürdigen Kol legen aufrichtige Glückwünsche zu seinem Ehrentage ausgesprochen. Gestorben: am 5. April, 43 Jahre alt, Herr Iwan von Zeibich, Pro kurist der Buchhandlung Ferd. Wassermann in Reval, der er 14 Jahre lang in treubewährter Arbeit als Geschäfts führer vorgestanden hat. Sprechsaal. Neues zur Pflichtexemplarfrage in Württemberg. Der -Staatsanzeigcr für Württemberg- veröffentlicht in einer seiner letzten Nummern folgende Verfügung des königlichen Kultus ministeriums : -Wie wir vernehmen, hat das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens neuerdings die Verwaltung der Oeffent- lichen Bibliothek in Stuttgart zunächst versuchsweise er mächtigt, für das ihr nach gesetzlicher Vorschrift zu liefernde Pflichtexemplar einer Druckschrift, deren Ladenpreis sich auf mehr als 30 beläuft, dem zur Abgabe verbundenen Buchdrucker auf Verlangen die Hälfte des den Betrag von 30 ^ übersteigenden Ladenpreises aus den Mitteln des Bücheranschaffungsfonds der Bibliothek zu vergüten. -Mit dieser Anordnung soll, einem Wunsche aus den be teiligten Kreisen entsprechend, die einzelne Gewerbetreibende treffende, verhältnismäßig schwere Belastung erleichtert werden, welche bei besonders wertvollen Werken in der Verpflichtung zur Ablieferung eines Freiexemplars an die Oeffentliche Bibliothek liegen kann.- Das ist also die Antwort auf die jetzt seit Jahren in allen möglichen Formen betriebene Abschaffung einer Ministcrialverfügung aus vergangener Zeit, die wie ein Stück Mittelalter in die Jetzt zeit hineinragt und das Kopfschütteln billig denkender Menschen erregt. Wie bekannt, muß in Württemberg der Drucker von allen bei ihm gedruckten Büchern ein Exemplar an den Staat liefern; es wird also von ihm verlangt, daß er das Eigentum fremder Per sonen sich verschaffen und dem Staate zwangsweise unberechnet abliefern soll. Verweigert ein Verleger die Abgabe eines Exem plars, dann wird der Drucker bestraft. Diese Verhältnisse führten nun zu allerlei Unannehmlichkeiten, die der Verleger am einfachsten dadurch vermied, daß er seine Bücher außerhalb der schwarzroten Grenzpfähle drucken ließ und damit dem Staate das Freiexemplar, allerdings aber auch dem einheimischen Drucker und Gewerbesteuer zahler den Verdienst weanahm. Begreiflicherweise wehrten sich die Drucker gegen dieses Gesetz nach Kräften, namentlich in den letzten Jahren, wo es dem Verleger so leicht gemacht wird, außer Landes zu drucken. Das Resultat der Bemühungen ist nun oben zu lesen, und eS ist ersichtlich, daß damit eigentlich nichts erreicht ist, denn der Urfehler, nämlich dem Drucker zuzumuten, fremdes Eigentum dem Staate zuzuführen, bleibt bestehen. Und dann — wie wird dem Drucker die Erlangung der geringen Erleichterung, die ihm der Staat da zubilligt, erschwert: nur auf Verlangen und nur ver suchsweise erhält er die Entschädigung. Da werden die Eingaben um Genehmigung rc. so zeitraubend sein, daß der Drucker lieber auf die paar Pfennige verzichtet, als daß er den großen Apparat in Szene setzt. Der Schluß wird dann sein, daß das Ministerium mit Genugthuung sieht, daß gar kein Verlangen nach einer Ent schädigung vorhanden ist, und daß deshalb der alte Zustand ruhig weiter bestehen kann. Besser als im lieben Preußenlande sind wir dann immer noch daran, denn der Verleger teurer Werke kann sich doch in Schwaben retten, während ihm in Preußen gleich zwei Exemplare abge nommen werden. Am merkwürdigsten bei der ganzen Freiexemplarsache erscheint mir immer die Wertschätzung der Pflichtexemplare seitens der Staaten: auf der einen Seite wird der große Wert betont, den ein Buch für die staatliche Bibliothek hat, und auf der anderen Seite wird dem Verleger gesagt: auf ein Exemplar kommt's doch gar nicht an, das kostet dich ja fast nichts, hat also überhaupt kaum einen Wert. Das beste Geschäft macht bei diesem staatlichen Zwangsenteignungsverfahren der Staat Sachsen, der den alten Zopf langst abgeschnitten hat und dadurch immer mehr Verleger bestimmt, nach Leipzig zu ziehen, um dieser Mehrbesteuerung zu entrinnen. Denn niemand ist es verständlich, warum dem Buch handel eine Extrasteuer aufzuhalsen ist, und warum die Staaten, die doch die Bestandteile aller staatlichen Sammlungen ankaufen, glauben, für Büchersammlungen nichts ausgeben und diese nur im Zwangswege zusammenbringen zu können. Stuttgart, April 1899. L. dl. Antwort auf die Anfrage von 2. in Nr. 73 d. Bl., Seite 2406. Meines Erachtens birgt die Anfrage die Antwort in sich selbst. Wenn der Fragesteller sagt, der Verleger liefere seinen Verlag vollständig in Leipzig aus, so liegt die Schlußfolgerung nahe, daß auch die Vorräte in Leipzig lagern, denn ohne Vorräte kann doch nicht ausgeliefcrt werden. Warum daher die Verwunderung, daß die Vorräte aus Leipzig kommen? Und selbst wenn die Vor räte von Dresden aus gesandt wären, so würden doch die gleichen Verpackungsspesen, deren Satz (3 pro Kilo) ein normaler ist, be rechnet werden können, da nach Angabe des Fragestellers aus drücklich sämtliche Kosten zu Lasten des Käufers vereinbart wurden. Ankäufe von VcrlagSobjekten unterliegen natürlich den jewei ligen Vereinbarungen. ' U.