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2722 Nichtamtlicher Teil. 83, 12. April 1899. wohl auch über einen sehr wichtigen Teil, nämlich über das soeben erschienene Namen- und Sachregister noch einige Worte gesagt werden.*) Das vorliegende Register ist in drei Abteilungen ge sondert: in das 80 zweispaltige Seiten umfassende Namen- und Sachregister, das 23 Seiten starke Verzeichnis der Ver fasser und das 10 Seiten zählende Verzeichnis der Verleger. Uns interessiert hier nur das erstgenannte. Die Schwierigkeiten der Anfertigung eines solchen Ver zeichnisses sind dem Herausgeber, wie es scheint, während der Arbeit erst klar geworden, ja er meint sogar in dem bei gegebenen Vorwort, daß die Abfassung des Registers »häufig bei weitem größere Schwierigkeiten macht als die Heraus gabe der Texte, deren Inhalt eben die Register in systema tischer Gliederung bis zu den kleinsten Einzelheiten darbieten sollen«. So hat denn der ursprüngliche Plan der Einrich tung mehrfach umgebildet werden müssen, bis er die jetzige Form erhielt. Der Herausgeber, Professor Kehrbach, sieht leider davon ab, seinen der Stoffverteilung zu gründe liegenden Plan ausführlicher darzulegen. So wichtig dieses für die Register kunde und für die Verfasser von Registern sein könnte, so wenig dürfte damit dem Benutzer des Registers, meint er, gedient sein, der weiter nichts verlange, als eine rasche all- seifige Orientierung über den Inhalt des Werkes. Es wäre gewiß eine recht dankenswerte Arbeit gewesen, wenn sich der Herausgeber dazu hätte entschließen können, einige Seiten für »die Theorie des Registers« zu opfern, sie hätte vielleicht unter den Benutzern des Werkes, von denen ja auch viele schriftstellerisch thäfig sein werden, manches Gute stiften können. Nur einige Grundsätze werden mitgeteilt, deren Kenntnis dem Benutzer den Gebrauch erleichtern soll. Die schwierigste Entscheidung bei der Anfertigung eines Registers ist wohl die Feststellung von Unterordnung oder Gleichordnung von Begriffen, die im Verhältnis des All gemeinen zum Besondern stehen. Kehrbach ist mit der Gleich ordnung und in der Unterordnung unseres Erachtens doch oft zu weit gegangen, wenn er z. B. »einklassige Volksschule«, »ländliche Volksschule« von dem Begriffe »Volksschule« trennt, dagegen Begriffe wie »Geschäftsaufsatz-, »Pilzkunde unter den Stichwörtern »deutsch« und »Botanik« aufführt. Auf diese Art ist dann das Register unter »deutsch« nicht weniger als neun Spalten lang geworden, was gewiß zur Uebersichtlichkeit — der ersten Forderung, die man an ein Register stellen muß — nicht beiträgt. Meines Erachtens würde es sich höchstens rechtfertigen, »Geschäftsaufsatz« unter »Auf satz« zu subsumieren. Schließlich soll denn doch der praktische Gebrauch eines Registers für die Einrichtung ausschlaggebend sein, und 99 von 100 Benutzern, die Litteratur über Pilz kunde suchen, werden das Register zuerst bei P. aufschlagen. Hier finden sie aber den Vermerk »s. Botanik«; diese Ver weisungen — ein sehr wichtiger Teil eines Registers — sind durchgehends recht gut angebracht. Vielleicht wäre an Ueber sichtlichkeit noch gewonnen worden, wenn sie in Klammern gleich hinter dem Stichwort aufgeführt worden wären statt am Schluffe. Der Suchende würde dann sofort auf das Stichwort hingewiesen werden, wenn er ein solches nach schlagen muß. Bedenklich ist meines Erachtens die Hervorhebung des Adjekfivums bei einem Hauptwort. Es widerspricht völlig dem Hauptgrundsatz jedes Sachverzeichnisses: das Stichwort maß *) Das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen in den Ländern deutscher Zunge. Namen- und Sachregister, Verzeichnis der Verfasser und Verleger. Im Auftrag der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte herausgegeben von Karl Kehrbach Jahrg. I (1896). 114 S. Berlin 1898, Gesellschaft f. d. Erz.- u. Schulgeschichte. Komm.-Verlag von I. Harrwitz Nächst gebend sein zu lassen, wenn dem, dem Hauptwort »beigefügten« Worte eine solche Bedeutung beigelegt wird, daß es als Stichwort erscheint. Es liegt durchaus keine Veranlassung vor, »ansteckende Krankheiten«, »evangelische Lehrervereine«, »katholischer Relgionsunterricht«, »konfessionelle Schule« unter die Anfangsbuchstaben der erstgenannten Wörter zu registrieren und die Begriffe wie »evangelische Lehrervereine« und »katholi sche Lehrervereine« auseinanderzureißen, die zusammengehören. Das führt dann dahin, daß wir z. B. in unseren großen Lexicis den Krieg von 1866 unter D: deutscher Krieg (Brock haus) oder unter P: preußisch-deutscher Krieg (Meyer) und denjenigen von 1870/71 ebenfalls unter D: deutsch-französi scher Krieg suchen müssen, wobei es immer rätselhaft bleibt, warum man nicht mit demselben Recht französisch-deutscher Krieg sagt und ihn demzufolge unter F registriert! s Einen vielfach angetroffenen Uebelstand der Register hat . auch das Kehrbachsche nicht vermieden, nämlich die falsche Registrierung der Umlaute, wonach z. B. hinter dem Worte »hörstumm«: »Hof«, »Hohenstein« rc. kommt. Die Schreibung der Umlaute ae, oe, und ne ist — abgesehen davon, daß unsere amtliche Orthographie sie verwirft — weder ortho- episch noch historisch zu rechtfertigen, denn sie haben sich durch Eindringen des i der folgenden Silbe in die vorhergehende gebildet.*) Selbst der konservative Daniel Sanders verwirft die falsche Schreibung und hält das hinter den Vokal gestellte e nur da für berechtigt, wo es in getrennter Silbe ge sprochen wird, wie in Aeronaut, Poem, Poet rc. Hierin haben auch unsere Lexika das Richtige getroffen. Aber diese Ausstellungen sind nur nebensächlicher Natur. Das Register Kehrbachs reiht sich im übrigen würdig der Musterbibliographie an, zu der es gehört, und zu bewundern ist der Fleiß, der darauf verwandt werden mußte. Das Werk ist aber auch gleichzeitig geeignet, die Enthusiasten für eine Weltbibliographie recht bedeutend zu ernüchtern. Es handelt sich hier um die Erscheinungen eines Jahres innerhalb einer einzigen Wissenschaft. Wenn man diese Arbeit betrachtet, so wird man zur Erkenntnis kommen, daß eine gleiche Behandlung der gesamten Weltlitteratur, ganz abgesehen von den unerschwinglichen Kosten, einfach eine Unmöglichkeit ist. Der Gesellschaft aber, die auf dem betretenen Wege fortzuschreiten beabsichtigt und deren nützliche Arbeit kürzlich auch vom Reichstag durch Zuweisung einer wohl jährlich wiederkehrenden Unterstützung von 30 000 anerkannt worden ist, wäre besonders Zuvorkommenheit in der Lieferung des Materials von seiten des Verlagsbuchhandels zu wünschen, so daß für künftige Jahre die Klage über den Mangel an Interesse der Verleger zu deren eigenem Vorteil verstummen und die Arbeit auch so rasch gefördert werden könnte, daß es möglich würde, den Erscheinungspunkt um ein Jahr zu verschieben. Eine Bibliographie ist naturgemäß um so wertvoller, je früher sie auf den Zeitraum folgt, den sie behandelt. —r. *) Näheres bei Wilmanns, die Orthographie in den Schulen Deutschlands. Berlin 1887 S. 63 u. ff. Kleine Mitteilungen. Ein interessanter russischer Druck. — Die russische Gesetzsammlung (6»»«^ sLuovovr.), 16 Druckbände umfassend, ist jetzt von der Gesellschaft »Gemeinnützen» (Oöiuserseml»« Uorwz») in einem Buche veröffentlicht worden. Dazu sind alle Beilagen zu den Gesetzen ausgenommen und ausführliche Register beigefügt, so daß man sich in diesem bisher kaum zu übersehenden Material ;etzt leicht zurechtfinden kann. Um ein solches Unternehmen auszuführen, mußte natürlich einer der kleinsten Schriftgrade, Nonpareille, gewählt werden. Wenn man bedenkt, daß Russisch gewöhnlich in Korpus, Borgis, ja häufig sogar in Cicero gedruckt wird, so leuchtet sofort ein, daß