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Künftig erscheinende Bücher. ^ 20, 25. Januar 1913. Lerlin 1v. 8 Lavl Ho»I»«IINS Verlag ülau-rstr. AbdrM des direkt «ersMdtkii RMiiteii-Ruüdschmdens Nr. Z7. T Berlin, im Januar 1913. Im Laufe der Monate Januar und Februar übergebe ich dem Vertriebe nachfolgende Neuigkeiten und Fortsetzungen: Jörster, l)n A., Exzellenz, Wirklicher Geheimer Nat, Ministerialdirektor a. D. Die preußische Gesetzgebung über die Vermögensverwaltung in de» kattzolijchen Lirchengemeinden und Diözesen. Dritte, vermehrte Auslage. Preis gebunden etwa 4.— M. „Ein fllr Kirchenvorstände und Psarrgeistliche wichtiges und sozusagen unentbehrliches Buch" nennt eine Kritik den Försterschen Kommentar. Er enthält das gesamte in Geltung befindliche Material bis aus die neueste Zeit. Der Ver sager versolgt den Zweck, den mit der Vermögensverwaltung der katholischen Kirche betrauten Organen, insbesondere den Vorsitzenden der Kirchenvorsiänbe und Gemeindevertretungen, bei der Anwendung der einschlägigen Gesetze als juristischer Ratgeber und Führer zu bienen. Die Anmerkungen heben die praktischen Gesichtspunkte hervor und die Auslegung, welche die Bestimmungen in der Praxis und der Rechtsprechung gesunden haben. Mister,Ka>is,Grund;üge des Deutschen Reichsstaatsrechts,mit Einschluß der allgemeinen Staatslehre. Preis etwa 15.— M. Das Buch enthält eine nach pädagogischen Gesichtspunkten bearbeitete systematische Darstellung der allgemeinen Lehren vom Staate und des positiven deutschen ReichsstaatsrechtcS. Es ist in erster Linie bestimmt, als Hilss- mtttel bei der Vorbereitung für die juristischen Staatsprüfungen zu dienen. Dem Zwecke des Werkes entsprechend ist aus scharfe Herausarbeitung der Grundprobleme, auf strenge syste matische Gliederung des Stoffes sowie auf Knappheit, Präzision und Übersichtlichkeit der Darstellung besondere Sorgsalt verwendet. Eine formelle Neuerung bildet die drucktechnische Einrichtung, wodurch die praktische Brauchbarkeit des Buches sicherlich bedeutend erhöht wird. Innerhalb der allgemeinen Darstellung sind die leitenden Grundsätze durch stärkeren Druck schon äußerlich hervorgehoben, eine Anordnung, die nicht nur das Verständnis der Darstellung und die Über sicht über das Ganze wesentlich fördert, sondern auch eine kurze, gedrängte Wiederholung der gesamten Materie ermöglicht. cheöler, vr. jur. A-, Konstswrialrat. Die Verwaltung des Ephoralamtes in den sieben östlichen Provinzen der preußischen Monarchie. Preis etwa 10 M., gebunden etwa 12 M. Das vorliegende Werk stellt sich als ein Handbuch der Superiutendentur-Verwaltung dar und behandelt in erschöpfender Weise alle aus diesem Gebiete liegenden Fragen, soweit sie die äußeren Angelegenheiten betreffe». Aus die geistliche Seite des Amtes konnte hier nicht eingegangen werden. Das Buch wirb nicht nur dem jungen, sondern auch dem schon längere Zeit im Ephoral-Amte stehenden S uperlutendenten manch wertvolle Fingerzeige sür die Behandlung cphoraler Fragen geben und ebenso den Mitgliedern der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes bei der Lösung der ihnen gestellten Aufgaben hilfreiche Hand leisten. Weiter werden eine Anzahl Angelegenheiten behandelt, sür deren Entscheidung i» erster Instanz der Gemeindekirchenrat zuständig ist, so daß auch die Mitglieder dieser Körperschaften in dem Werke die Auskunft auf manche Frage finden dürsten. Endlich werden noch die wichtigsten Punkte der nebenamtlichen Verwaltung der Kreisschulinspektion einer Betrachtung unterzogen. Da das Handbuch den Superintendenten auf seinen Visitations reisen und die Mitglieder der synodalen und Gemeindeorgane in ihre Sitzungen begleiten soll, sind zahlreiche, im TM an geführte gesetzliche Bestimmungen, Erlasse und Entscheidungen in Anmerkungen abgedruckt. Dem vielfach geäußerten Wunsch nach einem solchen Vsckemocum epborals dürfte durch das vorliegende Werk entsprochen werden. chüntljer, vr. A., Regierungsrat. Die Gesetzgebung des Auslandes über den Verkehr mit Wein. 1. Ergänzungsheft. Nach amtlichen Quellen bearbeitet und zusammengestellt. Preis etwa 3.— >k. Kaum ein anderes Lebensmittel ist so häufig und fortgesetzt Gegenstand gesetzlicher Fürsorge als das Erzeugnis des Weinstocks. In dem Hauptlande der Rebe z. B., in Frankreich, befindet sich die Weingesetzgebung unausgesetzt im Fluß. Dieser Umstand ließ es voraussehen, daß die im Jahre 1910 erschienene Sammlung „Die Gesetzgebung des Auslands über den Verkehr mit Wein" einer periodischen Ergänzung bedürfen würde. Das vorliegende Ergänzungsheft umfaßt vornehmlich Gesetze, Verordnungen und dergleichen, die nach Erscheinen der Hauptsammlung erlassen oder erst zugänglich geworden sind. Sie bringt indessen auch einige ältere Bestimmungen, von denen es erwünscht erschien, daß sie der Sammlung zum Verständnis der Weingesetzgebung einzelner Länder eiuverleibt wurden. Akltjt, Dr. E., Geheimer Oberregierungsrai und Vortragender Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Gesetz über die Reinigung öffentlicher Wege vom 1. Juli 1912. Zweite Auflage. Preis 4.— M., gebunden 5.— M. Die zweite Auflage enthält gegenüber der ersten keine wesentlichen Änderungen. Das Gesetz betr. die Reinigung öffent licher Wege umfaßt in weiterem Sinne auch noch die Leistung der Schneeräumung, des Bestreuens mit abstumpfenden Stoffen und des Besprengens zur Verhinderung der Staubentwickelung. Es schafft eine gesetzliche Grundlage für eine zweifelsfreie ortsstatutarische Regelung der Verpflichtung zur polizeilichen Regelung in der Art, daß sie die Verpflichtung je nach den be sonderen Verhältnissen der einzelnen Gemeinden (Gutsbezirke) diesen (in den Gutsbezirken den Gutsbesitzern) oder den An liegern ganz oder teilweise auferlegen darf. Das Gesetz vermeidet es selbst die örtlichen Rechtsnormen; aufzuheben, erwartet aber von den kommunalen Organen, daß sie in Fällen, wo es notwendig ist der von ihnen erteilten Ermächtigung zur ortsstatutarischen Neuordnung des örtlichen Rechts Gebrauch machen. Ter vorliegende Kommentar, dessen Verfasser der „Vater" des Gesetzes genannt werden kann, wird zur Klärung schwebender Fragen die besten Dienste leisten.