Volltext Seite (XML)
Bayerischer Buchhändlerverein. 3 . Z 3- Rabatt nn Wicdcrvcrknufcr. n) Gewerbsmäßigen Wiederverkäufern darf Rabatt gewährt werden, vorausgesetzt, daß sie sich zur Einhaltung der Verkaufsbestiminungen des Bayerischen Buchhändler vereins unbedingt schriftlich verpflichten. d) Konsumvereine und andere nichtbuchhänd lerische Genossenschaften sind nicht als Wieder verkäufer anzusehen. e) An Lehranstalten, die Schulbücher in Partien be ziehen, darf für solche Bezüge ein Rabatt bis zu 10°/, eingeräumt werden. 6) Die an den Münchener Mittelschulen eingeführten Lehr bücher dürfen an uichtbnchhändlerische Wiederverkäufe!: in Müncken überhaupt nicht mit Rabatt geliefert werden. 8 4. Verkaufspreise der gebundenen Schulbücher. Die Verkaufspreise der gebundenen Schulbücher sind alljährlich vor Beginn des Schuljahres von den Sortiments buchhandlungen jedes Ortes in einer gemeinschaftlichen Sitzung festzustellen. Hierbei soll der Ladenpreis die Grundlage bilden unter Hinzurechnung des Preises für die Einbände. 8 5. Zugaben. Gratiszugaben von Büchern, Kalendern oder anderen Gegenständen des Handels beim Verkauf sind verboten, sowie auch deren außergewöhnlich wohlfeile Abgabe — insbesondere auch beim Schulbücherverkauf.