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Börsenblatt f. l». Dtschn. vuchtzandel. Redaktioneller Teil. ^ 103, 6. Mai 1914. I88U6 Ol- 188U68 eontrüninA 8ued eootribution; 01- ik tlio vvork 18 not i-eproäueod in 60P168 kor 8al6 ttioro 8kaii be <l6p08it6(1 tdo eop^, print, pdoto^iapd, or otdor läentik^inA rosirociuetion proviäod 86etion olovon ok tin8 ^ot, 8ueli oopi68 or eopz^, print, pdoto^rapli, or otkor reproäuetion to bo aeeoinpanioä in oaeii ea86 a elaiin ok eop^ri^iit I>lo aetion or pro- oeoäin^ 8kll.11 bo inaintainoä kor inkrin^oinont ok eop^ritztit in anz^ ^vorir until ttio provi8ion8 ok tki8 ^et ivit.1i ro8p60t to ttio ä6p08it ok eopio8 and ro^ibtration ok 8U(di ivork 8ti3l1 liavs boen eompliod ivitli." 8L6. 2. Itiat all ^et8 or part8 ok ^.et8 in eontliet vvitli ttie provi8ion8 ok tliis ^et aro liorobz^ ropoalod. Prolog zur Bugra. Alle Kultur ist Arbeitsergebnis. Wie der Selbsterhaltungs trieb Werkzeuge schuf und durch sie die Grundlage der wirtschaft lichen Kultur gab, so erfand der Erkenntnistrieb Schristzeichen, die erst projizierend, dann propagierend die geistigen Kräfte ein ten, sie zu einem Begriff zusammenschlossen, die wir die intel lektuelle Kultur nennen. Der gewaltigen Kurve, die die Erfindung der Buchdrucker kunst innerhalb des Schrifttums hervorries, folgte die Achsen drehung in der intellektuellen Kultur: der Gedanke des Einzelnen erhielt die wirksame Zentrifugalkraft. Erst seit Gutenberg kann die individuelle Idee zum universellen Geisteseigentum werden, erst seit wir mit denselben Lettern immer wieder Worte, Sätze, Bücher und Werke aufbauen können, ist das Privileg des Reich tums auf dem Gebiete des Geistesfortfchritts erloschen. Das Buchgewerbe nivellierte die Kontraste zwischen Viel wisser und Nichtswisser, es pochte mit den winzigen Bleikörper chen an die Abgeschlossenheit der gelehrten Fürstenhöfe und Klö ster, daß die Quellen des Einzelwissens aufsprangen, gegenein anderliefen, sich verbanden und vereint Neues schufen. Die Idee des Einzelnen wurde das Wissen der großen Masse; nicht mit einem Schlage, aber doch im Kampfe der Gegensätze oder im Zu sammenschluß der Identität. Flugblätter erschienen, Kampf- und Streitschriften rüttelten an Politik, Religion oder Philosophie, und dickleibige Bücher trugen die Quintessenz dieses Ringens in immer weitere Kreise des Volkes. Es lief vor Gutenberg viel Wissen und viel Erkenntnis paral lel, Entfernungen und politische Gründe isolierten; eine Unmenge von Energie und Geistesarbeit ging im Doppel verloren. Da kam das Druckgewerbe und überbrückte, schuf aus den einzelnen Bildungszentren eine neue internationale Kultur, die von der Qberfläche her in die Volkswurzeln griff. Die ungeheuer schnelle Entfaltung des menschlichen Geistes auf allen Gebieten, das sprunghafte Vorwärtsschreiten der Er findungen und Entdeckungen beruht in erster Linie aus den klei nen, unscheinbaren Kegeln, mit deren Beweglichkeit Gutenberg das handschriftliche Prachtwerk zum Massenerzeugnis umwertete. Denn erst damit drangen Erkenntnisse in weite Kreise, wurden Erfindungen und Entdeckungen bekannt und konnten auf einen Boden fallen, der durch seine Ausdehnung die Chancen der Fruchtbarkeit in erhöhtem Maße bot. Ständen wir heute an Ap paraten, die den menschlichen Gedanken mit Blitzesschnelle um den Erdball jagen, wenn es nicht gelungen wäre, das Arbeits ergebnis des Einzelnen zum Steigbügel der schöpferischen Tätig keit des anderen zu machen? Jede Erfindung und alle Erkenntnis wird, soweit sie universalistische Bestrebungen in sich birgt, in irgendeiner Weise durch die Druckerpresse organisiert und fruchtbar ge macht. 742 das Werk in einem Beitrag zu einer periodischen Veröffent lichung und wird für diesen Beitrag eine besondere Ein tragung nachgesucht, so genügt ein Exemplar der diesen Bei trag enthaltenden Nummer oder Nummern; ist das Werk nicht in zum Verkauf bestimmten Exemplaren hergestellt worden, so ist eine Abschrift, ein Abzug, eine Photographie oder eine andere, die Identität erweisende Wiedergabe, wie dies Ar tikel kt vorsieht, zu hinterlegen, wobei derartigen Abschriften, Abzügen, Photographien oder anderen Wiedergaben jeweilen das Gesuch um Urheberrecht beizusügen ist. Bis die Vor schriften dieses Gesetzes betreffend Hinterlegung von Pflicht exemplaren und Eintragung eines Werkes erfüllt sind, wird keine Klage auf Verletzung des Urheberrechts an einem solchen Werke angenommen und kein Verfahren hierüber eröffnet.« Art. 2. Alle Gesetze oder Teile von Gesetzen, die den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes ent gegenstehen, werden hiermit aufgehoben. Wir stehen am Anfang eines gewaltigen Manifestes. Die Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik zu Leipzig öffnet heute ihre Tore. In unerwarteter Größe und mir glänzendem Gepränge beginnt die völkische Heerschau der Welt macht von Schwarz auf Weiß. Wuchtig ragt die Halle der Kultur gegen die Silhouette des Völkerschlachtdenkmals, die weiten Ga lerien der Nationen breiten sich über den hundertjährigen Fried hof korsischen Dünkels, und die Straße des 18. Oktober hallt im Jubel dem Werke des Friedens, dem Mittler der Kultur. Was einst vor Jahrhunderten durch Gutenberg zu Mainz er dacht und in Unscheinbarkeit erschaffen wurde, hat sich zur Macht gereckt. In die Winkel der Welt ist es gedrungen: lehrend, fördernd, kulturtragend; es hat die Quintessenz alles mensch lichen Denkens in sich aufgesogen und mit unendlichen Lebensströmen unser Dasein befruchtet; es hat die Stim men der Toten gesammelt und ruft die Worte der Le benden. Nun kommt es zurück in deutsche Lande, Zeugnis zu geben und Rechenschaft zu legen. Es ist die gewaltige Bilanz des Weltbuchhandels, der Bank des geistigen Kapitals, die die Idee zur handelsmöglichen Materie umwertet und den indivi duellen Intellekt universell ausgestaltet. Wenn darum in den weiten Hallen, in den KioskenundStändendasLobinallenWeltsPra- chen durcheinander schwirrt, wenn Literatur, Kunst und Wissenschaften, die Zentren der Kul tur, dem Buchgewerbe, wie es heute steht, den verdientenBeifall zollen, dann soll demBuch- händler das Bewußtsein seines Standes neu aufleuch ten, es soll ihm junge Liebe zum alten Beruf geben, es soll ihn aufmuntern, beleben und mahnen zum Weiterbau: dienlich dem Gan zen, zum Zwecke für sich selb st! Berlin-Wilmersdorf. Otto Riebicke. Die amerikanische Gesetznovelle vom 28. März 1814. Von Professor vr. E rnst R ö th li s b e r g e r. Die auf Seite 741 und 742 im Wortlaut angeführte, in der 3. Auflage meines Handbuches: »Der interne und internationale Schutz des Urheberrechts« <S. 188) bereits angekündigte Ver besserung des amerikanischen Grundgesetzes vom 4. März 1SW vereinfacht die Förmlichkeiten, von denen der Urheberschutz in den Vereinigten Staaten abhängt, insofern, als die fremdsprachigen, nicht in englischer Sprache im Auslande herausgegebenen Werke vom 28. März 1914 an in Washington nicht mehr in zwei, sondern nur noch in einem Pflichtexemplar hinterlegt werden müssen. Die neue Vorschrift kommt aber nicht nur Büchern, Schrift werken und periodischen Veröffentlichungen, sondern auch Musi kalien, Karten, Photographien, Drucken (prints) und allen son stigen von Fremden außerhalb der Vereinigten Staaten erstmals herausgegebenen Werken zugute. Zu diesem Zwecke ist im Ein-