Volltext Seite (XML)
5839 pv 154, k. Juli 1904. Nichtamtlicher Teil. Zum Schluß habe ich Ihnen »ach mitzuteilen, daß Herr Ebell als Vizepräsident von Mitte November bis gegen Ende Januar, also in der strengsten Geschäftszeit, an meiner statt, da ich durch Krankheit daran verhindert war, die Präsidialgeschäfte besorgt hat, wofür ihm hier vor Ihnen zu danken mir eigenes Bedürfnis wie Pflicht ist. Anknüpfend an die bezüglichen Bemerkungen des Jahresberichtes machte Herr Alexander Francke einige Mitteilungen aus den Verhandlungen der 22er Kommission, die einen annehmbaren Ausgleich mit den Bibliotheken hoffen lassen. Hierauf wird der Jahresbericht ohne Diskussion ge nehmigt. II. Rechnungs-Ablage. Herr H. Georg Vater hat an Stelle seines verstorbenen Sohnes William Georg in der dankenswertesten Weise die Kassaverwaltung bis zum Schluffe des Geschäftsjahres fortgeführt. Herr C. M Ebell, welcher im Aufträge des Vorstandes die Rechnung geprüft hat, berichtet über diese: Das Rechnungsjahr 1903/04 begann mit einem Saldo vortrag von 3599 Frcs. 40 Cts. und schließt mit einem solchen von 4738 Frcs. 82 Cts. Die Hanpteinnahmen be stehen in 150 Mitgliederbeiträgen ä 15 Frcs. — 2250 Frcs. An Ausgaben sind hervorznheben: Beitrag an die Kranken kasse des Gehilfenvereins 100 Frcs., an die Kosten des Jugendschriftenverzeichniffes 100 Frcs., an den Verband der Kreis- und Ortsvereine <124 Mitglieder L 2 Mark) 306 Frcs. 95 Cts., für Grabschmuck und Jubiläumsgaben 289 Frcs. 80 Cts., an Porto 79 Frcs. 32 Cts., an Druck sachen 298 Frcs. 40 Cts. Die Spesenrechnung unserer Delegation nach Leipzig (etwa 200 Frcs.) war bei Abschluß der Jahresrechnung noch nicht eingegangen und muß daher in neue Rechnung ausgenommen werden. Ebenso waren im letzten Rechnungsjahr keine größeren Drucksachen nötig; auch sind in ihm keine Spesen für Vorstandssttzungen und Delegation zum Verlegerkongreß aufgelaufen. Herr Ebell hat die Rechnung geprüft und in bester Ordnung gefunden. Er beantragt Genehmigung derselben unter besonderer Ber- dankung an Herrn H. Georg und Normierung des Jahres beitrages für 1904/05 auf 15 Frcs. wie bisher. Ferner beantragt Herr Ebell im Namen des Vorstandes, es solle der Krankenkasse des Gehilfenvereins dieses Jahr ein Beitrag von 200 Frcs. (statt 100 Frcs. wie bisher) aus unserer Kasse überwiesen werden. Alle drei Anträge werden ohne Diskussion angenommen. III. Delegierten-Bericht. Herr Hans Schultheß-Zürich, der dieses Jahr als Delegierter unseres Vereins zur Ostermesse nach Leipzig ge gangen ist, erstattet einen sehr ausführlichen und klaren Bericht über die Verhandlungen daselbst. Der Präsident verdankt den Bericht und ersucht den Verfasser, ihn unserem Vereinsarchiv zu überweisen. IV. Antrag des Vorstandes. Es soll dem Z 2 unserer »Übereinkunft- folgender Zu satz beigefügt werden: -Mitglieder des Schweizerischen Buchhändlervereins, die als Nebenartikel Musilalien verkaufen, brauchen deshalb nicht Mit glieder des Verbandes der Schweizerischen Musikalienhändler zu werden, sind aber verpflichtet, dessen Satzungen genau zu beobach ten, namentlich mit Bezug auf die Rabattbestimmungen dem Publikum gegenüber, und dürfen auch nur mit solchen Wieder- verkäufern in geschäftlichen Verkehr treten, mit denen der Verband Der Antrag ist vom Vorstand im verlesenen Jahres bericht schon begründet und ruft keine weitere Diskussion hervor. Es wird nur verlangt, daß nach dessen Annahme der Verband der Schweizerischen Musikalienhändler seine Satzungen allen unseren Mitgliedern zustelle, da wir diese nicht verpflichten können, sie gewissenhaft zu halten, wenn sie sie nicht kennen. Der Antrag wird daraufhin einstimmig angenommen. V. Wahlen. Die satzungsgemäß ausscheidenden, aber wieder wähl baren Herren vr. I. Huber, C. M. Ebell und Hugo Richter werden einstimmig wieder bestätigt; als neues Mit glied an Stelle des verstorbenen Herrn William Georg wird Herr Emil Köppel in St. Gallen gewählt. Zum Präsidenten für das Vereinsjahr 1904/05 wird Herr C. M. Ebell gewählt. Als Friedensrichter für 1904/06 wird Herr H. Georg bestätigt; als Delegierter für Leipzig Herr R. Be er-Zürich, als dessen Stellvertreter Herr Gustav Helbing-Basel be zeichnet. Der Vorstand konstituiert sich hieraus wie folgt: Präsident: C. M. Ebell in Zürich; Vizepräsident: vr. I. Huber in Frauenseld; Schriftführer: Hugo Richter in Davos; Kassierer: Emil Köppel in St. Gallen; Beisitzer: Alexander Francke in Bern. Hierauf Schluß der Generalversammlung. Dem geschäftlichen Teile folgte in gewohnter Weise ein Bankett im Hotel Bellevue, belebt durch Toaste der Herren 2r. Huber, Ebell, Richter und Faist-Montreux. Eine Erdbeerbowle auf dem Rigiblick am Zürichberg beschloß den diesjährigen Buchhändlertag. * * * Anhang. Korrespondenz mit dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement betreffend das Posttaxengesetz. I. Frauenfeld und Davos, den 10. September 1903. Herrn Bundesrat Zemp, Chef des eidgenössischen Post und Eisenbahndepartement, in Bern. Hochgeehrter Herr Bundesrat! Zu dem in Vorbereitung befindlichen neuen Posttaxengesetze erlaubt sich der Schweizerische Buchhändlerverein das Gesuch zu stellen, es möchte die obere Gewicktsgrcnze von Drucksachen sendungen im schweizerischen Verkehr, die im Gesetz von 1884 von 1000 auf 500 Gramm herabgesetzt worden, wieder auf 1000 Gramm bei 15 Np. Porto erhöht, m. a. W. es möchte zwischen das Maximalporto von 10 Rp. für Drucksachen und das Fahrpost porto von 25 Rp. für Sendungen über 500 bis 2500 Gramm eine Mittelstufe eingefügt werden, deren jetziges Fehlen der schweize rische Buchhandel — vorab der Sortimentshandel, mittelbar aber auch der ohnehin nicht auf Rosen gebettete schweizerische Verlags handel — in seinem Geschäftsbetrieb empfindlich spürt. Indem wir uns erlauben, dieses Gesuch bei Anlaß der sonstigen Revision des bestehenden Posttaxengesetzes an Sie zu richten, verkennen wir durchaus nicht die Berücksichtigung, sie dieses den besonderen Bedürfnissen des Buchhandels zuteil werden läßt, namentlich auch durch § 11 der Instruktion vom 1. Oktober 1899 betreffend den Briefpostverkehr im Innern der Schweiz, und wir würden es uns nicht gestatten, müßten mir annehmen, daß dessen Gewährung für die Post eine Arbeitserschwerung und ein Opfer von irgendwelchem Belange zur Folge haben würde. Allein wir sind überzeugt, daß dies nicht der Fall. Als 1876 die Bestimmung, um deren Wiedereinführung wir jetzt bitten, in das Gesetz ausgenommen wurde, begründete dies der Bundesrat selbst in seiner bezüglichen Botschaft mit der Be merkung: -Eine Begünstigung des Publikums liegt in der Steigerung des zulässigen Gewichtsmaximums für die mit 770*