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13860 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 265, 13. November 1909. Verhältnisse sie verbieten, weil eine Kompromittierung gegen einen oder den andern Staat entstehen könnte«. Als die Kalender für 1815 wieder ohne Genealogie erscheinen sollten, widersetzte sich dem die Kalender-Deputation und beantragte, gar keine Kalender auszugeben, da das Publikum sie ohne den wichtigen Bestandteil der Genealogie doch nicht kaufen werde. Der Kalender erschien also für 1815 nicht. Almanache, Kalender, Taschenbücher und ähnliche Werke werden in letzter Zeit eifrig gesammelt. Verschiedene Antiquariate haben ganze Kataloge darüber ausgegeben. Wie v. Bardeleben berichtet, ist es ihm trotz eifrigen Suchens und trotz tatkräftiger Unterstützung der Auskunststelle der deutschen Bibliotheken nicht gelungen, die Jahrgänge 1748, 1752, 1793 des Genealogischen Kalenders aufzuspüren. Der Jahrgang 1793 ist kürzlich in mehreren Exemplaren im Katalog 622 von Baer L Co. angeboten worden. Dieser Katalog verzeichnet auch verschiedene andere Jahrgänge dieser genealogischen Kalender, ebenso der Katalog Nr. 132 von Ludwig Rosenthal und der Katalog Nr. 35 von Bangel <L Schmitt, wie auch in anderen Katalogen einzelne Exemplare Vorkommen. In einem andern Katalog war ein Jahrgang mit 76 angesetzt. Nach v. Bardeleben besitzt die Berliner Akademie der Wissenschaften, die, wie er sagt, früher so zahlreiche Freiexemplare erhielt, jetzt kein einziges Stück mehr davon, auch ein interessantes Beispiel für die damalige Bewertung der Pflichtexemplare. Fr. I. Kleemeier. Kleine Mitteilungen. Der Schillerpreis der Deutschen Schillerstiftung. Das fünfzigjährige Bestehen der Deutschen Schillerstiftung, des Schiller preises, konnte noch vor der hundertfünfzigjährigen Geburtstags feier Schillers begangen werden. Aus Anlaß des Schiller-Tages von 1859 stiftete der damalige Prinzregent, spätere König Wilhelm I. von Preußen, Deutscher Kaiser, durch Patent vom 9. November 1859 den Schillerpreis, um das »Andenken des großen Dichters durch eine zur Förderung des geistigen Lebens im deutschen Volke geeignete Stiftung zu ehren.« Zu diesem Zweck wurde für das beste im Zeitraum von je drei Jahren hervorgetretene Werk der deutschen dramatischen Dichtkunst ein Preis von 1000 Talern Gold nebst einer goldenen Denkmünze zum Werte von 100 Talern Gold ausgesetzt. Zur Auswahl geeigneter Werke wird für jede Preisverteilung vom Minister eine Kommission von neun Mit gliedern berufen. Doch bedarf die Erteilung noch der Allerhöchsten Genehmigung. Diese Statuten sind durch den Erlaß vom 10. No vember 1901 geändert worden. Danach soll jeßt die doppelte Summe (6800 alle sechs Jahre zur' Verteilung kommen. Zur Berücksichtigung stehen dabei nunmehr alle diejenigen dramatischen Werke lebender deutscher Dichter, die in den letzten 12 Jahren bis zur Beschlußfassung der Kommission herausgegeben, aufgeführt oder besonders eingereicht wurden. Wird kein Werk des Preises für würdig befunden, so kann die Summe auch »auf die eine oder andere Weise zur Anerkennung und Förderung deutscher Dicht kunst« Verwendung finden. Die Geschichte der Preisträger erzählt ein gutes Stück dramatischer Dichtung überhaupt, bis auf die eine bezeichnende Lücke um die Wende der neunziger Jahre. Erhielt doch den ersten Schillerpreis 1863 Friedrich Hebbel für seine »Nibelungen«, auf Grund der Weimarer Erfolge. Im Jahre vorher war das mittlere Stück, »Sigfrids Tod«, in Berlin aufgeführt worden, doch kam das ganze Werk erst 1895 dort zur Darstellung. Nach drei Jahren folgte der unglückliche Albert Lindner, der für seinen »Brutus und Collatinus« gekrönt wurde. Auch der Bühnen fähigkeit dieses Werkes konnte der Preis nicht aufhelfen. Vorher hatte das Berliner Hoftheater das Stück abgelehnt; als es jetzt aufgeführt wurde, fand das Römerdrama den Widerstand der Kritik und hat sich nicht auf der Bühne halten können 1869 erhielt dann Emanuel Geibels Buchdrama »Sophonisbe« den Preis und konnte trotzdem nur an drei Bühnen vorübergehend im Spielplan erscheinen; die goldene Denkmünze heimste Hein rich Kruse für sein friesisches Erstlingswerk »Die Gräfin« ein, dem nichts weiter als ein Achtungserfolg auf dem Theater be- fchieden war. Zweimal wurde dann der Preis nicht verteilt, und so waren 1878 drei Preise zu vergeben. Sie fielen Franz Nissel für feine »Agnes von Meran«, Ludwig Anzengruber und Adolf Wilbrandt für seine »Kriemhild«zu. 1881 erschien wiederum kein Werk als preiswürdig, und bei dem nächsten Termin waren Wildenbruch und Heyse die Gekrönten. 1887 fiel noch einmal aus, und da wurden denn beim nächstenTermin zwei ausgesprochene »Nicht-Dramatiker«, Theodor Fontane und Klaus Grot'h, ausgezeichnet. Beim folgenden Male schlug die Kommission Ludwig Fuldas »Talisman« für den Preis vor, aber der Kaiser lehnte ab, und die Folge war, daß Paul Heyse aus der Kommission austrat. Einen erneuten Konflikt gab es 1896: der Kaiser lehnte die Krönung von Gerhart Hauptmanns »Hannele« ab und wies auf Ernst v. Wildenbruchs Heinrichs- Drama hin. Es war das erste Mal, daß die beiden Preise einer Person und zum zweiten Male zufielen. Wildenbruch hat dann die Hälfte des ihm zugefallenen Betrages der Schiller- Stiftung überwiesen. Der Konflikte schien jetzt kein Ende zu sein. Nach drei Jahren erwählte die Kommission Gerhart Hauptmanns »Versunkene Glocke«; aber noch einmal stieß der Dichter der »Weber« auf die kaiserliche Ablehnung. Damals war es, als Geheimer Rat Professor vr. Erich Schmidt aus der Kommission austrat. Zwölf Jahre hat es dann gedauert und einer Erneue rung der Statuten bedurft, bis wiederum ein Preis zuerkannt wurde: ihn erhielten Ernst Hardt für seine Tristantragödie »Tantris der Narr«, die erst jüngst in Berlin aufgeführt wurde, und der Österreicher Karl Schönherr für sein Drama »Erde«. Der nächste Preis wird zum 10. November 1914 fällig. (Vofsische Zeitung.) * Schiller-Gedenkfeiern. — Das Gedächtnis Friedrich Schillers ist am 10. d. M., zur hundertfünfzigsten Wiederkehr seines Geburtstags, fast überall im deutschen Sprachgebiet in würdigen und begeisternden Feiern gepflegt und erneuert worden. Besonders erhebend gestaltete sich die Feier in Schillers Heimats stadt Marbach a/N. Dort erhebt sich auf einer Anhöhe am Ufer des Neckars das Schillermuseum. Im Festsaal dieses würdigen Baues hielt der Vorstand des Museums Geheimer Hofrat Professor l)r. Güntter eine die Bedeutung Schillers für unser deutsches Volk und die Welt würdigende Ansprache. Die Fest versammlung wurde durch die Gegenwart des Königspaars ge ehrt, das mit den Herzögen Robert und Ulrich von Württemberg erschienen war. Nach der Feier begab sich die Festgemeinde in das unscheinbare Geburtshaus des Dichters. Die Königin schmückte das Zimmer seiner Kindheit mit einem prächtigen Lorbeerkranz, viele andere Kränze folgten; auch von auswärts hatten Städte, Vereine und Einzelne Kränze gesandt. — In Stuttgart hul digte am Abend eine große Versammlung vor dem Schillerdenk mal Thorwaldsens den Manen ihres großen Landsmanns. Eine Festrede des Rechtsanwalts List und Gesänge des Schwäbischen Sängerbundes, von 3000 Sängern ausgeführt, bildeten den In halt der Feier. Aus Berlin wird gemeldet: Am Schillerdenkmal vor dem Königlichen Schauspielhause legte am 10. d. M. vormittags der Oberbürgermeister Kirschner, der in Gemeinschaft mit dem Bürgermeister vr. Reicke und den Stadtverordnetenvorstehern Michelet und Cassel dort erschienen war, im Namen der Stadt Berlin einen Lorbeerkranz mit der Widmung: »Dem unsterblichen Dichter« am Fuße des Denkmals nieder. Kurz darauf über brachten der Generalintendant der Königlichen Schauspiele Graf von Hülsen-Haeseler und I),-. Paul Lindau einen Kranz Seiner Majestät des Kaisers, dessen Schleife die Aufschrift trug: »Denn er war unser!« Ferner haben der Berliner Zweigverein der Deutschen Schiller-Stiftung, der Zweigverein des Schwäbischen Schillervereins u. a. m. Lorbeerkränze am Denkmal niederlegen lassen. Nrheberrechtsschutz im Kunstgewerbe. — Im Verein für Deutsches Kunstgewerbe in Berlin sprach am 3. d. M. Herr Professor vr. Albert Osterrieth über den kunstgewerblichen Rechtsschutz nach Lage der heutigen Gesetze. Durch das neue Kunstschutzgesetz ist die Scheidewand zwischen reiner und an gewandter Kunst niedergerissen. Das Gesetz hat sich bewährt, doch gibt es noch Unklarheiten und Streitfragen. Die Hauptfrage ist: Was ist Gegenstand des Schutzes? In den meisten Fällen ist das ohne weiteres klar, nur in zwei Fällen bestehen Zweifel: