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Freitag den 16. Juni 1916. Umschlag zu 137. — Das bereits in dritter, stark vermehrter und verbesserter Auflage erschienene Werk von s 0?. Ernst Röthlisberger a. o. Professor der Rechte an der Universitär Bern W Der interne und der internationale SchutzdesUrheberrechts in den Ländern des Erdballs har allseitig beifällige Aufnahme gefunden, da es in knapper und übersichtlicher Horm alles Wissenswerte auf dem Gebiete des Urheberrechts enthält. von den außerordentlich günstigen Besprechungen, die das Werk des geschätzten Autors erfahren hat, seien nachstehend einige angeführt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel: ... Dem deutschen Buchhändler, insbesondere dem Verleger wird das nützliche Buch bald ein unentbehr licher Ratgeber sein; gern auch dürften Rechtsanwälte, Rechtsgelehrte und Richter sich seiner bedienen, um das schwierige, vielen noch fcrnliegende Rechrsgebicr zu beherrschen, nicht weniger auch manche Autoren jeglicher Richtung. Auf diesem Umwege wird auch das Sortiment es schätzen lernen und gern zu dem vollen Erfolge beitragen, der seinem großen Nutzungswcrte entspricht und ihm aus innigster Überzeugung gewünscht sein soll. Geistiges Eigentum, Zeitschrift für Literatur- und Pressewesen: In Heft II habe ich, gelegentlich der Besprechung eines anderen Werkes von Professor Dr. Ernst RSrhlis- bergcr, auf dessen große Verdienste auf dem Gebiete der Lommenricrung des internationalen Urheberrechts hingcwiesen. Auch das vorliegende Werk har bereits viel zur Klärung der schwierigen und verwickelten Materie beigerragcn; es ist ein Hilfsmittel zur raschen Orientierung auf dem Gebiete des Urheberschutzes in der ganzen Welt und gibt auf die in der Praxis stets wiedcrkehrenden Fragen nach der Dauer, nach der Erlangung und nach der Erteilung de» Schutzes knappe und doch genaue Auskunft. Da» Buch umfaßt ,n seiner neuen Form ISL Seiten; cs wird denjenigen Auroren und verlcaern, die sich für die Wahrung ihrer Rechte i« internationalen Verkehr interessieren, wie den Rechtsanwälten und Richter» ein zuverlässiger Wegweiser sein, wer die Gesetze und Verträge der verschiedenen Kulturländer in urheberrechtlicher Hinsicht verstehen will, bedarf eine» derartigen Beraters unbedingt. Abgesehen von lieber- sichrstabellen über die Gesetze und Verträge der verschiedenen Länder, enthält da» Buch Auszüge aus den in den Kulturstaaren geltenden Urheberrechtsgeseyen. wobei ein Hauptaugenmerk auf die Schutzfristen, die Be- dingungen und Förmlichkeiten gerichtet ist. In erster Linie sind die als schuyfähig erklärten Werke behandelt, es ist der sachliche Geltungsbereich der Gesetze abgegreuzr, alsdann sind die Rechtsmittel und Rechtsfolgen -usammengest-eLr sodaß «an bei» Aufschläge« de« betretende« Landes sofort erkenne» kann, ob sich dir Betretung des Rechtsweges überhaupt loh»e, sb Verjährung eingerre«« »st, usw. Das Buch reihe sich würdig de« ps« mir bereits uefprschene« Werken Röthlisbergers an die man -ar nicht genug wegen ihrer Gründlichkeit u»d Klarheit rühmen käme. Geheftet M.ii .— ord., M. ».SS nett», M. S.5S bar In Ganzleinen gebunden M. H.— »rd., M. 4.— bar Wir bitte» das verehriiche Sortiment, sich für das Werk lebhaft Zi» verwenden und es allen Interessenten vorzulegen. Als solche kommen in Frage: Schriftsteller, Komponisten, bildende Künstler und sonstige Autoren, Bibliotheken, Handelskammern, Konsulate, Gerichte, Professoren, Kichler, Kechrsanwälte usw. Hierbei machen wir noch besonders daraus a»fm«ksam, da- wir da« Werk, vielfachen wünschen entsprechend, auch gebunden abgeben; bedingt können wir jedoch nur geheftet und nur in beschränkt« Anzabl liefern. Kor« Bestellzettel anbei! Verlag des Ldrsenvereinö der Deutschen Luchhändler zu Leipzig.